Die Europäische Union will bei der Erneuerbaren-Förderung mitreden. (Bild: EU)

Mit 18,5 Milliarden Euro förderte die Bundesregierung 2024 Ökostrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), vor allem Strom aus Wind und Sonne. Die Summe machte im letzten Jahr knapp vier Prozent des Bundeshaushalts aus.

Für dieses Jahr haben die Netzbetreiber einen Bedarf von 16,5 Milliarden Euro vorausgesagt. Eine mit Vorsicht zu genießende Zahl. Zum einen lagen die Netzbetreiber mit ihrer letztjährigen Prognose um fast die Hälfte unter den endgültigen Kosten.

Zum anderen stammt die Prognose aus dem vergangenen Herbst. Da war das sogenannte Solarspitzengesetz noch nicht beschlossen, mit dem bei negativen Strompreisen nunmehr die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen entfällt.

Laut einer Analyse des Energieunternehmens Naturstrom fiel der Strompreis im kurzfristigen Handel in den ersten vier Monaten dieses Jahres an 119 Stunden ins Negative. Das sind 37 Stunden oder 45 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres.

Und dann ist da noch das Wetter. In den ersten drei Monaten des Jahres sank der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch auf magere 47 Prozent, geschuldet vor allem den windschwachen Monaten Februar und März. Das schonte erstmal das EEG-Konto. Erst für den März wies es in der Monatsabrechnung ein deutliches Minus aus.

Einbau einer gesetzlichen Rückzahlungspflicht unvermeidbar

Die Tage des geltenden EEG 2023 sind allerdings gezählt. Ende kommenden Jahres läuft seine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU aus. In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission Deutschland verpflichtet, ein sogenanntes Rückzahlungsinstrument ("Clawback") in eine EEG-Novelle aufzunehmen.

 

Damit nicht genug: Die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung der EU schreibt weiter vor, bis Mitte Juli 2027 für direkte Preisstützungssysteme wie das EEG 2023 sogenannte zweiseitige Differenzverträge – Contracts for Difference oder kurz CfD – oder "gleichwertige Systeme" einzuführen.

CfD oder "gleichwertige Systeme" drohen die Förderlogik des EEG umzukrempeln. Bisher gilt: Den Erneuerbaren wird fast jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde gesetzlich vergütet, auch wenn viele Erzeuger ihren Ökostrom zunächst am Strommarkt verkaufen müssen.

Bekommen sie dort weniger als die garantierte Einspeisevergütung, stockt der Staat diese entsprechend auf. Lag der Erlös der Erneuerbaren am Strommarkt aber über der gesetzlichen Einspeisevergütung, konnten sie den Zusatzerlös, die "Differenz", behalten.

Mit der einseitigen Praxis will die EU Schluss machen. Erneuerbaren-Erzeuger werden künftig mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht leben müssen, konstatiert auch eine jetzt von der Stiftung Umweltenergierecht vorgelegte Studie. Diese lotet aber auch Spielräume aus, die das europäische Recht bietet.

Koalitionsvertrag lässt weiten Spielraum für EEG-Reform

So weist die Studie darauf hin, dass die Erneuerbaren derzeit quasi zwei EU-Rechtskreisen ausgesetzt sind: zum einen der "Clawback"-Pflicht, mit der vordergründig übermäßiger Gewinn – die "Differenz" – abgeschöpft werden soll. Der andere Rechtskreis, die Binnenmarktverordnung, ziele darauf, eine staatliche Überförderung der Erneuerbaren zu verhindern.

Beides lässt sich nach Auffassung der Studie verbinden, weil sich die Rechtskreise "überlappen" würden. Mit einer Rückzahlung, die die Vorgaben der Binnenmarktverordnung erfüllt, lasse sich auch die Pflicht aus dem EU-Beihilferecht erfüllen.

An der Emissionshandelsbörse in Leipzig sitzt ein Mann am Computer und spricht in einen Telefonhörer.
Strombörse in Leipzig: Erneuerbare sollen früher oder später ohne Förderung auskommen. Über fossile Subventionen steht im Koalitionsvertrag nichts. (Bild: Christoph Busse/EEX)

Im Beihilferecht gehe es nicht darum, Markteinnahmen zu begrenzen, sondern Fördergelder, erläutert Mitautorin Johanna Kamm die Position. Aus ihrer Sicht muss die Antwort auf die beihilferechtliche Pflicht, eine angemessene Förderung zu sichern, eben nicht automatisch CfD heißen, selbst wenn die EU-Kommission CfD dafür als taugliches Instrument ansehe, betont die Rechtsexpertin.

Vor allem sei die Angemessenheit der Beihilfe zu gewährleisten, sagt Klamm. Eine Rückzahlung könne zum Beispiel in der Form geschehen, dass am Ende des Förderzeitraums gegengerechnet wird und dann – wenn nötig – ein Teil der staatlichen Förderung zurückfließen muss.

CDU, CSU und SPD äußern sich zur Zukunft des EEG im Koalitionsvertrag nur ganz allgemein: Man verfolge das Ziel, dass sich erneuerbare Energien "perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können". Der Investitionsrahmen hierfür werde "in Einklang mit europäischen Vorgaben" angepasst, schrieben die drei Parteien hinein. Das lässt dem Gesetzgeber bei einer EEG-Reform einen weiten Spielraum.

Einspeisevergütungen sind schon deutlich gesunken

Die Neuregelung wird aber, das zeichnet sich bereits ab, die EEG-Kosten kaum deutlich senken. Denn wegen des Bestandsschutzes wird die Rückzahlungspflicht nur für Neuanlagen gelten und dann auch, wie die EU bereits festgelegt hat, nur für geförderte Photovoltaik, für Windkraft einschließlich Repowering, für Geothermie sowie für Wasserkraft ohne Speicher.

Auch ist fraglich, ob sich Hoffnungen auf abzuschöpfende Mehreinnahmen im gedachten Umfang erfüllen werden. So kostet Solarstrom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme derzeit je nach Anlagengröße und Sonneneinstrahlung zwischen 4,1 und 14,4 Cent je Kilowattstunde. Die aktuelle gesetzliche Vergütung bewegt sich bei Volleinspeisung entsprechend im Bereich von 6,4 bis 12,6 Cent.

Bei Windkraft liegen die Stromgestehungskosten bei 4,3 bis 9,2 Cent je Kilowattstunde. Sieben Cent gab es für die Windprojektierer im Mittel bei der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur.

Soll heißen: Über die Jahre sind die gesetzlichen Einspeisevergütungen so weit gesunken, dass offenbar nicht mehr viel Spielraum für möglicherweise rückzahlungspflichtige Extra-Gewinne besteht.

 

Auch haben bisherige Abschöpfungsmodelle nicht das gehalten, was sich die Politik von ihnen versprach. Als der Gesetzgeber 2022 und 2023 die im Zuge der Energiepreiskrise vermuteten Überschusserlöse der Erneuerbaren abschöpfte, wurden Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet. Tatsächlich flossen aber nur rund 520 Millionen Euro in die Staatskasse.

Zudem wird die EEG-Reform frühestens ab 2027 greifen. Da sind schon zwei Jahre Schwarz-Rot um. Bis dahin und auch danach werden die EEG-Kosten in erster Linie vom Wetter bestimmt sowie davon, dass in den nächsten Jahren immer mehr der anfangs besonders stark geförderten Photovoltaik-Anlagen ans Ende der 20-jährigen Förderzeit kommen.

Anders gesagt: Das EEG wird vor allem billiger, weil es älter wird.