Solaranlage
Neue Solaranlagen auf dem Dach sollen weniger EEG-Förderung erhalten. (Foto: Marufish/​Flickr)

Keine Spitzfindigkeit: Dass der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent wachsen soll, haben die Regierungsparteien bisher nur im Koalitionsvertrag verankert. Im geplanten Energiesammelgesetz, das Bundestag und Bundesrat noch bis Ende dieses Jahres verabschieden sollen, findet sich dazu nichts. Bei den Sachverständigen, die die Parlamentarier am vergangenen Dienstag zur Anhörung zum Gesetzentwurf in den zuständigen Wirtschaftsausschuss eingeladen haben, stößt das Fehlen des Ziels auf Verwunderung.

"Wir brauchen dieses Ziel, damit wir wissen, wohin die Reise geht", sagte Patrick Graichen von der Denkfabrik Agora Energiewende den Abgeordneten. Würden 2030 nur 60 Prozent Erneuerbare erreicht, müsse mehr Kohlekapazität am Netz bleiben. Das 65-Prozent-Ziel sei für die Planung des Gas-Backups wichtig und auch die Kohlekommission beziehe sich mit ihren Vorschlägen darauf.

Dass das Ziel überhaupt erreichbar ist, bezweifelt Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). "Selbst die geplanten Sonderausschreibungen werden daran wenig ändern", sagte der Erneuerbaren-Vertreter. Unter den angestrebten Voraussetzungen seien bis 2030 allenfalls 47 bis 55 Prozent Öko-Energien möglich, sofern der Stromverbrauch gleich bleibe.

Der Einschätzung schloss sich Graichen an: Um das 2030er-Ziel für die Erneuerbaren zu erreichen, brauche es ab 2020 jährlich einen Zubau von jeweils 4.000 bis 5.000 Megawatt bei der Windkraft an Land sowie bei der Photovoltaik.

Kritik an Solar-Kürzungen

Die Sonderausschreibungen, auf die Erneuerbaren-Branche lange gewartet hat, gelten aber nicht für die Windkraft auf See. Entsprechend enttäuscht gibt sich die Offshore-Branche, die in Agora-Chef Graichen einen Fürsprecher fand. "Im nächsten Jahr braucht es für den weiteren Zubau eine gesetzliche Basis, damit die Bundesfachplanung Offshore die Flächen projektieren kann", sagte Graichen in der Anhörung. Deshalb müsse das Ziel von 20.000 zusätzlichen Megawatt Offshore-Wind bis 2030 jetzt gesetzlich verankert werden.

Im Gesetzentwurf festgeschrieben ist dagegen die Kürzung der Vergütung für große Solarstrom-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. "Die Kürzungen sind so gravierend, dass eine Vielzahl von Projekten, die sich bereits in der Vorbereitung befinden, zum Erliegen kommen werden", sagte Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Deshalb müsse Mieterstrom aus der Kürzung herausgenommen werden. Auch BEE-Mann Pfeiffer forderte längere Übergangsfristen für die Kürzungen sowie eine Überprüfung der geplanten Höhe.

Da die Solarwirtschaft ohnehin fürchtet, demnächst komplett aus der Förderung herauszufallen, nahm Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) die Anhörung zum Anlass, den absoluten Deckel von 52.000 Megawatt für Photovoltaikanlagen zu kritisieren. Eingeführt wurde die Fördergrenze 2012.

"Damals war die Nachfrage deutlich größer und Photovoltaik deutlich teurer", sagte Körnig. Der Förderdeckel müsse deshalb jetzt abgeschafft werden, denn ganz ohne Förderprämie würden neue Anlagen noch nicht auskommen. Zudem, so Carsten Körnig, gebe es mit dem "atmenden Deckel" schon einen wirksamen Mechanismus.

Stadtwerke fürchten um Kraft-Wärme-Kopplung

Der Stadtwerkeverband VKU forderte zudem in der Anhörung, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis 2025 zu verlängern. Ein Großteil des Energiesammelgesetzes zielt auf die Kraft-Wärme-Kopplung, unter anderem sollen Fördersätze für bereits bestehende Anlagen gesenkt werden.

Die Wirtschaftslichkeitsberechnungen des Ministeriums bezögen sich aber auf neue Anlagen, kritisierte der VKU. Ältere Anlagen könnten da kaum mithalten. Die Unternehmen, die derzeit KWK-Anlagen planen oder modernisieren, bräuchten Investitionssicherheit. "Wir sehen keine Lock-in-Effekte, wenn die KWK-Förderung um drei Jahre verlängert wird", sagte VKU-Experte Wübbels.

Dagegen sprach sich Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus. Er plädiert für eine Verlängerung um nur ein Jahr.