Rohre und Zähler einer relativ neuen Erdgas-Heizungsanlage in einem Hauskeller.
Wer heute noch eine fossile Heizung einbauen lässt, kann sie möglicherweise nur gut 20 Jahre betreiben. (Foto: Immo Wegmann/​Unsplash)

Die Stimmung in der Bundesregierung ist gerade turbulent. Ein aktueller Quell großer Aufregung sind die Öl- und Gasheizungen.

Diese mit fossiler Energie befeuerten Wärmelieferanten unter anderem in Wohnhäusern sollen in den kommenden Jahrzehnten allmählich aus dem Verkehr gezogen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bereiten das Bau- und das Wirtschaftsministerium vor.

Nun kritisiert die FDP, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wolle Öl- und Gasheizungen "verbieten".

Die Aufregung ist aus zwei Gründen erstaunlich. Zum einen hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Reform vor einem Jahr gemeinsam beschlossen. Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Notwendigkeit zum Klimaschutz will man von den fossilen Energien wegkommen.

Zweitens ist im Gesetzentwurf keine Rede von einem kompletten Verbot fossil betriebener Heizungen – was für Hauseigentümer und Mieter teuer werden könnte. Die treffende Formulierung wäre eher, dass Öl- und Gasheizungen "auslaufen" sollen.

Ohnehin ist Vorsicht geboten: Eine Variante des unfertigen Gesetzentwurfs mit dem Datum 15. Februar liegt Klimareporter° zwar vor. Allerdings ist der Text noch nicht zwischen den Regierungsparteien abgestimmt, manche Formulierungen werden sich ändern.

30 Jahre Bestandsschutz, aber maximal bis 2045

Ein zentraler Punkt ist dieser: Öl- und Erdgasheizungen, die in Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Betrieb sind, haben 30 Jahre Bestandsschutz, gerechnet vom Zeitpunkt des Einbaus. Eigentümer, die sich beispielsweise 2010 eine neue Gasheizung in den Keller gestellt haben, dürfen sie bis 2040 weiterbetreiben.

 

2045 soll allerdings laut vorliegendem Entwurf für alle fossilen Geräte Schluss sein. Das ist das Jahr, in dem Deutschland klimaneutral sein muss.

Geht eine Heizung in bestehenden Gebäuden allerdings so kaputt, dass sie ausgetauscht werden muss, ist sie ab Anfang 2024 durch eine ökologischere Variante zu ersetzen.

Dafür nennt der Gesetzentwurf verschiedene Möglichkeiten: etwa Öl- und Gasheizungen in Kombination mit Wärmepumpen, die mindestens 65 Prozent der Heizlast tragen. Die Idee dabei: Die fossilen Heizungen arbeiten nur noch an den kalten Tagen, wenn die mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen das Duschwasser und die Heizungen nicht ausreichend erwärmen können.

Weitere Varianten sind etwa Geräte, die mit Holz, Sonnenenergie oder Wasserstoff laufen. Um die Hausbesitzer:innen und Mieter:innen im Havariefall nicht zu überfordern, werde man "pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen" ins Gesetz schreiben, heißt es aus Regierungskreisen.

"Nur in neuen Gebäuden sollen ab 2024 keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden", erklärte Christina-Johanne Schröder, Baupolitikerin der Grünen im Bundestag. In Neubauten dürften dann nur Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen oder strombetriebene Geräte installiert werden, die möglichst mit Ökoenergie laufen.

Trotzdem warf FDP-Klimapolitiker Michael Kruse Wirtschaftsminister Habeck eine "Verschrottungsorgie von Heizungen" vor. Diese sei weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, dass seine Fraktion keinem "Verbot von Öl- und Gasheizungen" zustimmen werde. Wobei er hinzufügte, dass ihm gar kein "Entwurf zum Verbot" vorliege.

Handwerk und Hersteller wollen "technologieoffene" Regelung

Die Abstimmung des Gesetzes in der Regierung dürfte nun einige Wochen in Anspruch nehmen. "Ich bin mir sicher, dass die FDP auch mit an Bord ist", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Für ihre Fraktion sei wichtig, dass es eine Förderung für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen gebe.

"Die Regelungen müssen so technologieoffen wie und pragmatisch möglich sein", sagte Frank Ebisch vom Zentralverband des Sanitär- und Heizungshandwerks. "Die Regierung sollte die finanzielle Förderung so gestalten, dass der Umbau die Immobilieneigentümer nicht überfordert." Wärmepumpen seien nicht die einzige Lösung.

Ähnlich äußerte sich der Heizungsindustrieverband BDH. Vor dem "Hintergrund des heterogenen Gebäudebestands" müssten unterschiedliche technische Lösungen zum Zuge kommen. "Nur mit einem umfangreichen Produktportfolio lassen sich die Ziele der Wärmewende für die Haushalte bezahlbar umsetzen."

Diese Wünsche der Wirtschaft scheint die Bundesregierung aufzunehmen, indem sie eine Palette von Möglichkeiten anbietet – darunter auch Hybridlösungen mit Gas und Wärmepumpen, Sonnenenergie, Biomasse, Wasserstoff.

In anderen europäischen Ländern ist der Umstieg auf klimafreundliche Wärmegewinnung in Gebäuden ebenfalls im Gange. Frankreich hat über vier Millionen Wärmepumpen installiert. Diese Heizungsart deckt den Wärmebedarf in Norwegen bereits zu rund 60 Prozent sowie in Schweden und Finnland zu etwa 40 Prozent ab.

Hierzulande kamen im vergangenen Jahr nach Branchenangaben mehr als 200.000 Wärmepumpen hinzu, aber auch 600.000 Gasheizungen. Letztere waren 2022 noch immer die am häufigsten neu eingebauten Heizungen.

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