Windkraft NRW
Der Windbranche verspricht Wirtschaftsminister Habeck ein "verlässliches Investitionsumfeld". (Foto: Frank Wiedemeier/​Energieagentur NRW/​Flickr)

Die starken Proteste vor allem aus der Ökostrombranche haben nicht viel genützt. Wie der Klimareporter° vorliegende Entwurf des "Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse" mit Arbeitsstand vom heutigen Dienstag zeigt, hält das Wirtschaftsministerium daran fest, die Gewinnabschöpfung nach den erzielten Umsätzen zu bemessen. Eine steuerliche Lösung, wie von der Ökostrombranche verlangt, soll es nicht geben.

Der Gesetzentwurf aus dem Hause Habeck folgt dabei Vorgaben der EU-Kommission, etwa bei der Auswahl der abzuschöpfenden Technologien. Das betrifft Strom aus Braunkohle, Kernbrennstoff, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Quellen.

Ausgenommen ist Strom aus Speichern sowie auf Basis von leichtem Heizöl, ebenso Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder aus Sondergasen aus Produktionsprozessen der Chemie- und Rußindustrie. Wie zuvor schon bekannt, soll eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten – für Erneuerbaren- sowie Kraft-Wärme-gekoppelte Anlagen.

Die Abschöpfung gilt laut dem Entwurf rückwirkend ab dem 1. September dieses Jahres. "Spätestens ab diesem Datum konnten die Anlagenbetreiber nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Überschusserlöse behalten können", erklärt der Gesetzentwurf. Die Abschöpfung ist zunächst bis Ende Juni 2023 befristet, kann aber entsprechend EU-Recht verlängert werden, längstens bis Ende 2024.

Die Höhe der Überschusserlöse soll sich dabei grundsätzlich anhand der Preise am Spotmarkt an der Strombörse bemessen sowie, wenn das nicht möglich ist, anhand der "energieträgerspezifischen Monatsmarktwerte" für Wind- und Solaranlagen. Darüber hinaus können die Erlöse aus Absicherungsgeschäften am Strom-Terminmarkt sowie eine anlagenbezogene Vermarktung berücksichtigt werden, letzteres trifft besonders auf direkte Stromverträge zu, sogenannte PPAs.

Preisgrenzen und Sicherheitsaufschläge

Die Stromerzeuger haben dabei laut Gesetzentwurf zwei Möglichkeiten, wie die abzuschöpfenden Erlöse ermittelt werden können. Sie können entweder ihre Verträge offenlegen oder die Erlöse werden anhand der durchschnittlichen Preise am Spot- und Terminmarkt berechnet.

Für nahezu alle Stromarten, die abgeschöpft werden sollen, wird zum festgestellten Erlös am Strommarkt noch ein sogenannter Sicherheitsaufschlag von meist drei Cent je Kilowattstunde gewährt. Damit sollen Investitionen ermöglicht werden. Der Aufschlag entfällt nur für erneuerbare Stromerzeuger, die inzwischen aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefallen sind.

Daneben gibt es einen ganzen Reigen von speziellen Preisgrenzen und Sicherheitsaufschlägen, etwa für Atomstrom mit einer Gewinnabschöpfung meist ab vier Cent pro Kilowattstunde plus drei Cent Zuschlag.

Für Braunkohlestrom soll eine Preisgrenze von drei Cent gelten. Den Anlagen im Rheinischen Braunkohlerevier, deren Stilllegung im Zuge des RWE-Deals von 2038 auf 2030 vorgezogen wurde, wird eine Preisgrenze von 5,2 Cent zugestanden, zuzüglich jeweils drei Cent Sicherheitszuschlag.

Ölkraftwerke werden erst ab Erlösen von 25 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von drei Cent zur Kasse gebeten, Biogasanlagen nach dem Spotmarktpreis, aber mit sechs Cent Aufschlag.

Abgeschöpft werden 90 Prozent der Überschusserlöse. Die eingenommenen Gelder sollen offenbar direkt an die Netzbetreiber gehen, die diese dann einsetzen, um die Strompreise für Haushalte und Industrie zu senken.

Haushalts-Strompreis wird auf 40 Cent gedeckelt

Für Haushalte und Kleingewerbe wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. In den Preis sind dabei Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen einberechnet. Der geminderte Preis gilt für 80 Prozent des Strombezugs.

Nach einer Beispielrechnung des Wirtschaftsministeriums werden für eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von jährlich 4.500 Kilowattstunden die monatlichen Mehrkosten von etwa 75 auf 45 Euro "gedrückt".

Spart der Haushalt dann noch 20 Prozent des Stroms, würden die Stromkosten laut den Angaben nur wenig höher liegen als vor der Energiekrise, als Haushalte für die Kilowattstunde um die 30 Cent zu zahlen hatten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die meisten Haushalte in Deutschland im Schnitt deutlich weniger Strom verbrauchen, als das Ministerium ansetzt. Ob die anteilige Entlastung dann niedriger oder höher ist, ist unklar.

Die Strompreisbremse soll ab Jahresanfang 2023 gelten. Weil die Energieversorger aber mehr Zeit zum Einberechnen der Bremse benötigen, soll der Entlastungsbetrag für Januar und Februar erst im kommenden März gezahlt werden.

Der Gesetzentwurf wird – wie derzeit bei solchen dringenden Vorlagen schon Normalität – als sogenannte Formulierungshilfe vom Kabinett beschlossen. Das bedeutet, dass am Ende die Regierungsfraktionen das Gesetz im Bundestag einbringen werden.

Erneuerbaren-Branche rechnet mit Klagewelle

Die Erneuerbaren-Branche steht weiter konträr zu dem Gesetzesvorhaben und bezeichnete den Vorschlag heute als "Irrweg". Er drohe das Investitionsklima bei den erneuerbaren Energien auf lange Zeit zu beschädigen und riskiere die Einhaltung der Klimaziele.

"Deutschland steigt aus den fossilen Energien aus und zieht gleichzeitig den erneuerbaren Zukunftsträgern den Boden unter den Füßen weg", sagte Simone Peter, Präsidentin des Erneuerbaren-Verbandes BEE. "Die Bundesregierung riskiert hier mutwillig und ohne Not die bisher erzielten Fortschritte bei der Energiewende."

Peters rechnet mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche. Die Abschöpfung bereits ab September 2022 bezeichnete sie als verfassungswidrig.

Für die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist der Entwurf der Strompreisbremse ungerecht. Mit einer Schlechterstellung der Erneuerbaren überschreite die Ampel-Regierung die Linie des Tragbaren, so die Organisation.

Für einen gangbaren Kompromiss hält die DUH den Grundgedanken des österreichischen Modells. Dieser laute: "Wer in Erneuerbare investiert, zahlt weniger." Damit schaffe das Nachbarland Anreize zur Investition in grüne Technologien und zur Loslösung von den fossilen Energien.

Habeck verspricht mehr Förderung

Angesicht der zu erwartenden scharfen Kritik der Erneuerbaren-Branche am Gesetzentwurf hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Montag mehr Unterstützung für die Branche angekündigt. Im Anschluss an den zweiten Produktionsgipfel mit der Wind- und Solarbranche räumte Habeck ein, dass sich bisherige Erwartungen an den Hochlauf der Erneuerbaren in einer "steilen Kurve" nicht erfüllt haben.

Die Voraussage, die Unternehmen würden von sich aus dieses Geschäftsfeld erkennen und dort investieren, trete nicht ein – oder jedenfalls noch nicht –, sagte Habeck. Hersteller von Erneuerbaren-Anlagen würden erst dann in ihre Fertigung investieren, wenn Aufträge vorlägen. Ein solches Abwarten könne man sich aber nicht mehr leisten, erklärte der Wirtschaftsminister.

Habeck bestätigte damit indirekt Warnungen aus der Branche. Vor allem bei der Windkraft war in den letzten Monaten zu hören: Weil sich Genehmigungen verzögerten, hielten sich die Projektierer mit Anlagen-Bestellungen zurück. Zudem würden bereits bestellte Anlagen wegen steigender Materialkosten und der Inflation teurer und aufwendiger.

Dem wolle das Ministerium entgegenwirken und einen "funktionierenden Markt" aufbauen, erklärte Habeck am Montag. Dazu solle ein "verlässliches Investitionsumfeld" geschaffen werden. Dies verknüpfte der Minister mit der alten Forderung an Länder und Kommunen, schneller Flächen auszuweisen und Genehmigungen zu erteilen.

Viele Ideen, wenig Konkretes

Als weitere Unterstützung soll auch ein neues, auf die Branche zugeschnittenes Kapitalmodell entwickelt werden. Habeck nannte es "Hybridkapitalmodell". Wie es genau funktionieren soll – da blieb der Minister im Ungefähren. Auf Nachfrage sagte er nur, bei dem Modell sollten private Geldgeber zwar nicht im operativen Geschäft mitmischen, aber mehr als stille Teilhaber sein.

Als weitere Förderideen nannte Habeck, Nachhaltigkeitsquoten einzuführen. Dann könne beim Ausbau der Windkraft vorgeschrieben werden, dass ein Teil der Ausrüstung aus europäischen Quellen zu beziehen ist.

Im Gespräch mit der Industrie sei auch ein Vorschlag für staatliche Abnahmegarantien entstanden, so Habeck abschließend. Damit soll das Problem entschärft werden, dass zum Beispiel Projektierer erst dann die Windanlage bestellen, wenn die Genehmigung vorliegt, was die Ausführung weiter verzögert. Wenn der Staat aber die Abnahme garantiert, könnte die Anlage früher bestellt werden, ohne dass sie bereits endgültig genehmigt ist.

Habeck kündigte ein "Feinjustieren" der Förderinstrumente bis Jahresende an. Im ersten Quartal des neuen Jahres wolle man noch einmal über die Strategie beraten, um sie dann umzusetzen.

Ob der Förder-Bonbon für die Erneuerbaren den sauren Apfel bei der Gewinnabschöpfung ausgleicht, muss aber wohl bezweifelt werden.