Mit den Vögeln hat es die Windkraft nicht leicht. Das beginnt schon beim Zählen und Messen.
Adler, Milane oder Störche gelten als "brutplatzkonstant". Von ihren Horsten ausgehend lässt sich noch relativ einfach bestimmen, welchen Abstand Windkraftanlagen zu den Vogelbehausungen haben müssen.
Andere Vogelarten wie Rohrweihe oder Wanderfalke, deren Bestände ebenfalls gefährdet sind, brüten mal hier und mal da. Der Falke niste besonders gern auf Freileitungsmasten, baue aber oft kein eigenes Nest, sondern nutze beispielsweise das von Krähen, berichtete der Biologe Marc Reichenbach jüngst in einer Windkraft-Debatte auf den virtuellen Berliner Energietagen.
Zerstören Wind und Witterung das Nest, müsse der Falke weiterziehen. Für solche Arten machten feste Schutzabstände zu Windanlagen kaum Sinn, meinte Reichenbach, zugleich Geschäftsführer der ARSU, der Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung in Oldenburg. Für die Stiftung Klimaneutralität hat die ARSU eine Studie erarbeitet, wie sich Windenergie-Ausbau und Artenschutz vereinbaren ließen.
Um das Problem tobt seit Monaten eine Lobbyschlacht. Ausgangspunkt ist eine 2019 veröffentlichte Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) unter Windkraftbetreibern.
Die nicht repräsentative Umfrage – nur etwa 30 Prozent der Branchenunternehmen hatten geantwortet – ergab, dass sich 48 Prozent der Klagen gegen Windanlagen auf den Schutz von Vögeln und Fledermäusen beziehen, weitere 24 Prozent auf allgemeine Artenschutzprobleme.
Die addierte und gerundete Zahl von 70 Prozent findet sich seitdem in jeder guten Begründung, warum der Artenschutz im Interesse des Klimaschutzes Federn lassen müsse.
Ausnahmen vom Tötungsverbot
"Das Ziel muss sein, dass der Ausbau der Windenergie nicht zu einem Bestandsrückgang führt oder die Erholung gefährdeter Arten behindert", zitierte Marc Reichenbach bei der Präsentation der Studie aus den Anforderungen der europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Die Richtlinie habe den langfristigen Schutz sämtlicher europäischer Vogelarten zum Ziel, referierte der Biologe. Dabei sei ein aus wissenschaftlicher Sicht erforderlicher Populationsstand zu halten, aber auch wirtschaftliche und energiepolitische Erfordernisse seien zu berücksichtigen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen vom Tötungsverbot lässt das Gesetz dann zu, wenn durch Eingriffe oder Vorhaben das Tötungsrisiko für Exemplare betroffener Arten nicht "signifikant" erhöht wird.
Für Reichenbach sind vor allem solche Vogelarten zu schützen, die die "zusätzliche Mortalität" durch Kollisionen mit Windanlagen schlecht ausgleichen können. Das seien langlebige Arten mit zugleich niedriger Reproduktionsrate und einem bereits niedrigen Bestand.
Dazu kämen noch Arten, die vor allem hierzulande vorkommen und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trage. Der Rotmilan sei da nur ein Beispiel, wenn auch das "prominenteste".
Genaue Zahlen fehlen
Direkte Kollisionen von Vögeln mit Windkraftanlagen sind allerdings "seltene Ereignisse", betonte Reichenbach. Man müsse schon lange unter Windanlagen suchen, bis man einen toten Vogel finde, sagte er. Allerdings stelle jede Anlage ein "potenzielles Risiko" für Vögel dar. Das Risiko hänge auch davon ab, wie groß die Bestände der jeweiligen Vogelart sind und wie stark sich deren Lebensräume mit Windpark-Flächen "überlappen".
Mit "Dichtezentren" gegen Arten-Verluste
Das Konzept der "Dichtezentren" soll künftig im Rahmen einer raumbezogenen Steuerungsmethodik helfen, Windenergieprojekte auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu entschärfen. Das hat das Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE) am Freitag nach einem digitalen Fachgespräch mitgeteilt.
Das Dichtezentren-Konzept sieht laut KNE vor, über ausgewiesene Schutzgebiete hinaus Bereiche zu identifizieren, die eine hohe Siedlungsdichte reviertreuer Arten aufweisen. In einigen Bundesländern sollen diese Gebiete auch die Funktion einer "Quell-Population" erfüllen: Durch Reproduktionsüberschüsse in den Dichtezentren sollen Individuenverluste an anderer Stelle ausgeglichen werden. Im Gegenzug sollen dann Windanlagen in den dafür ausgewiesenen Gebieten errichtet werden können.
Zu dem Online-Gespräch trafen sich Ende April rund 150 Fachleute aus Ministerien, Behörden, Instituten, Kanzleien und Verbänden der Bereiche Naturschutz und Energie.
Genaue Zahlen zur Häufigkeit von Kollisionen nannte auch Reichenbach nicht. Die sind auch schwierig zu bekommen. Ein toter Vogel unter einer Windanlage muss nicht unbedingt mit ihr kollidiert sein, er kann auch geschossen worden sein. Tote Vögel werden bei Zählungen unter der Anlage gar nicht gefunden oder sind bereits von Aasfressern weggeschleppt worden.
Die Umweltministerkonferenz startete deswegen letztes Jahr ein Projekt, um die Todesursachen für kollisionsgefährdete Vogelarten systematisch zu ermitteln. Am plausibelsten erscheint derzeit die Annahme, dass pro Jahr und Anlage ein bis zwei Vögel zu Tode kommen. Bei aktuell rund 30.000 Windrädern hierzulande käme da eine erhebliche "zusätzliche Mortalität" zustande.
Bisher stuften die Umweltminister von Bund und Ländern mehrere Arten zwar als kollisionsgefährdet ein – bei ihnen könne das Tötungsverbot aber umgangen werden, sofern "artspezifische Regelabstände" eingehalten werden, heißt es in einem im Dezember beschlossenen "Signifikanzrahmen".
Beim Baumfalken halten die Minister derzeit 350 Meter Regelabstand zur Windanlage für nötig, bei Rohr- und Wiesenweihe 500, bei Fischadler, Schwarzmilan, Wanderfalke, Uhu und Weißstorch sind es je 1.000 Meter. Beim Rotmilan beträgt der Regelabstand 1.000 bis 1.500 Meter, beim Seeadler 2.000 bis 3.000, bei Stein- und Schreiadler je 3.000 Meter.
Teure Technik begeistert nicht
In ihrer Studie identifizierte die ARSU ihrerseits 13 durch Windkraft besonders gefährdete Vogelarten – neben den eben genannten auch Mäuse- und Wespenbussard.
Für die Vogelarten, die relativ brutplatzkonstant sind, bestimmt die ARSU-Studie dabei auch sogenannte Schutzabstände der Horste zu Windkraftanlagen. Das sind beim Schreiadler 6.000 Meter, beim Seeadler 2.000, beim Rotmilan und beim Weißstorch 900 Meter.
Wenn die Schutzabstände unterschritten werden, bedeutet das für Reichenbach nicht, dass die Windanlage nicht genehmigt werden kann. Dann müssten aber weitere Schutzmaßnahmen greifen, um das Kollisionsrisiko zu minimieren. Der Ansicht sind auch die Umweltminister bei ihren Regelabständen.
Inzwischen wird dabei vor allem auf sogenannte technische Antikollisionssysteme gesetzt, die mit Kameras heranfliegende Vögel erfassen und die Windanlage dann automatisch herunterfahren. Erprobt wird das seit Jahren – die Windbranche ist von der teuren Technik aber nicht übermäßig begeistert.
Alternativ könnten Windanlagen in Zeiten, in denen die Vögel erfahrungsgemäß am meisten in den Lüften unterwegs sind, auch einfach vorbeugend abgeschaltet werden – stunden-, tage- oder wochenweise. Hier schmerzen die Branche die nicht erzeugten Kilowattstunden.
Am kommenden Dienstag will die Stiftung Klimaneutralität nicht nur die vollständige ARSU-Studie präsentieren, sondern auch europarechts- und naturschutzkonforme Lösungen für den Konflikt zwischen Windkraft-Ausbau und Artenschutz vorlegen. Tragfähige politische Kompromisse zwischen Bund, Ländern, Energie- und Umweltverbänden werden nicht vor dem Herbst erwartet.