Eine dreispurige Autobahnhälfte mit einigen Fahrzeugen.
Für Pkw-Nutzer auf deutschen Autobahnen hat sich die Maut vorerst erledigt. (Foto: Schulze von Glaßer)

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Seltenheitswert. Nur wenige Male hat bisher ein EU-Staat einen anderen vor dem Gerichtshof in Luxemburg verklagt. Und nur in gleichsam seltenen Fällen entscheiden die Richter gegen das vorhergehende Votum des Generalanwalts.

Dieser hatte im Februar dieses Jahres den Standpunkt der Bundesregierung unterstützt, die Pkw-Maut diskriminiere die ausländischen Fahrzeughalter nicht.

Die Richter sahen das nun anders und gaben dem Kläger Österreich recht: Die als "Infrastrukturabgabe" deklarierte Maut stelle zusammen mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die deutschen Autobesitzern zugute kommt, eine "mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, heißt es nüchtern in der heutigen Mitteilung des Gerichts.

Die Richter glaubten auch den Beteuerungen Deutschlands nicht, bei der Infrastruktur-Finanzierung vom "Benutzerprinzip" zum "Verursacherprinzip" übergehen zu wollen. Schließlich entspreche die Entlastung bei der Kfz-Steuer mindestens dem Betrag, den jeder Autonutzer für die Maut bezahle. Vom Verursacherprinzip könne man also nur bei den ausländischen Autofahrern sprechen, stellte das Gericht klar.

UBA-Chefin fordert ökologische Lenkungswirkung

Und tatsächlich: Was für die deutschen Pkw-Nutzer im Kern ein Nullsummenspiel ist, lässt sich schlecht als ökologisches "Verursacherprinzip" verkaufen. Klimaschützer befürchten, dass der ökologische Effekt sehr gering oder sogar negativ sein könnte. Weil die Maut nicht pro gefahrenen Kilometer, sondern für einen bestimmten Zeitraum bemessen sein sollte, setzt sie Anreize, in der Zeit möglichst viel zu fahren.

Umweltschützer kritisieren die Maut, seit der frühere Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sie 2015 vorgeschlagen hat. Als Alternative empfahl der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD auch von Beginn an eine "fahrleistungs- und emissionsabhängige Maut für alle".

Diesen Vorschlag griff die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger heute als Reaktion auf das EuGH-Urteil wieder auf. "Wer viel fährt, zahlt viel, wer wenig fährt, zahlt weniger. Nur so erreichen wir eine ökologische Lenkungswirkung und einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung", betonte die UBA-Chefin.

Für den VCD-Verkehrsexperten Gerd Lottsiepen ist das Urteil eine "Ohrfeige" für die Verkehrs- und Umweltpolitik der großen Koalition. "Die von der CSU vorangetriebene Pkw-Maut war von Anfang an ausländerfeindlich, unsozial und ökologisch fragwürdig", sagte Lottsiepen.

Die Blamage für das Verkehrsministerium müssen seiner Ansicht nach nun auch noch die Steuerzahler begleichen – aufgelaufene Planungskosten und Entschädigungen bisher involvierter Firmen schlagen zu Buche. Lottsiepen: "Die Bundesregierung muss den Paukenschlag aus Luxemburg ernst nehmen und endlich Klimaschutz betreiben statt bayerischer Bierzeltpolitik."

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