Stromrechnung mit Stecker und Buchse in Orange und einem Taschenrechner.
Die bisherige Stromkennzeichnung führt in die Irre. (Foto: Klaus Ohlenschläger/​Shutterstock)

Seit vielen Jahren gibt es die Stromkennzeichnung. Jede Verbraucherin, jeder Verbraucher soll über sie erkennen, aus welchen Quellen sich der bezogene Strom zusammensetzt. Das hatte sich der Gesetzgeber gut gedacht, aber leider dann nicht gut gemacht.

Zwar müssen jedes Jahr am 1. November die über 1.100 Versorger ihre Stromkennzeichnung für rund 15.000 Strom-Produkte veröffentlichen. Die Stromkennzeichnung finden Verbraucher:innen auf den Internetseiten der Anbieter und in ihrer Rechnung. Doch in den meisten Fällen ist viel weniger oder gar kein Ökostrom drin.

Denn allem guten Willen zum Trotz erklärt das Strom-Etikett eben nicht, wie sich der Stromeinkauf des Versorgers zusammensetzt. Denn jeder Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Ökostrom anzugeben.

Dadurch erscheinen auf jedem Strom-Etikett bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom – auch wenn der Versorger diesen Strom gar nicht für seine Kunden einkauft. Aus grauem Kohlestrom wird so auf dem Papier blitzsauberer Grünstrom.

Diese Irreführung könnte bald ein Ende haben. Denn zurzeit beraten Bundestag und Bundesrat über eine Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsrecht. Wenn alles gut geht, könnte sie zusammen mit einer Vielzahl anderer Regelungen noch im Mai dieses Jahres beschlossen werden. Damit würde die Stromkennzeichnung endlich aussagekräftiger und verbraucherfreundlicher.

Über 100 Prozent öko?

Zu den Unzulänglichkeiten der bisherigen Stromkennzeichnung gehört neben der Verwirrung der Verbraucher:innen auch ein systematischer Fehler, wie Marktstudien und Hintergrundpapiere zeigen.

Denn der gesamte EEG-Strom wird nur den Kund:innen zugeschrieben, die die EEG-Umlage bezahlen. Ein erheblicher Teil des gesamten Stromverbrauchs wird aber bei der EEG-Umlage privilegiert.

Tortengrafik: Auf jeder Stromrechnung steht der durchschnittliche Ökostrom-Anteil, auch wenn der Versorger in Wirklichkeit konventionellen Strom eingekauft hat.
Auf der Stromrechnung wird konventioneller Strom zu großen Teilen als Grünstrom ausgewiesen. (Grafik: Lichtblick)

So liegt in der Kennzeichnung der Anteil des EEG-geförderten Stroms manchmal erheblich niedriger, in der Regel aber deutlich höher als in der Realität.

Wie die Stromkennzeichnung bislang funktioniert, erläutert die Grafik: Ein Versorger kauft für seine Kund:innen einen Mix aus 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom ein.

Auf dem Strom-Etikett sinkt der Kohleanteil auf 30 Prozent, der Atomanteil auf zehn Prozent. Stattdessen werden dort 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausgewiesen.

Dieser Strickfehler würde künftig noch absurdere Folgen haben. Denn bei einem realen Anteil von möglicherweise 70 Prozent EEG-Strom im Netz würden auf dem Papier alle Stromversorger 100 Prozent grünen Strom ausweisen.

Bei noch höheren EEG-Stromanteilen stiege der ausgewiesene Grünstromanteil sogar auf einen irrealen Wert von über 100 Prozent.

Neuregelung auf dem Weg

Im kürzlich vorgelegten Entwurf der Novelle zum Energiewirtschaftsrecht heißt es nüchtern: "Da der über die EEG-Umlage finanzierte Strom von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht am Strommarkt beschafft wird, soll er im Gesamtversorgermix auch nicht mehr abgebildet werden."

Ein Satz mit Wirkung. Als Folge werden künftig in den meisten Fällen zwei verschiedene Strommixe auf den Webseiten und der Stromrechnung angegeben werden: ein Gesamtversorgermix, der konkret – ohne EEG-Anteil – benennt, welcher Strom vom Stromversorger beschafft wurde, und einen Produktmix, der weiterhin auch den EEG-Anteil einbezieht.

Viele Verbraucher:innen werden das immer noch als verwirrend empfinden. Ihnen sei vor allem der Blick auf den Gesamtversorgermix empfohlen, da der das tatsächliche Einkaufsverhalten des Stromversorgers widerspiegelt.

Auch wenn es noch besser ginge: Tritt das Gesetz so in Kraft, werden Verbraucher:innen wohl künftig leichter erkennen können, ob ihr Stromversorger aktiv Ökostrom einkauft oder ob er nur den allgemeinen EEG-Anteil ausweist.

Die grünen Schafe könnte man dann recht einfach von den schwarzen Schafen unterscheiden. Die Ökostrom-Branche hatte eine solche Änderung der Stromkennzeichnung bereits seit Jahren vehement eingefordert und begrüßt die Vorlage.

Der Gesetzentwurf befindet sich gerade in der parlamentarischen Beratung in Bundestag und Bundesrat. Diese wird voraussichtlich im Mai abgeschlossen. Bleibt der Passus unverändert, würde ab Sommer die neue Regelung gelten und die Stromversorger müssten ihre Aussagen über den Gesamtversorgermix anpassen. Alle Kunden würden die neue Strommix-Angabe auf der nächsten Jahresrechnung finden.

Gesetzlich verordnetes Greenwashing muss enden

Die bisherige Stromkennzeichnung ist ein gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60 Prozent Biofleisch ausgezeichnet würde.

Die jetzt eingeleitete Novelle im Energiewirtschaftsrecht würde mehr Transparenz für Verbraucher:innen bringen. Sie könnten anhand des neuen Strommixes leichter unterscheiden zwischen echten Ökostromversorgern und den vielen, die ihren Strom auf dem Papier grünwaschen.

Die Empfehlung an die Politik ist daher sehr kurz und klar: Bitte beschließen Sie zügig die vorliegende Änderung des für die Stromkennzeichnung relevanten Paragrafen 42 im Energiewirtschaftsgesetz.

Dieser Beitrag wurde nicht von der Redaktion erstellt. Er ist in Kooperation mit der Lichtblick SE in der Rubrik Advertorials erschienen.