Die Küstenautobahn A20 wird vorläufig nicht weitergebaut. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Donnerstag. Es gebe zu viele Bedenken bei der Stickstoffbelastung, damit sei der Planfeststellungsbeschluss für die Autobahn "rechtswidrig und nicht vollziehbar", so das Gericht. Bei der Entscheidung spielte Klimaschutz keine Rolle.
Dem gestrigen Gerichtsentscheid war Ende Mai eine zwölfstündige Verhandlung vorausgegangen. Dort hatte der Umweltverband BUND dargelegt, warum er den geplanten Bau eines 13 Kilometer langen Abschnitts nordöstlich von Oldenburg – von der A28 bei Westerstede bis zur A29 bei Jaderberg – aus Gründen des Artenschutzes, des Wasserrechts und des Klimaschutzes für rechtswidrig hält.
Die Autobahn GmbH und die niedersächsische Straßenverkehrsbehörde als Beklagte hatten wiederum versucht zu zeigen, warum die Autobahnplanung rechtmäßig sei.
Bereits in der Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass die künftige Stickstoffbelastung in einem Schutzgebiet durch die Autobahn der zentrale Konfliktpunkt sein würde.
Der jetzt verhandelte Bauabschnitt ist das erste von acht geplanten Teilstücken der A20 durch Niedersachsen. Die Strecke soll durch ein Waldstück und durch offene Feld- und Wiesenlandschaften verlaufen und nah an dem FFH-Gebiet Garnholt vorbeigeführt werden, einem europäischen Schutzgebiet.
Der BUND machte wegen der Stickstoffbelastung erhebliche Bedenken geltend. Dem folgte nun das Gericht. Den Planern sei ein Berechnungsfehler unterlaufen.
"Die Stickstoffberechnung, die den Planungen zugrunde lag, war von Anfang an sehr auf Kante genäht", erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick und nahm damit Bezug auf die Vorgabe im Stickstoffleitfaden, nur auf eine Nachkommastelle runden zu müssen. Zudem seien den Planern Konfigurationsfehler unterlaufen. Damit stimme die Stickstoff-Rechnung grundsätzlich nicht.
Auch die neue Berechnung, die die Planer dem Gericht noch vor der Urteilsverkündung zukommen ließen, könne nicht darlegen, dass der Stickstoff-Schwellenwert im FFH-Gebiet Garnholt eingehalten werde, stellten die Richter:innen klar.
Das Gericht appellierte bei der Urteilsverkündung an die Behörden, die ihren Berechnungen zugrunde liegenden Daten den Umweltverbänden schneller zur Verfügung zu stellen. Die Urteilsverkündung selbst war verzögert worden, weil die Beklagten diese Zahlen zunächst nicht nachvollziehbar machen konnten.
Gesetze zum Klimaschutz gelten hier noch nicht
Keinen Erfolg hatte der BUND allerdings in sämtlichen anderen Punkten seiner Klage, unter anderem beim Arten- und Klimaschutz. Auch die mitverhandelte Klage eines betroffenen Landwirts blieb erfolglos. Die Beklagten hatten dem Bauern während des Verfahrens zusätzliche Ausgleichsflächen zugesagt.
Zu den Artenschutzmaßnahmen auf einem früheren Militärgelände, das als Ausgleichsfläche für die Autobahn geplant ist, erklärte das Gericht, dass alle Anforderungen erfüllt seien. Der BUND hatte infrage gestellt, ob die Arten auf dem sogenannten Friedrichsfeld überhaupt noch besser geschützt werden könnten.
Auch in puncto Fangverbot wies das Gericht die Kritik des BUND zurück. Der Verband hatte argumentiert, das Umsiedeln von Tieren sei ein erheblicher Eingriff in die Lebensräume zahlreicher Arten, die dadurch gefährdet würden. Das Gericht urteilte aber, dass eine Umsetzung von Tieren kein artenschutzrechtliches Verbot rechtfertigen könne, denn es gehe ja darum, die Tiere zu schützen.
Schließlich erklärte die Vorsitzende Richterin auch, dass den Beklagten in Fragen des Klimaschutzes keine Fehler unterlaufen seien. Klimaschutzmaßnahmen müssten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nicht in ihrer heutigen Fassung anzuwenden seien.
Der Bau der A20 sei vor dem Jahr 2016 eingeleitet worden, daher müssten die Klimafolgen des Projekts nicht berücksichtigt werden. Auch das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 sei für die Beurteilung des Bauabschnitts nicht relevant.
Zwar erkannte das Gericht an, dass der Bau der Autobahn sich auf das Klima auswirkt. So handle es sich bei der A20 um das längste Neubauprojekt des Bundesverkehrswegeplans. Die Autobahn führe durch zahlreiche Moorgebiete, die eine wichtige Funktion als CO2-Senke hätten. Der globale Klimaschutz sei ein sehr wichtiges Thema, dessen Dringlichkeit auch das Paris-Abkommen verdeutliche.
Allerdings gebe es kein Gesetz, das es erlaube, Projekte wie die A20 grundsätzlich infrage zu stellen und neue Entscheidungsspielräume zu öffnen, so das Gericht. Das neue Klimagesetz sei ebenfalls nicht nachträglich anwendbar. "Komplexe Infrastrukturprojekte könnten sonst nie zu Ende gebracht werden", so Richterin Bick.
"Vordringlicher Bedarf" bindet auch Gerichte
Zudem beruhe das Bauvorhaben auf einer politischen Leitentscheidung. Die A20 als Bestandteil der transeuropäischen Verkehrsnetze sei im Bundesverkehrswegeplan als "Vordringlicher Bedarf" eingestuft, dadurch entstehe eine Bindungswirkung für Behörden und Gerichte.
Natürlich könne das Projekt noch scheitern, aber es liege nicht im Möglichkeitsbereich des Gerichts, die Autobahn zu stoppen. An dieser Stelle stoße die "gerichtliche Kontrolle an die Funktionsgrenzen der deutschen Rechtsprechung".
"Hier muss das Klimaschutzgesetz noch nicht berücksichtigt werden – noch nicht", betonte die Richterin zum Abschluss. Bei den anderen Autobahnabschnitten, die ebenfalls durch Moore führen sollen, werde das Klimaschutzgesetz jedoch anwendbar sein, erklärte sie.
Trotz des Teilerfolgs empfindet die niedersächsische BUND-Vorsitzende Susanne Gerstner die Entscheidung des Gerichts als "Schlag ins Gesicht für die junge Generation". Die A20 sei eines der klimaschädlichsten Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan.
Sie sei froh über die "Rote Karte" des Gerichts für die Autobahn, sagte Gerstner. Nun müsse die Umweltbewegung weiteren politischen Druck auf den Bundesverkehrsminister aufbauen, endlich auch den Bedarf für das Projekt auf den Prüfstand zu stellen. "Sobald dies überprüft wird, wird die A20 nicht mehr gebaut", ist sich Gerstner sicher.
Für die kommenden Wochen wurden bereits neue Proteste gegen die Küstenautobahn angekündigt. Vom 15. bis 17. Juli ist ein Aktionswochenende bei den Besetzer:innen der A20-Trasse bei Westerstede im Ammerland geplant.
Der Beitrag wurde am 14. Juli in zwei Punkten präzisiert beziehungsweise korrigiert: Die "Rundungsfehler" gehen auf eine Vorgabe im Stickstoffleitfaden zurück. Das Friedrichsfeld ist kein FFH-Gebiet.