Schwarzes, quaderförmiges Reaktorgebäude des AKW Brunsbüttel, vom Deich auf der Landseite aufgenommen.
Das Pannen-AKW Brunsbüttel an der Elbmündung produzierte schon seit 2007 keinen Strom mehr, bringt dem Betreiber Vattenfall aber noch Millionen ein. (Foto: Steffen Papenbroock/​Wikimedia Commons)

Das nennt man eine Vollklatsche. Karlsruhe zwingt die Bundesregierung, die Entschädigung für AKW-Betreiber neu zu regeln, die diesen wegen des Atomausstiegs zusteht.

Das zuständige Umweltministerium hatte sich juristische Fehler geleistet. Das Atomgesetz muss in diesem Punkt neu gefasst werden. Der Stromkonzern Vattenfall, der geklagt hatte, begrüßte das Urteil "uneingeschränkt".

Der Richterspruch ist peinlich für das Ministerium, hat aber auch sein Gutes. Denn Karlsruhe hat erneut festgestellt: An der Legitimität des Atomausstiegs selbst gibt es keine Zweifel. Die Politik hat das Recht, eine Energieform zu beenden, wenn sie nach ihrer Meinung zu hohe Risiken birgt.

Sie sollte dabei nur nicht so dilettantisch vorgehen, wie Merkels schwarz-gelbe Regierung, die die AKW-Laufzeiten 2010 erst verlängerte, um sie 2011 nach Fukushima wieder zu verkürzen. Ohne dieses irrwitzige Manöver – also bei Beibehaltung des ersten, mit den Stromkonzernen ausgehandelten Atomausstiegs von anno 2000 –, hätte es gar keinen Anspruch auf Entschädigungen gegeben.

Auf einem anderen Blatt steht, ob das Vorgehen des Energiekonzerns auch legitim ist. Die Vattenfall-Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel standen jahrelang still und wären wegen technischer Mängel wahrscheinlich sowieso nie wieder ans Netz gegangen. Sich das nun noch vergolden zu lassen, ist schon dreist.

Richtig ärgerlich würde die Sache, wenn der Konzern auch noch vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank in dieser Angelegenheit Recht bekommen sollte. Hier geht es nicht um einige hundert Millionen Euro wie jetzt, sondern um 6,1 Milliarden.

Geld, dass die Bundesregierung besser in den Klimaschutz stecken sollte als in die Taschen eines privaten Konzerns.

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