Klimademonstration in Bonn im November 2017, einer hält ein selbstgemaltes großes buntes Plakat hoch: Stop Climate Crime.
Klimaprotest, hier 2017 in Bonn: Unterlassener Klimaschutz verletzt Menschenrechte. (Foto: Jörg Farys/​BUND/​Flickr)

Zerstörerische Fluten im Ahrtal, Überschwemmungen in Indien und China, lebensfeindliche Hitze in Nordamerika, Hungersnot verursachende Dürre in Madagaskar. Dazu ein neuer Bericht des Weltklimarats, der belegt, wie dringend die Erderhitzung eingedämmt werden muss, und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige bundesdeutsche Klimapolitik für mangelhaft erklärt.

Es sind einschneidende Ereignisse, die im Wahljahr 2021 die Dringlichkeit einer effektiven Bekämpfung der Klimakrise unterstreichen.

Was wirklich auf dem Spiel steht, wurde im Wahlkampf allerdings nur selten benannt: Wenn reißende Flutwellen Existenzen vernichten, Waldbrände sich in Siedlungen hineinfressen oder lebensfeindlich hohe Temperaturen Menschen zum Kollabieren bringen, werden Menschenrechte verletzt, wie die Rechte auf Leben, Nahrung, Wasser, Wohnen oder Gesundheit.

Die Klimakrise ist eine Menschenrechtskrise. Betroffene derartiger Katastrophen erfahren massive Ungerechtigkeiten, sie sind aber keine passiven Unglücksopfer. Sie haben Rechte und damit einen Anspruch darauf, dass Regierungen alles dafür tun müssen, dass ihr Leben nicht in solcher Weise eingeschränkt und die Klimakrise effektiv bekämpft wird.

Bedürfnis und Recht

Menschenrechte sind universell und können sowohl politisch als auch juristisch erkämpft werden. Weltweit gibt es immer mehr erfolgreiche Klagen für wirksamere Klimapolitik, die häufig auf Grundlage von Menschenrechtsnormen erhoben werden.

Zuletzt erklärte das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Es stellte fest, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheitsrechte künftiger Generationen einschränkt, da spätere Klimaschutzmaßnahmen umso schärfer aktuelle Versäumnisse aufholen müssen und die Auswirkungen der Erderhitzung sich verschlimmern.

Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu stärkerem Klimaschutz, mit rechtlichen Mitteln erzwungen. Dass das aber nicht ausreicht, zeigten die Wochen danach. Die Bundesregierung besserte das Gesetz zwar nach, auf einen 1,5-Grad-konformen Pfad ist sie deswegen aber noch lange nicht eingebogen.

Nicht nur in Gerichtssälen, auch in den Medien, auf der Straße und in den Parlamenten sollte ein starkes Menschenrechtsvokabular Verwendung finden. Denn es sind nicht nur menschliche Grundbedürfnisse, die durch die Klimakrise bedroht werden.

Wer ein Bedürfnis hat, braucht etwas. Wer ein Recht hat, hat einen Anspruch darauf. Das ist ein fundamentaler Unterschied.

So wirkt der menschenrechtsbasierte Ansatz immer in zweierlei Hinsicht: Das verletzte Recht des einen ist an eine Verpflichtung des anderen gebunden. Diese kann und sollte gegenüber Entscheider:innen juristisch und politisch eingefordert werden.

Mammutaufgabe für die nächste Bundesregierung

Im Wahlkampf wurde viel über die Kosten von Klimaschutz und wenig über die viel höheren Kosten von verschlepptem Klimaschutz gesprochen. Das verkennt die immensen Dimensionen von realen Gefahren für Mensch und Umwelt, die wissenschaftlich prognostiziert werden.

Regierungen müssen schneller und radikaler handeln. Nicht, weil das die ökonomische Bilanz verbessert, sondern vor allem, weil sie sich verpflichtet haben, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Um noch verheerendere Menschenrechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden, darf die 1,5-Grad-Grenze nicht überschritten werden. Ebenso sind Konzerne in der Pflicht, ihre Profitinteressen der Bekämpfung der Klimakrise konsequent unterzuordnen.

Die neu gewählten Abgeordneten der kommenden Legislaturperiode und die neue Regierung müssen eine ambitionierte Klimapolitik vorantreiben, die die Menschenrechte ins Zentrum stellt. Das bedeutet, dass Deutschland als Staat mit historisch hohen Emissionen auf internationaler Ebene mehr Verantwortung übernimmt und für eine menschenrechtsbasierte Klimapolitik eintritt.

Annelen Micus
Foto: Amnesty International

Annelen Micus

ist Expertin für die Klima­krise und Menschen­rechte bei Amnesty Inter­national in Deutsch­land. Sie hat Rechts­wissen­schaften in Hamburg und Buenos Aires studiert und für verschiedene Menschen­rechts­organisationen gearbeitet.

Beim bevorstehenden Klimagipfel muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mittel der internationalen Klimafinanzierung erhöht und strukturell benachteiligte Staaten technisch und finanziell unterstützt werden – zum Beispiel bei der Anpassung an unvermeidbare Folgen der Klimakrise.

Die neue Regierung muss aber auch vor der eigenen Haustür kehren. Nach Jahrzehnten des Stillstands steht sie nicht nur vor der Mammutaufgabe, den Wandel schnellstmöglich anzugehen. Sie muss diese umfassende Transformation auch kompromisslos an einem Menschenrechtskompass ausrichten.

Es muss sichergestellt werden, dass auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft keine neuen Menschenrechtsverletzungen verursacht werden, auch nicht durch Unternehmen. So darf etwa der zunehmende Ressourcenbedarf für mehr E-Mobilität nicht zu Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Kobalt in der Demokratischen Republik Kongo oder von Lithium in Südamerika führen.

Klimapolitik muss sich an Menschenrechten messen lassen

Ein besonderes Augenmerk sollte auf strukturell benachteiligten Gruppen liegen, die bei Entscheidungsfindungen einbezogen werden müssen. Wenn Benzin oder Heizbrennstoff teurer wird, müssen Lösungen für ärmere und prekarisierte Menschen gefunden werden.

Beschäftigte, deren Arbeitsplätze an der Kohleindustrie hängen, müssen frühzeitig in die Umstellung auf grüne Jobs eingebunden werden. Und wenn Windparks und Wasserkraftanlagen entstehen oder Wälder aufgeforstet werden, müssen betroffene Gemeinden schon bei der Planung konsultiert werden.

Jakob Nehls
Foto: Marco Pultke

Jakob Nehls

ist Experte für die Klima­krise und Menschen­rechte bei Amnesty International in Deutschland. Der studierte Geograf und Sozial­wissen­schaftler war zuvor bei entwicklungs­politischen Organisationen tätig.

Viele Menschen stellen sich weltweit gegen die Ungerechtigkeiten, die die Klimakrise hervorbringt und verstärkt. Dabei verteidigen und erkämpfen Klima- und Umweltaktivist:innen Menschenrechte.

Häufig sind sie aufgrund ihres Engagements Repressionen und Verfolgung ausgesetzt. Allein im Jahr 2020 wurden laut der Menschenrechtsorganisation Global Witness 227 Aktivist:innen getötet, die sich für Landrechte und Umweltschutz eingesetzt haben.

Amnesty International ist solidarisch mit der globalen Klimabewegung, mit all den Menschen, die in dieser Krise von ihren politischen und bürgerlichen Menschenrechten Gebrauch machen, um Regierungen und Konzerne in die Pflicht zu nehmen. Gemeinsam mit Fridays for Future rufen wir zum Streiken auf.

Die Bekämpfung der Klimakrise ist eine vordringliche Aufgabe unserer Zeit, der sich die nächste Bundesregierung stellen muss. Alle drei Kanzlerkandidat:innen bekennen sich zu den Menschenrechten. Wer auch immer die neue Regierung anführen wird, wird sich in der Klimapolitik genau daran messen lassen müssen.