Baugerüst vor einer Häuserwand
Bau eines Passivhauses in Frankfurt am Main. (Foto: Matthias Winker/​SuSanA/​Wikimedia Commons)

Erst in der vergangenen Woche meldete die Bundesregierung mit großer Verzögerung nach Brüssel, was sie bei Energiewende und Klimaschutz für die nächsten Jahre vorhat. Eins der wichtigsten Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans, englisch kurz NECP, lautet: Auf 30 Prozent soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 anwachsen.

30 Prozent, das klingt erstmal nicht schlecht. Allerdings hat Deutschland bislang erst gut die Hälfte davon geschafft. Für das Jahr 2018 weist Eurostat einen Anteil von lediglich 16,5 Prozent aus.

Wenn binnen zehn Jahren fast eine Verdopplung gelingen soll, muss nicht nur die Stromversorgung grüner werden. Auch beim Verkehr (2018: knapp acht Prozent) und im Gebäudebereich (knapp 14 Prozent) muss deutlich mehr passieren als bislang.

Insofern ist es zunächst einmal eine gute Nachricht, dass der Bundestag am gestrigen Donnerstag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet hat – mehr als drei Jahre, nachdem ein erster Entwurf im Koalitionsausschuss der damaligen Groko am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert war.

Doch den erforderlichen Schub für die Wärmewende bringt das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" nicht. Wie der Name schon sagt, geht es in erster Linie darum, Bestimmungen, die bislang auf verschiedene Regelwerke verteilt waren, zusammenzuführen, nämlich das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Dies bedeute eine "Entbürokratisierung" und "Vereinfachung", lobt das federführende Wirtschaftsministerium sich selbst. Schwierigkeiten bei Anwendung und Vollzug, zu denen das bisherige Nebeneinander der Regelwerke geführt habe, würden so ausgeräumt.

Lediglich europarechtliche Mindestvorgaben erfüllt

Allerdings enthält das neue Gesetz keine Verschärfung der energetischen Standards, weder für Neubauten noch für den Bestand. Die bestehenden Anforderungen sollen erst 2023 überprüft werden. Für 2024 ist ein neues GEG angekündigt.

Damit werden lediglich die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Demnach müssen ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden, bei Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand schon ab 2019.

Das neue Gesetz sei "ein wichtiger energie- und wohnpolitischer Meilenstein", erklärte der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer.

Pfeiffer hatte Anfang 2017 beim ersten Anlauf zu dem Gesetz noch zu dessen vehementesten Gegnern gehört, obwohl auch damals nur die Umsetzung der EU-Vorgaben geplant war. Das Argument damals: Privates Bauen werde verteuert. Nun lobt der CDU-Politiker, die Bezahlbarkeit des Bauens werde gesichert.

Auch die SPD-Fraktion zeigt sich erfreut über den "guten Vierklang aus bezahlbarem Wohnen, nachhaltigem Bauen, energieeffizienten Gebäuden und einer zunehmend erneuerbaren Wärmeversorgung". Klimaschutz im Gebäudebereich könne nun endlich Fahrt aufnehmen.

Wie aber ohne eine Erhöhung der Standards das nach Brüssel gemeldete 30-Prozent-Ziel beim Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch erreicht werden soll, ist nicht ersichtlich.

"Das Gesetz zementiert Energieverschwendung"

Fachleute übten denn auch heftige Kritik. "Gestern wurde die Chance verpasst, das Gebäudeenergiegesetz konsequent an der Reduktion von Treibhausgasen auszurichten", sagte Simon Schäfer-Stradowsky vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) in Berlin. "Der Durchbruch in der Wärmewende bleibt deshalb aus."

Das GEG ermögliche es noch immer, Dämmung "als Ersatz für die Erneuerbare-Energien-Wärmequote gegenzurechnen", kritisierte Schäfer-Stradowsky. Wer mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung Energie einspart, heißt das, muss weniger erneuerbare Energien einsetzen. "Das ist nicht im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele." Einsparungen und Dekarbonisierung dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, fordert der Energierechtsexperte.

Es gebe keine Maßnahme in dem Gesetz, mit der CO2-Minderungspotenziale gehoben werden könnten, sagte Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe im Deutschlandfunk. Das GEG schreibe Standards bis ins Jahr 2023 fest, die schon seit 2016 oder sogar 2014 gelten. "Damit bringen wir den Energieverbrauch in den Gebäuden nicht runter."

Die Bundesregierung zementiere mit dem Gesetz die Energieverschwendung, kritisierte die Grünen-Energieexpertin Julia Verlinden. "Neben einem konsequenten Kohleausstieg wäre ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz das entscheidende Instrument, um zumindest annähernd das Klimaziel 2030 zu erreichen."

Der Gebäudesektor sei für 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland verantwortlich, so Verlinden. Wärme komme immer noch zu 80 Prozent aus fossilen Energien.

Das wird sich mit dem neuen GEG nicht wesentlich ändern. Ab 2026 sollen zwar demnach Ölheizungen verboten sein. Das gilt jedoch nur mit Einschränkungen und etlichen Ausnahmen. Lediglich der Neueinbau soll nicht mehr gestattet sein, und wer unbillige Härte geltend machen kann, ist auch davon ausgenommen.

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