Luftaufnahme der Plattenbausiedlung
Modellprojekt Gelbes Viertel in Berlin: Hier beliefert Lichtblick Mieter mit Solarstrom vom Dach. (Foto: Stadt und Land/​Lichtblick)

Die große Mehrheit wünscht sich Solarstrom, am liebsten vom eigenen Dach. Und wer kein Dach sein Eigen nennt, für den gibt es Mieterstrom!

So einfach und einleuchtend diese Idee auch ist, in der Realität ist sie nicht wirklich angekommen. Im Jahr 2013 als Modellprojekt in Berlin gestartet, folgte vor drei Jahren dann das Mieterstromgesetz als Grundlage dafür, günstigen Solarstrom bundesweit direkt in die Städte und zu den Mieterinnen und Mietern zu bringen.

Doch wegen falscher Rahmenbedingungen kommt der Ausbau nicht in Schwung. Seinerzeit hatte die große Koalition noch einen Deckel für den Mieterstrom bei 500 Megawatt eingezogen. Doch der wurde bislang nur zu fünf Prozent ausgeschöpft.

Eine grundlegende Novelle des Mieterstromgesetzes ist seit Langem überfällig und wurde mehrfach angekündigt – zuletzt für den Herbst 2020. Es bleibt also die Hoffnung, dass die große Koalition doch noch die Kurve kriegt und Mieter:innen den Zugang zu günstigem Solarstrom öffnet.

Macht sie es richtig, kann daraus ein Win-win-win-Modell für mehr Klimaschutz, mehr Gerechtigkeit und mehr günstige Ökoenergie werden.

Förderung frisst sich selbst auf

Deutschland ist ein Land der Mieter:innen. Entsprechend groß ist das Potenzial für Mieterstrom. Laut Bundeswirtschaftsministerium könnten rund 3,8 Millionen Wohnungen mit bis zu 14 Milliarden Kilowattstunden Mieterstrom pro Jahr versorgt werden. Andere Schätzungen ermitteln ein Mieterstrompotenzial von über 20 Milliarden Kilowattstunden im Jahr.

Mehr als 10.000 Megawatt installierter Solarleistung könnten allein für die Erzeugung von Mieterstrom neu entstehen. Realisiert wurden jedoch bislang nur bescheidene 27 Megawatt. Von Januar bis Mai 2020 wurden nur gut sieben Megawatt Mieterstromanlagen in Betrieb genommen (siehe Grafik), das sind gerade einmal 0,4 Prozent aller neu installierten Photovoltaikanlagen.

Balkendiagramm: Die Zahl neuer Mieterstromanlagen nimmt zu, aber auf sehr niedrigem Niveau.
Neu in Betrieb genommene Mieterstromanlagen seit Juli 2017 (in Megawatt). (Grafik: Lichtblick; Daten: Bundesnetzagentur)

Die Gründe für das desaströse Ergebnis sind lange bekannt.

Mieterstrom wird über einen Zuschlag pro Kilowattstunde gefördert, der 8,5 Cent unter der EEG-Vergütung liegt. Bei Anlagen über 40 Kilowatt beträgt er acht Cent weniger als der "normale" EEG-Zuschlag. Bei einer Vergütung von zehn Cent pro Kilowattstunde würde folglich ein Zuschlag von 1,5 beziehungsweise zwei Cent gezahlt.

Das Problem: Die EEG-Vergütung sinkt je nach Ausbautempo. Durch den anziehenden Solarausbau ist die Vergütung für Mieterstrom-Anlagen über 40 Kilowatt unter acht Cent gesunken, sodass diese seit März 2020 keinen Zuschlag mehr erhalten.

Vergünstigungen bei Netzentgelten und Umlagen bleiben zwar erhalten. Doch kam der Mieterstrombericht der Bundesregierung bereits 2019 zu dem Ergebnis: "Dieser Anreiz gewährleistet aktuell keine Marktdurchdringung."

Bürokratisch ausgebremst

Mieterstrom muss immer vom Betreiber der Mieterstromanlage geliefert werden. Diese "Personenidentität" ist ein entscheidender Bremsklotz für neue Projekte.

Vermieter werden mit den umfassenden energiewirtschaftlichen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens abgeschreckt, erfahrene Energieversorger durch ein kompliziertes Anlagen-Pachtmodell mithilfe eines umfangreichen Vertrages ausgebremst.

Ebenso bremsend wirkt sich aus, dass Wohnungsunternehmen, die Mieterstrom anbieten möchten, Gefahr laufen, ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.

Mieterstrom darf stets nur in Mietwohnungen eines Hauses geliefert werden. Sein Gesamtvolumen ist gesetzlich auf 500 Megawatt gedeckelt, Gewerbebauten sind tabu, eine Lieferung an Nachbarn ebenfalls. Anlagen auf einem Grundstück werden dennoch als eine einzige Mieterstromanlage bewertet, auch wenn sie auf unterschiedlichen Häusern stehen.

Und nicht zuletzt muss der Betreiber bei jeder Strompreisänderung des Grundversorgers neu nachweisen, dass er die Preisobergrenze für Mieterstrom – 90 Prozent des ortsüblichen Grundtarifs – einhält. Bei 900 Grundversorgern in Deutschland ein irrsinniger Aufwand.

Großer Überarbeitungsbedarf

Der Handlungsbedarf bei der Mieterstrom-Novelle ist enorm. Das System muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Mieterstrom braucht politische Unterstützung und eine faire Chance am Markt. Dazu würden folgende Korrekturen erheblich beitragen:

  • Mieterstromzuschlag auf rund vier Cent pro Kilowattstunde erhöhen und die jährliche Kürzung nicht an den allgemeinen Photovoltaik-Ausbau, sondern ans Ausbautempo beim Mieterstrom knüpfen.
  • Personenidentität abschaffen, damit Energieunternehmen einsteigen und anstelle der Vermietenden die energiewirtschaftlichen Pflichten übernehmen können, der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag aber erhalten bleibt.
  • Gewerbesteuer reformieren, damit der Betrieb einer Photovoltaik-Mieterstromanlage für Vermietende möglich wird, ohne die Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren. Für den Betrieb fossiler Heizungsanlagen ist das heute schon so geregelt.
  • Mieterstrommodelle auf Gewerbebauten zulassen, damit auch Supermärkte, Handwerksbetriebe und Büros von günstigem Strom vom eigenen Dach profitieren können.
  • Den 500-Megawatt-Deckel streichen und bürokratische Hürden wie die realitätsferne Anlagendefinition und den Nachweis über die Einhaltung der Preisobergrenze abbauen.
  • Mieterstrom für Wohnquartiere öffnen, damit auch Nachbarn Mieterstrom erhalten können.

Dieser Beitrag wurde nicht von der Redaktion erstellt. Er ist in Kooperation mit der Lichtblick SE in der Rubrik Advertorials erschienen.