Ein Autokran hebt Platten zur Energiesanierung zur Montage an einem Haus.
Serielle Sanierung von Mehrfamilienhäusern, ein Projekt der Deutschen Energieagentur (Dena). (Foto: Fabrice Singevin/​ICF Habitat/​Energiesprong/​Flickr)

"Sieben von zehn Gebäuden in der EU sind energieineffizient, ständig wächst die Zahl der von Energiearmut bedrohten Menschen", sagt Ciarán Cuffe, Grünen-Abgeordneter im EU-Parlament. Die meisten Menschen in Europa wohnen in schlecht gedämmten Häusern, entsprechend hoch ist der Energieverbrauch, der größtenteils durch fossile Energieträger gedeckt wird und so die Klimakrise weiter antreibt.

Der Gebäudesektor hat einen beträchtlichen Anteil am gesamten Energiebedarf des Staatenbundes: Rund 40 Prozent des Verbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen derzeit auf Gebäude.

Der Sektor ist damit einer der wichtigsten Hebel, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Die Europäische Union hat sich vorgenommen, den Energiebedarf von Gebäuden stark zu verringern.

Dazu will die EU ihre Gebäudeeffizienzrichtlinie reformieren und Effizienzklassen einführen. Diese sollen – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – künftig eine Skala von A bis G umfassen und über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft geben.

Dabei sollen in den EU-Mitgliedsstaaten 15 Prozent der schlechtesten Häuser mit den höchsten Energieverbräuchen der Effizienzklasse G zugeordnet werden. Diese Gebäude sollen dann nach dem Willen der EU-Abgeordneten bis 2030 auf die bessere Effizienzklasse E und bis 2033 auf die Effizienzklasse D gebracht werden.

Öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude sollen die gleichen Klassen drei Jahre früher erreichen.

In Deutschland gibt es mit dem Energieausweis bereits eine vergleichbare Systematik. Energieausweise sind laut Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben. Sie enthalten unter anderem Angaben zur Heizung (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohnhäuser weisen zudem eine Skala mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf.

Dafür haben am vergangenen Dienstag 343 EU-Parlamentarier:innen gestimmt, 216 votierten dagegen, weitere 78 haben sich bei der Stimmabgabe enthalten.

Wie die Hauseigentümer:innen die Vorgaben erfüllen sollen – etwa durch Dämmung oder durch neue Anlagentechnik –, schreibt die Richtlinie nicht vor. Ohnehin sind Dämmmaßnahmen oder modernere Heizungsanlagen nur vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, im größeren Maßstab renoviert oder ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Dennoch berichteten in den vergangenen Wochen manche Medien von einem "Sanierungszwang". In sozialen Medien tauchten darüber hinaus falsche Behauptungen auf, wonach Eigentümer:innen, die der Sanierung nicht nachkommen, enteignet werden sollen – oder dass diese Häuser nicht mehr bewohnt werden dürfen.

Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Reform der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten selbst bestimmen sollen, welche Sanktionen bei einem Verstoß verhängt werden.

Hauseigentümerverband protestiert

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund macht Stimmung gegen die geplanten Reform. "In den kommenden zehn Jahren muss etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern", sagte Verbandschef Kai Warnecke. Darunter seien viele, die sich das nicht leisten könnten.

Allerdings will die EU Hauseigentümer:innen bei der Einhaltung der Mindestnormen für die Energieeffizienz unter die Arme greifen. 150 Milliarden Euro sollen dafür bis 2030 im EU-Haushalt zur Verfügung stehen. Auch ein Teil des geplanten Klima-Sozialfonds soll für das Renovieren von Häusern verwendet werden.

Ohnehin sind zahlreiche Ausnahmen bei der Sanierungspflicht geplant. Für Denkmäler, architektonisch oder historische wertvolle Gebäude sowie Sozialwohnungen sollen die Maßnahmen nicht verpflichtend sein.

Weniger als ein Prozent aller Häuser wird derzeit jährlich in Deutschland saniert. Den Plänen der EU-Kommission zufolge soll die Sanierungsquote auf 1,5 Prozent steigen, das EU-Parlament fordert 2,5 Prozent. Auch das liegt noch immer deutlich unter der notwendigen Rate von vier Prozent.

Zudem will das EU-Parlament es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, ein Fünftel ihrer jeweiligen Gebäude von der Sanierungsverpflichtung auszunehmen.

Umweltorganisationen kritisieren die zahlreichen Ausnahmeregelungen. Dadurch werde die Wirksamkeit der Mindeststandards abgeschwächt, warnte Elisabeth Staudt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Dabei sind die Mindeststandards nach Ansicht von Expert:innen ein geeignetes Mittel, um die energetische Sanierung von Gebäuden zu beschleunigen.

Mit der bevorzugten Sanierung von besonders ineffizienten Wohngebäuden könnten einkommensschwache Haushalte vor Energiekostenschocks geschützt und die höchsten Gas- und CO2-Einsparungen erzielt werden, heißt es einer Einschätzung vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Neben den Mindeststandards empfehlen die DIW-Autor:innen ein verbindliches Sanierungsziel – dieses müsse auf vier Prozent steigen, wenn alle bestehende Gebäuden in den nächsten 25 Jahren saniert werden sollen.

Rechtsextreme und FDP versuchten Richtlinie zu kippen

In ihrem Votum sprachen sich die EU-Abgeordneten zudem dafür aus, dass alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei sein müssen. Für Neubauten von Behörden soll das schon zwei Jahre früher gelten. Die Kommission hatte hierfür 2030 beziehungsweise 2027 vorgeschlagen.

Außerdem sollen nach dem Willen des Parlaments alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Vor der Abstimmung im Parlament am vergangenen Dienstag hatte die FDP Stimmung gegen die geplante Reform gemacht. Mit Anträgen hatten die deutschen Liberalen – wie auch die rechtsextreme ID‑Fraktion – versucht, eine Neuverhandlung der Richtlinie zu erwirken. Das wurde von den EU-Abgeordneten abgelehnt.

 

Allerdings muss sich das Parlament jetzt noch mit den Mitgliedsstaaten über die endgültige Fassung der Richtlinie einigen.

Die 27 EU-Staaten hatten schon im vergangenen Oktober im Energieministerrat ihre Position zu der neuen Richtlinie festgelegt. Die Minister:innen fielen dabei hinter den Vorschlag der Kommission zurück – sie wollen Gebäude der unteren Effizienzklassen erst später auf ein höheres Niveau bringen.

Das lag auch daran, dass einige Länder – wie Deutschland, Frankreich und Niederlande – ehrgeizige Ziele setzen wollen, während anderen der Kommissionsvorschlag zu ambitioniert war.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) forderte die Bundesregierung auf, bald einen Sanierungsgipfel einzuberufen. Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) sollten sich dabei auf einen Fahrplan zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie einigen.