XR-Demonstranten vor dem Royal Court
"Den Frieden kann man nicht kontrollieren": XR-Demonstrantin vor den Royal Courts of Justice. (Foto: Gareth Morris/XR)

Eigentlich war Londons Polizei am 14. Oktober schon fast am Ziel. In der Woche zuvor hatten Mitglieder der Umweltbewegung Extinction Rebellion (XR) zwölf Brücken sowie Plätze und Straßen im britischen Regierungsviertel Westminster besetzt. Doch der Polizei war es mittlerweile gelungen, die selbsternannten Rebellen mit rund 1.400 Festnahmen auf den Trafalgar Square zurückzudrängen.

Trotzdem erließ die Polizei dann noch ein stadtweites Verbot für Versammlungen von zwei oder mehr Mitgliedern der Umweltbewegung mit der Begründung, XR würde noch immer die Straßen am Trafalgar Square blockieren. Ein Vizechef von Londons Polizei, Laurence Taylor, hatte dazu erklärt: "Das ist eine rechtmäßige Entscheidung, die aus unserer Sicht absolut verhältnismäßig und vernünftig ist."

Diese Einschätzung erwies sich allerdings als nicht gerichtsfest. Am Dienstag entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, das stadtweite Verbot sei nicht durch das Gesetz zur öffentlichen Ordnung gedeckt. Dieses gibt der Polizei die Möglichkeit, Auflagen für Versammlungen zu erlassen. Das Gericht befand nun, dass Proteste, die räumlich und zeitlich getrennt sind, als unterschiedliche Versammlungen zu werten sind und daher ein stadtweites Verbot nicht zulässig ist.

"Der Versuch der Polizei Proteste zu verhindern, war ein Angriff auf die Demokratie", sagte George Monbiot, ein britischer Umweltvordenker und einer der Kläger auf XR-Seite. "Ich bin hocherfreut, dass dieser nun gestoppt wurde."

Der Autor und Umweltaktivist George Monbiot wird von zwei Polizisten abgeführt.
Klageberechtigt: George Monbiot, einer der bekanntesten britischen Umweltschützer, wurde am 16. Oktober wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsverbot verhaftet. (Foto: Leo Mihatsch)

Die Polizei zeigte sich derweil "enttäuscht" von dem Urteil. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz aus dem Jahr 1986 veraltet: "Die Art von Protesten, die wir im Jahr 1986 hatten, unterscheidet sich sehr von dem, was wir insbesondere mit XR gesehen haben", sagte Nick Ephgrave, ein anderer Vizechef der Londoner Polizei.

Vor allem die "Lock-ons" sind Ephgrave ein Dorn im Auge. Dabei ketten oder kleben sich Demonstranten aneinander fest, oft in einem Stahlrohr. Vor einer Festnahme muss die Polizei daher die Demonstranten erst befreien, was speziell ausgebildete Polizisten erfordert und viel Zeit in Anspruch nimmt. "Der Fall zeigt, dass es eine Herausforderung ist, solche Proteste innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens zu kontrollieren", sagte Ephgrave.

Unverhoffter Geldsegen für die Klimaaktivisten

Kurzfristig hat die Polizei aber ein anderes Problem: Weil das Versammlungsverbot unrechtmäßig war, waren auch alle Festnahmen unzulässig, die damit begründet wurden. Das gilt für rund 420 Fälle. Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit, die Polizei auf Schadenersatz zu verklagen.

Wer 24 Stunden zu Unrecht festgehalten wurde, kann mit einer Kompensation von umgerechnet rund 3.500 Euro rechnen. Wer kürzere Zeit auf der Polizeiwache verbracht hat, bekommt weniger. Insgesamt dürften so Schadenersatzzahlungen von über einer Million Euro auf die Polizei zukommen. Dabei waren die XR-Proteste schon so nicht billig: Die Polizei beziffert ihre Kosten derzeit auf rund 28 Millionen Euro.

Zwei junge Frauen sitzen auf einer Decke auf der Straße und haben ihre Arme mit einem Lock-on verbunden.
Lock-on in Aktion: Zwei Rebellinnen warten auf die Befreiung durch die Polizei und ihre anschließende Festnahme. (Foto: C. Mihatsch)

Aus Sicht von XR ergibt sich aus dem Urteil dafür ein unverhoffter Geldsegen. Wozu dieser verwendet werden soll, sei aber noch unklar, sagt Tobias Garnett, ein XR-Anwalt: "Denen, die Schadenersatz erhalten, steht es frei, damit weitere Proteste zu finanzieren. Wahrscheinlich werden wir sie aber bitten, die Gerichtskosten von denen zu bezahlen, die sie in all den anderen Gerichtsfällen nicht selbst tragen können."

Andere Fälle gibt es genug. Bei einer ähnlichen XR-Aktion im April wurden 1.130 Menschen festgenommen, die nun nach und nach vor Gericht kommen. Dort werden sie in der Regel unter Vorbehalt freigesprochen und müssen Gerichtskosten von rund 120 Euro übernehmen. Hinzu kommen nun noch die 1.832 Festnahmen im Oktober – rund 1.400 zulässige und die 420 unzulässigen.

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