Das Bild zeigt das Gaskraftwerk in Irsching, im Vordergrund ein Feld.
Wird es Ausnahmen für Gaskraftwerke geben? Das steht bei der EIB zur Debatte. (Foto: Zonk43/​Wikimedia Commons)

Den Kohleausstieg hat die Europäische Investitionsbank (EIB) schon 2013 beschlossen – zumindest teilweise. Damals legte sie fest, dass nur noch Energieprojekte gefördert werden dürfen, die weniger als 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde ausstoßen.

Damit können reine Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke nicht mehr gefördert werden – Kohlekraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung oder CCS und solche mit gleichzeitiger Verbrennung von Biomasse hingegen schon.

Nun will die Bank einen Schritt weitergehen. Wie sie im Juli ankündigte, will sie Projekte mit Kohle und Öl kategorisch ausschließen und auch Projekte mit fossilem Erdgas nicht mehr fördern. Damit die entsprechende Richtlinie in Kraft tritt, müssen allerdings noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen, die im Verwaltungsrat der Bank sitzen.

Dieser hat am Dienstag die Entscheidung über die neue Investitionsrichtlinie für Energieprojekte auf den 14. November vertagt. Die Entscheidung folge auf eine "konstruktive Debatte", teilt die Bank mit. Es hätten noch "Klarstellungen zu wesentlichen Details" des Entwurfs gefehlt, zitiert das Onlinemagazin Euractiv einen Sprecher.

Urgewald: Bundesregierung will mehr Ausnahmen

Die Nichtregierungsorganisation Urgewald sieht den Grund für die Verschiebung hingegen im Widerstand der EU-Kommission und mehrerer Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland. Die Bundesregierung, speziell das Wirtschaftsministerium, habe mehr Ausnahmen für neue Erdgasprojekte über 2020 hinaus durchsetzen wollen.

Die Position Deutschlands ist wichtig, denn die Bundesrepublik zählt mit 16 Prozent Stimmanteil zu den größten Anteilseignern der EIB, gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien. Entscheidungen im Verwaltungsrat werden häufig im Konsens getroffen, obwohl eigentlich nur die Zustimmung von Mitgliedern mit mehr als 50 Prozent Stimmanteil nötig ist, außerdem muss eine Mindestanzahl von Mitgliedsstaaten für eine Entscheidung stimmen.

Dabei ist der Entwurf der Investitionsrichtlinie, der in dieser Woche zur Debatte stand, ohnehin schon eine aufgeweichte Version. Laut Urgewald wurde die ursprüngliche Version auch auf Druck der Bundesregierung geändert.

Darin hatte es Ende Juli noch geheißen, dass sowohl Projekte zur Kohle-, Öl- und Gasgewinnung als auch solche für die fossile Infrastruktur ausgeschlossen werden sollen. Ausnahmen sollte es laut dem ersten Entwurf nur für sogenannte "Low Carbon Gases" geben – also Gase, die zum Beispiel mit Ökostrom aus Wasser hergestellt werden.

Neuer Entwurf mit mehr Schlupflöchern

Der aktuelle Entwurf, der Ende September veröffentlicht wurde, enthält im Vergleich dazu viel mehr Schlupflöcher. So sind nun "Vorhaben von gemeinsamem Interesse", die bis Ende 2020 bestätigt werden, von der Regel ausgenommen. Das sind grenzübergreifende Infrastrukturprojekte wie zum Beispiel Gasleitungen. "Das ist ein Schlupfloch, scheint aber noch überschaubar", sagt Urgewald-Energieexpertin Regine Richter im Gespräch mit Klimareporter°.

Ein weiteres Schlupfloch ist paradoxerweise eine neue Emissions-Obergrenze, die im ersten Entwurf noch nicht enthalten war. Künftig will die EIB nur noch Kraftwerke fördern, die weniger als 250 Gramm CO2 pro Kilowattstunde erzeugtem Strom ausstoßen.

Die Emissionsgrenze müssten die Projekte aber nur über ihre gesamte Lebenszeit gesehen einhalten, kritisiert Richter. "Das heißt, sie könnten jetzt erst einmal gebaut werden, in der Hoffnung, in Zukunft beispielsweise CCS oder 'erneuerbares Gas' nutzen zu können."

Trotzdem sieht die Expertin auch den zweiten Entwurf insgesamt positiv: "Es gibt ein paar problematische Punkte, wäre aber ein klarer Schritt in Richtung Gasausstieg." Dass Deutschland selbst diesen abgeschwächten Entwurf nicht unterstütze, sei inakzeptabel.

"Es ist beschämend, wie sich die Bundesregierung beim Klimaschutz auf europäischer Ebene präsentiert", kritisiert Richter. "Statt gemeinsam mit den anderen Mitgliedsländern ein Leuchtfeuer für eine klimafreundliche Finanzwelt zu entfachen, sollen der Gasindustrie weiter Milliarden an öffentlichen Fördergeldern offenstehen."

Finanzministerium: Atomkraft nicht mehr fördern

Die Darstellung, die Bundesregierung bremse, weist das Finanzministerium von sich. "Bei den Diskussionen des Entwurfs der neuen Finanzierungspolitik im Verwaltungsrat am 9. September und am 15. Oktober hat sich die Bundesregierung klar zu einer EIB-Finanzierungspolitik im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Klima- und Energiezielen der EU bekannt", erklärt ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage von Klimareporter°.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung den Ausschluss von Gasprojekten unterstütze, äußert der Sprecher sich nicht. Er verweist auf einen anderen Kritikpunkt: Entgegen der Position der Bundesregierung sei mit dem aktuellen Entwurf die Finanzierung von Nuklearprojekten bis hin zu Kraftwerksneubauten grundsätzlich möglich.

"Den Aspekt finde ich richtig und gut", sagt auch Regine Richter. "Ich befürchte aber, dass das Thema Atom Teilen der Regierung plötzlich nicht mehr so wichtig ist, wenn Gasprojekte gefördert werden können."