Sich drehendes Windrad
Mit PPAs können sich Windräder auch ohne EEG-Förderung weiterdrehen. (Foto: José Alba/​Pixabay)

Ein Power Purchase Agreement ("Stromkaufvereinbarung") oder kurz PPA ist ein häufig langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromproduzenten und einem Stromverbraucher oder -händler.

Für Anlagenbetreiber sind PPAs eine Alternative zur EEG-Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Verbraucher, besonders Großbetriebe, können auf diese Weise kostengünstig auf erneuerbare Energien umsteigen und ihre Klimaschutzverpflichtungen erfüllen.

In Deutschland sind PPAs noch nicht weit verbreitet. Ihr möglicher Beitrag zum Erreichen des Ziels, bis 2030 den Ökostrom-Anteil auf 65 Prozent zu steigern, wird als hoch angesehen.

So könnten PPAs für den aus Klimaschutzgründen dringend erforderlichen Weiterbetrieb der aus der EEG-Förderung fallenden Wind- und Solaranlagen sorgen – bis 2030 rund 44.000 Megawatt. Besonders dort, wo ein Repowering nicht möglich ist, droht ansonsten der Wegfall der alten Anlagen.

EU hat Potenzial erkannt

Laut einer Dena-Umfrage glauben 72 Prozent der befragten Energiemarktakteure zudem, dass PPAs bereits heute einen möglichen Finanzierungsmodus für Neuanlagen darstellen. PPA-Neuanlagen fallen nicht unter die im EEG benannten Obergrenzen für erneuerbar erzeugten Strom, sie können deshalb vor allem im Photovoltaik-Freiflächensegment als zusätzlicher Ausbautreiber wirken.

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Hemmnisse für Power Purchase Agreements (PPA) in Deutschland: Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (Dena) unter Energiemarkt-Akteuren. (Grafik: Lichtblick; Quelle: Dena-Marktmonitor, 2019)

Ende 2018 waren in Europa mindestens 7.300 Megawatt installierte Windleistung an Land und auf See und über 2.100 Megawatt installierte Photovoltaik-Leistung über PPAs abgesichert. Laut der RE-Source Platform der EU haben europäische Unternehmen im Jahr 2019 bereits für weitere 1.600 Megawatt neue PPAs abgeschlossen.

Die Europäische Union hat das Potenzial von PPA für Energiewende und Klimaschutz erkannt und verpflichtet die Mitgliedsstaaten in der neuen Erneuerbaren-Richtlinie, bestehende administrative Hindernisse für die Entwicklung von PPAs für erneuerbare Energien von Unternehmen zu ermitteln und zu beseitigen und darüber in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen berichten.

In Deutschland sind PPAs auf Basis der "Sonstigen Direktvermarktung" nach Paragraf 21a des EEG möglich, nahmen jedoch Ende 2018 ein Volumen von nur 65 Megawatt ein (Grafik unten). Energiewirtschaft und Industriekunden bemängeln, dass die Bundesregierung den künftigen Regulierungsrahmen für PPA offenhält und damit für Verunsicherung sorgt.

Ungeklärte rechtliche Fragen

Grundsätzlich streben Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen möglichst langlaufende PPAs an. Vertragslaufzeiten von mehr als zehn Jahren bergen jedoch Rechtsrisiken. Dazu kommen Preisrisiken durch schwankende CO2-Preise an der Börse und Ausfallrisiken, etwa wenn alte Anlagen ganz oder teilweise wegen Defekten ausfallen.

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Umfang von Power Purchase Agreements (PPA) in Europa in Megawatt: Skandinavien, Spanien und Großbritannien sind die Vorreiter. (Grafik: Lichtblick; Quelle: Energy Brainpool, 2019)

Unzureichend geklärt ist auch die Rolle von Herkunftsnachweisen für den Ökostrom in PPAs. Sie sind für Unternehmen besonders wichtig, weil sie sie auf ihre betriebliche CO2-Bilanz anrechnen können. Und nicht zuletzt verlieren energieintensive Unternehmen durch Ökostrom-PPAs ihren Anspruch auf EU-rechtlich garantierte Kompensationszahlungen für Preissteigerungen, die auf den Emissionshandel zurückgehen.

Das Ökostromunternehmen Lichtblick hat einen ersten Vertrag mit einem Windpark nahe Wolfsburg abgeschlossen und handelt gerade weitere PPAs aus.

Die Erfahrungen zeigen, dass auch die Politik gefordert ist, um das enorme Potenzial von PPAs in Deutschland zu erschließen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Schaffung von Rechtssicherheit für PPA-Verträge mit Laufzeiten von über zehn Jahren.
  • Neubewertung der künftigen Rolle von Herkunftsnachweisen für Grünstrom und Anpassung für den Markt, zum Beispiel sollten neue EEG-Anlagen künftig Herkunftsnachweise für Ökostrom generieren können.
  • Vollständige und unverzügliche nationale Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben für PPA, zum Beispiel Aufnahme in den nationalen Energie- und Klimaplan.
  • Einführung eines CO2-Mindestpreises im Emissionshandel sowie Änderung der EU-Strompreiskompensation, damit Unternehmen mit Ökostrom-PPA hier gegenüber anderen Unternehmen nicht mehr schlechtergestellt werden.

Dieser Beitrag wurde nicht von der Redaktion erstellt. Er ist in Kooperation mit der Lichtblick SE in der Rubrik Advertorials erschienen.