Dampfendes Kohlekraftwerk
Manche Blöcke des Kraftwerks Niederaußem sind älter als ein halbes Jahrhundert. (Foto: Harald Hillemanns/​Wikimedia Commons)
 

Es wird erst mal nichts mit dem neuen Braunkohlekraftwerk Niederaußem: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Bebauungsplan der Stadt Bergheim für ungültig erklärt, der für den Neubau Voraussetzung ist. Es gab damit zwei Anwohnern Recht, die geklagt hatten.

RWE will seine vier uralten Braunkohleblöcke in Bergheim-Niederaußem – der neueste ist 47 Jahre alt – durch ein neues Kraftwerk ersetzen. Dem Gerichtsurteil nach wurde die Öffentlichkeit bei dem Bebauungsplan der Stadt nicht ausreichend informiert. Außerdem verstoße der Bebauungsplan gegen den übergeordneten Regionalplan.

Aber auch in dem Regionalplan hat das Gericht unwirksame Passagen gefunden. So lege der Plan für den Standort Niederaußem eine Kapazitätsgrenze für Kohle fest. Laut Urteil werden aber "auf den Klimaschutz bezogene" Fragen vorrangig durch das Im­missions­schutzrecht und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz geregelt – wobei das Gericht sich nicht damit befasste, ob bei 9.300 Megawatt Kohleleistung, wie die Grenze sie zulassen würde, überhaupt noch von einem Klimanutzen die Rede sein kann.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht lässt das Urteil "wegen grundsätzlicher Bedeutung" zu. Im vergangenen Jahr ließ RWE allerdings anklingen, dass der Bau sich wahrscheinlich wirtschaftlich nicht mehr lohne und der Konzern deshalb möglicherweise darauf verzichten werde.

Nichtsdestotrotz trieb RWE das Planungsverfahren weiter voran, um sich alle Optionen offenzuhalten. Auf der Unternehmens-Website steht immer noch, RWE plane "das modernste und umweltfreundlichste Braunkohlenkraftwerk des Rheinischen Reviers" und wolle damit "weltweit Maßstäbe setzen".

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