Schmuckloses Schild an einer Ziegelsteinmauer mit der Aufschrift: Wahllokal.
Zum Wahllokal? Aber erst ab 18, zumindest bei den meisten Wahlen in Deutschland. (Grafik: Gerd Altmann/​Pixabay)

Sie sind 17 und sie sind wütend: An der Bundestagswahl durften Linus Steinmetz und Franziska Wessel nicht teilnehmen. Wie die fast 14 Millionen anderen Minderjährigen in Deutschland hatten sie das gültige Wahlalter schließlich noch nicht erreicht. Die Gruppe macht ein Sechstel der deutschen Bevölkerung aus.

Dass sie in Wahlen auf Bundesebene keine Stimme hat, finden Steinmetz und Wessel, die sich beide bei Fridays for Future engagieren, undemokratisch.

Deswegen haben die Aktivist:innen am Mittwoch einen offiziellen Wahleinspruch beim zuständigen Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags eingelegt. "Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen", heißt es darin. "Das Mindestwahlalter ist daher abzuschaffen."

Unterstützt wird die Aktion von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Die Abschaffung der Volljährigkeitsgrenze bei Wahlen gehört zu deren Forderungen. "Die Politik orientiert sich überwiegend an den Interessen und Forderungen der Älteren, obwohl die Zukunft der jungen Generation von den aktuellen Wahlen entscheidend beeinflusst wird", heißt es zur Begründung in einem Positionspapier der Stiftung.

Stellvertretend für die Jugendlichen hat der Demokratieforscher Wolfgang Gründinger den Wahleinspruch mitgezeichnet. Er ist 37 und damit nicht selbst vom Wahlausschluss betroffen.

Dass junge Menschen ein besonderes Interesse am Klimaschutz haben, aber auch ein besonderes Recht darauf, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom April herausgearbeitet, der die Bundesregierung zur Reform ihres Klimaschutzgesetzes zwang. Teile des Gesetzes waren vom Gericht für verfassungswidrig befunden worden. Es verlagere zu viel Klimaschutz in die Zeit nach 2030 und beschneide damit die Freiheit der jungen Menschen zu stark. Auch an einer der Klagen, die zu diesem Urteil geführt hatten, war Linus Steinmetz bereits beteiligt.

Vorschlag für "Wahlrecht durch Eintragung"

Das Ergebnis schlug in Deutschland und international hohe Wellen. Eine Umfrage des Umweltverbands Nabu von Anfang September hatte dennoch ergeben, dass knapp 58 Prozent der Wahlberechtigten die besonderen Klimaschutzinteressen der jungen Generation bei der Wahlentscheidung nicht berücksichtigen wollten. Der Anteil derer, die es doch vorhatten, nahm mit zunehmendem Alter der Befragten ab. Unter den 30- bis 39-Jährigen lag er bei etwas über 40 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen nur noch bei 30 Prozent.

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen empfiehlt, ein sogenanntes "Wahlrecht durch Eintragung" einzuführen. Das heißt: Es gäbe weiter ein reguläres Mindestalter, aber jüngere Menschen könnten sich selbstständig beim Wahlamt registrieren und ins Wahlregister eintragen lassen. Die Idee: Sobald man sein Wahlrecht ausüben kann, was in jeweils unterschiedlichem Alter der Fall sein mag, soll man es auch dürfen.

Denkbar wäre der Stiftung zufolge, die Briefwahl in diesem Alter zu verbieten. So wäre sichergestellt, dass die Jugendlichen auch wirklich selbst wählen und nicht etwa ihre Eltern den Wahlzettel ausfüllen – wobei diese Gefahr natürlich auch bei volljährigen Personen besteht.

Andere Gruppen fordern unter dem Stichwort Familienwahlrecht sogar genau das: dass die Eltern die Stimmen ihrer Kinder treuhänderisch verwalten, also praktisch für sie wählen, bis sie das Mindestalter selbst erreicht haben.

Steinmetz, Wessel und Gründinger haben ihren Wahleinspruch dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses übergeben, das ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Ein Erfolg ist natürlich nicht garantiert, aber das Gremium muss sich nun zumindest damit befassen.

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