Autos warten an einem Bahnübergang, die Regionalbahn fährt durch.
Einspurige Bahnlinien, wie auch zweispurige Autobahnen, sollen in der Lausitz ausgebaut werden. (Foto: Erich Westendarp/​Pixabay)

Bis zu 40 Milliarden Euro sollen in den nächsten 20 Jahren in die Kohleregionen fließen, um den Kohleausstieg in Gang zu bringen und dessen Folgen zu bewältigen. Das geschieht über ein ganzes Paket gesetzlicher Regelungen, die zum einen das Abschalten der Kraftwerke regeln und zum anderen die Finanzierung des anstehenden Strukturwandels sichern sollen. Letzteres soll ganz entscheidend über ein sogenanntes "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" geschehen.

Über die Eckpunkte dieses Gesetzes verhandeln der Bund und die betroffenen Kohleländer seit Wochen. Anfang April hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier dazu ein erstes 16-seitiges Papier vorgelegt. Nach Informationen aus Länderkreisen sollte das Bundeskabinett die Eckpunkte ursprünglich schon am 24. April verabschieden. Dazu kam es aber nicht. Neuer Termin ist nun die Sitzung des Bundeskabinetts am kommenden Mittwoch. Ob Bund und Länder sich bis dahin einigen, ist allerdings fraglich.

Ein Klimareporter° vorliegender, inzwischen auf mehr als 40 Seiten angewachsener Entwurf der Eckpunkte des Strukturstärkungsgesetzes ist von gravierend unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern gezeichnet. So sichert der Bund in einem speziellen "Investitionsgesetz" zwar zu, bis 2038 insgesamt 14 Milliarden Euro an direkten Finanzhilfen für besonders bedeutsame Vorhaben der Länder und der Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Strittig ist aber wohl nach wie vor der von den Ländern zu erbringende Eigenanteil. Ein Vorschlag für einen Eigenanteil von zehn Prozent ist in der vorliegenden Eckpunkte-Fassung durchgestrichen.

Ein noch schärferer Streit zeichnet sich laut dem Papier über die Forderung der Länder ab, spezielle Zuweisungen des Bundes für nichtinvestive Maßnahmen zu erhalten. Die ostdeutschen Länder verlangen dafür sogenannte "Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen". Nordrhein-Westfalen will dem aber nur zustimmen, wenn diese Zuweisungen nicht auf die zugesagten investiven Gelder angerechnet werden, so steht es in dem Papier.

Der Bund will diese Forderung der Länder offenbar gänzlich vom Tisch bekommen. Wenn die Länder den Wunsch nach Sonderzuweisungen fallen lassen, ist der Bund laut den Eckpunkten bereit, mit jährlich weiteren 1,3 Milliarden Euro insbesondere die Vorschlagsliste der Länder zu unterstützen, die diese im umfänglichen Anhang des Abschlussberichts der Kohlekommission platziert haben. Dazu gehören diverse, teilweise seit Jahrzehnten auf Eis liegende Autobahn- und Schienenprojekte sowie die Ansiedlung von Forschungsinstituten.

Gehen Steinkohleregionen leer aus?

Ein Dissens zeichnet sich laut dem Papier auch bei der Frage ab, ob die Regionen, in denen Steinkohlekraftwerke vom Netz gehen, ebenfalls Strukturhilfen erhalten. Dort soll es nach jetzigem Verhandlungsstand nur dann eine Unterstützung durch den Bund geben, wenn die Standorte der Steinkohlekraftwerke von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind. Alle anderen Hilfen, die teilweise in die Milliarden gehen und die noch im Entwurf von Altmaier vorkamen, sind im jetzigen Papier durchgestrichen.

Darüber hinaus setzen sich die Eckpunkte auch für den beschleunigten Ausbau von Verkehrswegen mithilfe eines "Bundesverkehrsinfrastrukturgesetzes Kohleregionen" ein. Gegen diese Idee soll besonders Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Widerstand leisten, der sich in seiner Haushaltshoheit eingeschränkt sieht.

Die weitgehende Streichung der Finanzhilfen für die Steinkohleregionen kritisiert Lorenz Gösta Beutin von der Linksfraktion im Bundestag scharf. "Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die konkreten Hilfen für die Steinkohlereviere klammheimlich aus dem Eckpunktepapier gestrichen hat, ist ein Klopper", empört sich der Klimapolitiker.

Statt für Vertrauen in den Kohleausstieg zu sorgen, erreiche der neueste Entwurf der Eckpunkte das genaue Gegenteil, so Beutin. Das Finanzministerium habe "so gut wie an allen Stellen eine handfeste Aufweichung bezüglich der Verbindlichkeit von Bundesmitteln für die Kohle-Länder bewirkt".

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