Es ist ein Skandal: Drei von vier Elektrogeräten, die nicht mehr funktionieren, werden zu Elektroschrott, statt repariert zu werden. Bei kleinen Geräten wie Toastern oder Haartrocknern liegt die Quote sogar unter zehn Prozent.
Und noch ein Hammer: Jedes zweite Elektrogerät wird von seinen Besitzer:innen aus Bequemlichkeit im Restmüll entsorgt.
Letzteres zu ändern, ist wahrscheinlich am schwierigsten. Doch die Reparaturfreundlichkeit der Geräte zu erhöhen, ist möglich. Und endlich geht es hier voran.
Die EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen im Rahmen des Großprojekts Green Deal ein "Recht auf Reparatur" gesetzlich verankern. Das ist zu begrüßen, zumal künftig überwacht werden soll, dass nicht zu hohe Ersatzteilpreise das Reparieren unsinnig erscheinen lassen.
Leider hat allerdings der zuständige Parlamentsausschuss nun die Vorgaben verwässert, die für die Reparaturpflicht in den ersten zwei Jahren nach Kauf gelten sollen.
Über Reparaturen den Neukauf von Millionen neuer Ex-und-hopp-Geräte zu vermeiden, ist segensreich. Es vermeidet nicht nur CO2-Ausstoß und Umweltverschmutzung, sondern durch verringerten Rohstoffverbrauch auch Menschenrechtsverletzungen und eine steigende Abhängigkeit von autokratischen Staaten.
Und, nicht zu vergessen, finanziell günstiger käme es uns am Ende auch. Laut den Verbraucherzentralen könnten deutsche Konsument:innen allein durch eine längere Nutzungsdauer von Smartphones, Notebooks, TV-Geräten und Waschmaschinen 3,67 Milliarden Euro pro Jahr einsparen.