Wenn Sie beim Einzug in Ihre neue Wohnung das Licht einschalten, haben sie automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen. Diesen können sie zwar jederzeit kündigen, tun Sie dies aber nicht, sind und bleiben Sie Kunde des Grundversorgers.
Der Grundversorger ist immer dasjenige örtliche Strom- oder Gasunternehmen, das in dem jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden versorgt. In der Regel also das örtliche Stadtwerk oder der Regionalversorger.
So regeln es die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung jeweils in Paragraf 2, Satz 2. Dieser "rechtlich automatisierte" Vertragsschluss mit dem Grundversorger ist ein rechtlicher Webfehler zulasten des Wettbewerbs sowie der Kunden.
Diese Konstruktion muss nicht sein, denn jeder Kunde, der Strom oder Gas einfach aus dem Netz entnimmt, könnte sich genauso gut im Nachhinein entscheiden, wer ihn beliefern soll. Das ist nicht kompliziert, würde aber die Vormachtstellung der Grundversorger im Energiemarkt entscheidend aufweichen.
Rund 70 Prozent Marktanteil der Grundversorger
Auch nach 20 Jahren liberalisierter Energiemärkte haben die Grundversorger den Löwenanteil der Strom- und Gaskunden unter Vertrag. 27 Prozent des von Tarifkunden verbrauchten Stroms werden nach Grundtarifen bezahlt, weitere 42 Prozent zu anderen Tarifen vom Grundversorger bezogen. Damit liegt der Marktanteil der Grundversorger im Schnitt bei rund 70 Prozent.
Kartellrechtlich werden Marktanteile von mehr als 40 Prozent als marktbeherrschend eingestuft. Sie gehen zulasten der Verbraucher, die überhöhte Preise – und im Fall des Strom- und Gasmarktes zu teure Tarife – zahlen müssen, sowie zulasten des Wettbewerbs.
Während Alternativtarife sich im Zeitraum von 2007 bis 2019 bundesweit um 45 Prozent erhöhten, legten die Grundversorgertarife um 56 Prozent zu. Beim Gas ist die Preisschere noch größer. Hier sanken die günstigen Tarife seit 2007 im Schnitt um zehn Prozent, während die Grundversorgungstarife um zehn Prozent stiegen.
Ein Ermittlungsverfahren des Landeskartellamts Niedersachsen gegen fünf Strom- und fünf Gasgrundversorger zeigte auf, welche Unterschiede im Einzelfall zwischen den Grund- und Wettbewerbstarifen liegen können. Im Strom sind es für einen durchschnittlichen Haushalt bis zu über 60 Euro pro Jahr oder gut zwei Cent pro Kilowattstunde. Beim Gas belaufen sich die Unterschiede auf bis zu 240 Euro im Jahr.
Mit den hohen Grundversorgungstarifen erzielen die Unternehmen überproportional hohe Gewinne, die es ihnen wiederum erlauben, Wettbewerbstarife unterhalb des durchschnittlichen Marktpreisniveaus anzubieten. Kunden, die sich noch nicht aktiv für einen Anbieter entschieden haben, zahlen so am Ende für die Kunden mit, die sich für die Wettbewerbstarife des Grundversorgers entschieden haben.
Doch auch wenn sich die Neukunden früher oder später für einen anderen Stromversorger entscheiden, bleibt der Wettbewerbsvorteil bestehen. Denn der Grundversorger erhält durch Umzüge und andere Veränderungen automatisch durchgehend immer neue Kunden, die in den teuren Grundversorgungstarif fallen.
Dieser Mechanismus sichert die hohen Marktanteile der Grundversorger von 70 Prozent, denn die Wettbewerber werden so aus dem lokalen und regionalen Markt gedrängt.
Das System der Grundversorgung in Deutschland sorgt, so wie es derzeit ausgestaltet ist, nicht für einen Schutz der Kunden, sondern in Wirklichkeit dafür, dass Kunden bevormundet werden. Es ist so, als würde man den Kunden vorschreiben, bei welchem Lieferanten sie Pizza, Hemden oder Schuhe bestellen müssen.
Grundversorgung, wenn es wirklich nötig ist
Richtig wäre es, das Konzept der Grundversorgung auf jene Kunden zu beschränken, die tatsächlich keinen Strom- oder Gaslieferanten finden, etwa weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können.
Alle anderen sollten die Chance haben, sich ihre Strom- und Gaslieferanten im Wettbewerb zu suchen und mit diesen einen Vertrag zu schließen. Das soll auch im Nachhinein geschehen können.
In Österreich ist eine solche Praxis gang und gäbe. Kann oder möchte ein Kunde keinen eigenen Versorger aussuchen, wird er einem der örtlich anbietenden Energieversorger zugelost.
Diese Energieversorger können solche Verträge grundsätzlich ablehnen, und erst dann kommt der Grundversorger als letzte Instanz ins Spiel. Bei dieser Lösung gibt es kaum mehr grundversorgte Kunden, der Wettbewerb wird belebt und die teuren Grundversorgungstarife verschwinden.
Vor dem Hintergrund sieht es der Ökoenergieanbieter Lichtblick als erforderlich an, die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung so zu novellieren, dass Neukunden künftig in der Regel nicht mehr automatisch dem Grundversorger zufallen. Außerdem sollten Grundversorgungstarife nur noch für die wenigen Kunden vorgesehen werden, die auf dem Markt keinen Strom- oder Gaslieferanten finden können.
Dieser Beitrag wurde nicht von der Redaktion erstellt. Er ist in Kooperation mit der Lichtblick SE in der Rubrik Advertorials erschienen.