Die Göttin der Gerechtigkeit, Justitia
Immer häufiger entscheiden Gerichte über die Klimapolitik der Bundesregierung. (Bild: Silvia Fran/​Pixabay)

Im majestätisch anmutenden Plenarsaal des Oberverwaltungsgerichts in der Berliner Hardenbergstraße wurde am Donnerstag Rechtsgeschichte geschrieben. Der 11. Senat des Gerichts gab den Klagen zweier Umweltverbände statt und verurteilte die Bundesregierung dazu, ein Sofortprogramm nach Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes zu verabschieden, um die im Gesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2024 bis 2030 einzuhalten.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2021 hatten die Sektoren Verkehr und Gebäude ihr jährliches CO2-Budget um drei beziehungsweise zwei Millionen Tonnen überzogen. Ein Jahr später waren es schon acht respektive fünf Millionen Tonnen.

Und auch für die Jahre bis 2030 sehen die Prognosen des zuständigen Umweltbundesamtes eher düster aus. Danach könnte der Verkehr sein CO2-Budget um bis zu 210 Millionen Tonnen überziehen, der Gebäudesektor um bis zu 96 Millionen Tonnen. Ändert sich daran nichts Grundlegendes, verfehlt die Ampel-Regierung ihr Klimaziel für 2030, eine CO2-Reduktion um insgesamt 65 Prozent.

Damit verletzt die Regierung dann nicht nur den Paragrafen 8 des Klimagesetzes, sondern auch den Paragrafen 9. Der war ebenfalls Gegenstand der Klage und verlangt, dass über die Sofortprogramme hinaus auch das alle Bereiche umfassende Klimaschutzprogramm aktualisiert und so gestaltet werden muss, dass das große Klimaziel 2030 erreicht wird.

Daran ändert auch nichts das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm, das ein Streitpunkt während der Verhandlung war. Dieses Programm zielt auf mittel- bis langfristige Perspektiven, stellt aber keinen Ersatz für wirksame Sofortprogramme dar.

"Die Bundesregierung konstatiert im Klimaschutzprogramm selbst, dass sie damit ihre eigenen Klimaziele nicht einhält", sagte dazu der Rechtsanwalt Felix Ekardt, der die Klägerseite beim Prozess vertrat. Ein solches Programm sei wertlos.

So sah das offenbar auch das Gericht und verurteilte die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz.

"Auch das novellierte Klimagesetz hält die Ziele nicht ein"

Im Zuschauerbereich waren euphorische Stimmen zu hören, die das Urteil freudig begrüßten. Auch die BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock zeigte sich sehr zufrieden: "Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig."

Von Broock ergänzte: "Von den Ministern Wissing, Geywitz und Habeck erwarten wir jetzt rasch ambitioniertere Maßnahmen, um auf Klimakurs zu kommen." Die drei sind für die Ressorts Verkehr, Bau sowie Wirtschaft und Klima verantwortlich und kommen aus den Regierungsparteien FDP, SPD und Grüne.

Für die BUND-Vertreterin liegen die ersten Sofortmaßnahmen auf der Hand: Tempolimit sofort, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden, klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.

Trotz des Erfolgs war die Stimmung auf der Klägerseite nach dem Urteil eher nüchtern. Schon kurz nach der Urteilsverkündung war die Annahme zu hören, dass die Regierung in die – vom Gericht zugelassene – Revision gehen und das Urteil anfechten werde. Dann wäre das Urteil erst einmal nicht vollstreckbar.

Wenig überraschend teilte Verkehrsminister Wissing noch am selben Abend dem ARD-Hauptstadtstudio mit, dass die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Die Koalition stützt sich dabei auf das Argument, dass sie bereits dabei sei, das Klimaschutzgesetz zu ändern.

Tatsächlich liegt die Novelle des Klimaschutzgesetzes gerade im Bundestag. Eine der von der Koalition geplanten Änderungen besteht darin, dass die Emissionsziele nicht mehr für jeden Sektor einzeln, sondern nur noch über alle Ministerien hinweg eingehalten werden müssen.

 

"Die entscheidende Frage wird dann sein, ob während des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht das Klimaschutzgesetz geändert wird oder nicht", erläuterte Felix Ekardt die Lage.

Der Jurist zweifelt jedoch daran, dass die Regierung sich nach dem heutigen Urteil noch traut, einfach auf ein neues Klimaschutzgesetz zu setzen – obwohl auch damit die Klimaziele weiterhin nicht eingehalten werden. Ekardt: "Es wäre ein mittlerer Skandal, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Ziele nicht erreicht und dann einfach versucht, das dadurch aus der Welt zu schaffen, indem sie die Pflicht zu Sofortprogrammen beseitigt."

Der Rechtsverstoß bliebe ja bestehen, so Ekardt nach der Urteilsverkündung. Die Klimaziele würden auch unter einem neuen Klimagesetz nicht eingehalten.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Nächste Klimaschlappe für die Ampel