Neben einer geöffneten Gastherme steht ein Monteur und schaut stirnrunzelnd in seine Unterlagen auf einem Klemmbrett.
Neue Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut und auch noch lange mit klimaschädlichem Erdgas betrieben werden. (Bild: Andrea de Martin/​Shutterstock)

Wie viel Klimaschutz steckt noch im "Heizungsgesetz"? Konkret lässt sich das im Moment nicht beantworten. Die neue Vorlage für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), eine rund 110-seitige sogenannte Formulierungshilfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium, nennt als Gesetzesziel nur noch, einen "wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten".

In der Bundestags-Anhörung am gestrigen Montag gab es allerdings genügend Anzeichen, die bei der Gebäudewärme für ein deutlich verlängertes Leben der fossilen Energien sprechen. So dürfen Gasheizungen laut dem Verbraucherzentralen-Bundesverband VZBV auch nach dem 1. Januar 2024 sowohl im Neubau als auch im Bestand eingebaut und für viele Jahre ausschließlich mit Erdgas betrieben werden.

 

"Das stellt die Erreichbarkeit der Klimaziele durchaus infrage", erklärte VZBV-Vorständin Jutta Gurkmann auf der Anhörung. Weil so die Abkehr von den fossilen Heizungen im Gebäude verzögert werde, müssten die späteren Maßnahmen, um die Klimaziele noch zu erreichen, dann umso einschneidender ausfallen, warnte Gurkmann.

Auch für den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) konterkariert die neue Gesetzesvorlage die Klimaziele, wie es in seiner Stellungnahme heißt. Bereits jetzt sei davon auszugehen, dass 2024 nur noch halb so viele Wärmepumpen wie 2022 eingebaut werden. Der von der Bundesregierung angestrebte Wärmepumpenhochlauf rücke damit in weite Ferne, so der Branchenverband.

BWP-Geschäftsführer Martin Sabel sagte, der vorliegende Gesetzentwurf werde erst ab 2026 die nötige Lenkungswirkung in der Wärmewende entfalten. Über die Verzögerung um mindestens zwei Jahre waren sich die Sachverständigen in der Anhörung auch ziemlich einig.

Markus Staudt vom Bundesverband der Heizungsindustrie (BDH) vermisst im Gesetzentwurf auch Effizienztechnologien wie Kraft-Wärme-Kopplung, Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung oder Brennstoffzellen. Auch Solarthermie werde zu wenig berücksichtigt, kritisierte er in der Anhörung.

Warten auf neue Förderregeln

Stellte Klimaschutz so etwas wie das Unwort der Anhörung dar, war die Sorge vor einem sogenannten Attentismus die am häufigsten geäußerte Befürchtung.

Mit Attentismus ist hier gemeint, dass sich die Hauseigentümer jetzt spürbar zurückhalten werden, auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen, weil sie ab 2024 mit einer lukrativen Förderung von bis zu 70 Prozent der Einbaukosten rechnen – vor allem aufgrund entsprechender Medienberichte, wie in der Anhörung beklagt wurde.

Eine Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus, umrahmt von Rosen.
Die Wärmepumpe kann man sich fördern lassen – wenn die entsprechende Förderrichtlinie vorliegt. (Bild: Ralf Geithe/​Shutterstock)

Das führe bereits zu ersten Bremsspuren im Markt, schilderte BDH-Chef Staudt am Montag die Lage. Seit Jahresanfang seien die Anträge auf Wärmepumpen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) rückläufig. Gehe das so weiter, werde die Bundesregierung ihr Ziel, 2024 rund 500.000 Wärmepumpen zu installieren, "krachend verfehlen", erklärte Staudt.

Tatsächlich sollen die Förderregeln zum neuen Gebäudeenergiegesetz erst im Herbst rechtsverbindlich beschlossen werden.

Derzeit gebe es kein Förderkonzept für das GEG, betonte in der Anhörung Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Man kenne dazu nur Hintergrundpapiere der Ampel-Koalition, die die Runde gemacht hätten, erklärte der CDU-Politiker.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss?

Zum Stand des Förderkonzepts für klimafreundliche Heizungen äußerten sich Abgeordnete der Koalition in der Anhörung nicht. Nach Angaben des VZBV hat sich die Ampel hier bisher nur auf einen Entschließungsantrag geeinigt. Die entsprechende Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nach den Angaben des Verbraucherverbandes in seiner Stellungnahme wie folgt angepasst werden:

  • Für den Einbau von Heizungen, die den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen, soll es grundsätzlich eine pauschale Sockelförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten geben.
  • Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro ist eine Sozialkomponente von 30 Prozent geplant.
  • Es soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus ("Speedbonus") von 20 Prozent der Investitionskosten geben. Dieser Bonus soll ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinken.
  • Die unterschiedlichen Förderkomponenten sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent miteinander kombinierbar.

Ob es am Ende zu den 70 Prozent kommt und für welche Hauseigner diese dann gelten, ist bisher weitgehend unklar, wie auch die Fachleute in der Anhörung betonten.

Für die Förderung kamen in der Anhörung dann auch die meisten Verbesserungsvorschläge zur Sprache, etwa ein mögliches Wahlrecht zwischen bestehender und neuer Förderung zur energetischen Sanierung oder eine Verlängerung des "Speedbonus" oder eine Erhöhung geplanter Kappungsgrenzen bei den Einkommen oder gar ein Vorziehen oder Aufstocken der Förderung, um eben den beklagten Attentismus zu verhindern.

 

Der CDU-Abgeordnete Jung verband die Förderkritik erwartungsgemäß mit der Aufforderung an die Koalition, das ganze Gesetzesprojekt in den Herbst zu verschieben und dann zusammen mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und dem Förderkonzept zu beschließen.

Ob die Koalition dem folgt, ist noch offen. Bis 13:30 Uhr am heutigen Dienstag standen die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes für diese Woche noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestages.

Ergänzung am 6. Juli: Am Donnerstagabend hat das Bundesverfassungsgericht die weitere Beratung des Gesetzes gestoppt.

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Das Heizhämmerchen