Frontansicht des Bundesratsgebäudes aus dem Jahr 1904.
Das Gebäude des Bundesrates in der Leipziger Straße in Berlin. (Foto: Patrick und Jayne Campsmum/​Wikimedia Commons)

Sogenannte Brandbriefe wegen des Kohleausstiegsgesetzes hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zuletzt einige erhalten. Erst Ende Februar hatten Bürgermeister von mehr als 50 Kommunen vor einem – in ihren Augen – zu schnellen und teilweise entschädigungslosen Aus für die Steinkohle gewarnt.

Laut dem Ausstiegsgesetz sollen sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken bis 2026 per Ausschreibung darum bewerben, ihre Anlagen bezahlt außer Betrieb zu nehmen.

Danach soll das nur noch ordnungsrechtlich ohne Entschädigung geschehen. Auch Anlagen mit einer Laufzeit von deutlich unter 20 Jahren müssten dann zum Teil entschädigungslos vom Netz, hieß in dem Brandschreiben der Kommunalvertreter.

Die Kritik hatte der Bundesrat bei seiner Sitzung Mitte März aufgegriffen. Nordrhein-Westfalens Landeschef Armin Laschet (CDU) sprang für seine Steinkohlekraftwerke in die Bresche. Weil viele der Anlagen in kommunaler Hand seien, müsse es bei vorzeitigen Stilllegungen eine "angemessene Entschädigung" geben.

In ihrer Stellungnahme zum Kohleausstiegsgesetz lehnt die Länderkammer denn auch einhellig die Regelung zur Steinkohle-Entschädigung ab. Diese führte zu einer "unverhältnismäßig nachteiligeren Behandlung" der Steinkohle und entspreche "in wesentlichen Punkten" nicht den Empfehlungen der Kohlekommission. Die Länder verlangten unter anderem, die Ausschreibungen bis 2030 zu verlängern sowie eine Erhöhung der Entschädigungen.

Diese Forderungen lehnt die Bundesregierung nunmehr rundweg ab. Das zeigt ein Klimareporter° vorliegender Entwurf der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates. Die Vorlage wurde heute vom Bundeskabinett so verabschiedet, wie das Wirtschaftsministerium bestätigte.

Bei der Steinkohle habe jeder Betreiber bis 2026 die Möglichkeit, begründet die Bundesregierung ihr "Nein", sich freiwillig an den Ausstiegs-Ausschreibungen zu beteiligen. Die Regierung geht auch davon aus, dass die angebotenen Entschädigungen, der sogenannte "Steinkohlezuschlag", attraktiv genug sind.

Regierung will nur wenige Vorschläge prüfen

Wie bei der Steinkohle weist die Bundesregierung auch in nahezu alle anderen Punkten die Forderungen der Länderkammer zurück, darunter eine verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, eine Ausweitung des sogenannten Südbonus sowie des Bonus für erneuerbare Wärme.

Prüfen will die Bundesregierung nur wenige Vorschläge. So sorgt sich der Bundesrat darum, dass sich der Kohleausstieg negativ auf die Versorgung mit Rohstoffen auswirken könnte. Gemeint ist hier vor allem Gips. Der größte Teil des in Deutschland genutzten Gipses kommt – als Nebenprodukt der Rauchgasentschwefelung – aus Kohlekraftwerken. Die Gipsindustrie denkt deshalb schon daran, den aus Umweltgründen umstrittenen Abbau von Naturgips vor allem im Südharz zu erhöhen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bedauert, dass die Bundesregierung "nahezu vollständig über die Anmerkungen des Bundesrates hinweggeht", wie VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing erklärte. Der Verband zählte die regierungsamtlichen "Neins" akribisch: 26-mal finde sich in der Gegenäußerung die Formulierung, die Bundesregierung lehne den Vorschlag des Bundesrates ab, sagte Liebing.

Der VKU hofft darauf, dass jetzt der Bundestag an wesentlichen Stellen das Kohleausstiegsgesetz nachbessert. Eine Benachteiligung der Steinkohle dürfe es nicht geben.

Auch der Energiebranchenverband BDEW appelliert an den Bundestag, die Vorschläge von Ländern und Branche aufzugreifen. Bei diesen gehe es "nicht um Almosen oder ein 'goldenes Ende' für die Kraftwerke", sondern um "rechtsstaatliche Grundsätze", Versorgungssicherheit sowie darum, Unternehmen und ihre Eigner nicht in finanzielle Schieflagen zu bringen.

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