Eine Uferschnepfe fliegt auf den Fotografen zu. Aufnahme im Ochsenmoor bei Diepholz.
Gefährdet, aber nicht mehr geschützt? Uferschnepfe, hier am Dümmer in Niedersachsen. (Foto: Hauke Roy/​Wikimedia Commons)

Am Freitag hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem "Osterpaket" zugestimmt. Und das, obwohl die Energiewende-Gesetze erst am Morgen desselben Tages vorlagen, wie sich Länderminister auf der Sitzung gegenüber dem anwesenden Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschwerten. Der gelobte auch Besserung.

Letztlich waren aber die Gesetze des "Osterpakets" allesamt nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer. Einsprüche des Bundesrats hätte die Ampelkoalition leicht zurückweisen können.

In seiner Rede ging der Wirtschaftsminister dennoch recht ausführlich auf die Änderungen im Naturschutzgesetz ein. Habeck wiederholte seine Auffassung, Windkraft und Artenschutz befänden sich zurzeit in einem, wie er es ausdrückte, "unfruchtbaren Widerspruch".

Als Grund machte Habeck die bestehenden Regeln aus. Diese trieben das gesellschaftliche Gegeneinander an, auch in den Ministerien. "Wären die Regeln so, dass es im Interesse der Windkraftmüller liegt, dass es möglichst viele Arten gibt, wären wir einen großen Schritt weiter", sagte der Wirtschaftsminister.

Als "Rechtsraum" für dieses Interesse lokalisierte Habeck im Bundesrat aber nicht seine gerade beschlossene Naturschutznovelle, sondern die von der EU ins Spiel gebrachten sogenannten "Go-to-Areas". Das sind rechtlich vorgeprüfte Gebiete, auf denen dann neue Windräder im gewünschten Turbogang genehmigt werden sollen.

Artenschutz durch Klimaschutz?

Leider spielen diese "Go-to-Areas" im "Osterpaket" keine Rolle. Der bisher offensichtlich sehr robuste Umgang der Ampel mit dem Natur- und Artenschutz sorgt inzwischen auch innerhalb der Grünen für Verwerfungen.

Noch am Donnerstag trat aus Protest gegen Habecks Naturschutzpolitik der Grünen-Kreisvorsitzende von Schleswig-Flensburg, Rainer Borcherding, von seinem Amt zurück. Habeck hat dort auch seinen Bundestagswahlkreis. Borcherding ist als Buchautor und durch seine Arbeit als Umweltpädagoge bundesweit bekannt.

Er respektiere Habeck, dieser sei ein kluger und angenehmer Mensch – doch bei Natur- und Artenschutzfragen werde Kritik oft "abgebügelt", erklärte sich Borcherding gegenüber der Taz. Er könne es "nicht mehr mit meinem Gewissen als Biologe und Naturschützer verantworten, im Wahlkreis von Robert Habeck die Verantwortung für die Politik der Grünen zu tragen".

In seiner Partei, in der er weiter aktiv bleiben will, stelle er zunehmend eine "gewisse Arroganz vonseiten der Klimaschutzfraktion" fest, zitiert das Blatt Borcherding weiter. "Da kommt das Totschlagargument, dass die Arten ohnehin alle weg sind, wenn das Klima den Bach runtergeht."

Habeck selbst bedauerte laut Medienberichten den Rücktritt. Er schätze Borcherding als engagierten Kämpfer für den Artenschutz. "Im Fall der neuen Gesetze sind wir unterschiedlicher Meinung", erläuterte Habeck.

Beweislastumkehr bei Genehmigungen

Eine andere Meinung zu Habecks Naturschutzgesetz haben aber auch Spitzenpolitiker der Grünen im Bundestag: Harald Ebner, Vorsitzender des Umweltausschusses, und die parlamentarische Geschäftsführerin Filiz Polat.

Begleitend zum Abstimmungsmarathon über das "Osterpaket" gaben Ebner und Polat am Donnerstag eine – in der Bundestags-Geschäftsordnung mögliche – persönliche Erklärung zu Protokoll, die es an Deutlichkeit nicht fehlen lässt.

Bundesregierung und Koalition hätten sich das Ziel gesetzt, beim Windkraftausbau den Artenschutzbelangen ausreichend Rechnung zu tragen. Letzte Änderungen im Gesamtpaket hätten jedoch diesem Ziel widersprochen. Ergebnis sei "ein Vertrag zulasten des Naturschutzes", heißt es in der Erklärung.

"Beispiellos" sei die Beweislastumkehr im neuen Gesetz, erklären die beiden Grünen. Künftig sollten bei neuen Windprojekten nicht mehr die Vorhabenträger die vor Ort tatsächlich lebenden Vogelarten erheben, sondern die Behörden auf virtuelle und "kaum aktuelle" Datenbestände zurückgreifen. Den Behörden werde sogar faktisch untersagt, Vor-Ort-Begehungen anzuordnen, kritisieren Polat und Ebner.

Im Gesetzentwurf noch enthaltene sinnvolle Regelungen zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windanlagen im Zusammenhang mit Landwirtschaft seien gestrichen worden. Die beiden Abgeordneten gehen davon aus, dass sich nun die Schlagopferzahl im Zuge des Windkraftausbaus deutlich erhöht.

"Bei diesen umfangreichen und enorm wichtigen Gesamtgesetzespaketen war es mir wichtig zu verdeutlichen, dass ich nicht mit allen naturschutzpolitischen Details einverstanden bin, sie in der Summe und vor dem klima- und energiepolitischen Hintergrund aber unterstütze", erläuterte Filiz Polat gegenüber Klimareporter° ihre Motivation.

"Mit EU-Naturschutzrecht unvereinbar"

Vor allem Harald Ebners Job war es in den letzten Tagen, das neue Naturschutzgesetz im Eilgalopp über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Erst Anfang dieser Woche leitete er die Anhörung zum Gesetz und musste erleben, wie Sachverständige die Vorlage teilweise zerpflückten.

Dass das neue Naturschutzgesetz künftig nicht einmal mehr vom Aussterben bedrohte Arten wie die Bekassine und die Uferschnepfe vor windkraftbedingten Tötungen schütze, sei mit Artikel 5 der europäischen Vogelschutzrichtlinie "schlicht unvereinbar", erklärte zum Beispiel der Umweltrechtler Martin Gellermann. Die Richtlinie verpflichte die EU-Länder, sämtliche europäischen Vögel vor den negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung zu schützen.

Beim Naturschutzrecht habe die Windkraftseite die Oberhand gewonnen, bilanzierte Gellermann. Das könne sich aber als "Pyrrhussieg" erweisen. Das Gesetz sei ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte.

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