Einfahrbereich einer Tankstelle aus der Vogelperspektive.
Zumindest große Tankstellen sollen künftig Preisvergleiche zwischen verschiedenen Antriebsarten öffentlich machen. (Foto: Shell)

Was ist günstiger beim Tanken? Für die Frage bekommen Autonutzer an größeren Tankstellen künftig eine Entscheidungshilfe zur Hand: einen sogenannten Energiekostenvergleich, den das Bundeskabinett am Dienstag zusammen mit der neuerlichen EEG-Novelle beschlossen hat.

Mit der darin enthaltenen Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes sollen Tankstellenbetreiber angeben, welche Tankkosten pro 100 Kilometer für Autofahrer entstehen, wenn sie vergleichsweise Super-Benzin, Super E10, Diesel, Strom, Erdgas (CNG), Autogas (LPG) oder Wasserstoff tanken.

Der Pflicht können die Betreiber durch einen normierten Aushang (Grafik unten) oder eine normierte elektronische Anzeige nachkommen. Der sichtbare Preisvergleich soll "künftige Kaufentscheidungen der Verbraucher bei der Personenkraftfahrzeugwahl unterstützen", wie es in dem Klimareporter° vorliegenden Kabinettsbeschluss heißt.

Die Daten für den Preisvergleich sollen vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellt und vierteljährlich aktualisiert werden. Mit dem Kabinettsbeschluss werden auch die bereits bekannten neuen Regelungen zum EEG auf den Weg gebracht, über die sich die Koalition letzte Woche geeinigt hatte.

Die Pflicht zum öffentlichen Vergleich der Tankkosten soll allerdings nur für diejenigen Tankstellen gelten, die über mindestens sechs sogenannte Mehrproduktzapfsäulen verfügen, an denen verschiedene Sorten Benzin oder Diesel getankt werden können. Laut Begründung in der Vorlage soll das nicht viel mehr als jede zehnte Tankstelle betreffen.

Mitte vergangenen Jahres war in einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums für eine "Pkw-Energiekostenvergleichsverordnung" sogar noch davon die Rede gewesen, nur Tankstellen ab acht Mehrproduktzapfsäulen zum Tankkosten-Aushang zu verpflichten.

Große Informationslücken

Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung europäisches Recht um – und zwar reichlich spät. Die entsprechende Richtlinie der EU wurde schon im Oktober 2014 beschlossen.

Die übliche Anzeige von Kraftstoffpreisen an Tankstellen erschwere wegen der unterschiedlichen Maßeinheiten der Kraftstoffe die Verbraucherentscheidung beim Autokauf, heißt es in der Richtlinie. Eine transparente und vergleichbare Preisinformationsmethodik bei Kraftstoffen sei daher unerlässlich. Damals ging es der EU vor allem um Erdgas und Wasserstoff.

Formular mit Tabelle: Energiekostenvergleich für Personenkraftwagen in Euro pro Kilometer - die Felder für die verschiedenen Antriebsarten von Diesel über Strom bis Wasserstoff sind noch leer.
Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums listet die Energiekosten verschiedener Pkw-Antriebsarten in Euro pro Kilometer auf. (Grafik: BMWi)

Tatsächlich machen die unterschiedlichen Mengenangaben zur Antriebsenergie in Litern, Kilowattstunden oder Kilogramm einen Vergleich bis heute schwierig.

Zum Energiekostenvergleich gab es inzwischen ein Pilotprojekt auf europäischer Ebene. Ein dazu Mitte 2019 veröffentlichter Projektbericht der Deutschen Energieagentur (Dena) stellt große Informationsdefizite bei alternativen Antrieben und Kraftstoffen fest.

Eine Online-Umfrage zeigte demnach bei mehr als 80 Prozent der Verbraucher fehlendes Wissen zu CNG, LPG, Wasserstoff oder Biokraftstoffen. Eine zusätzliche, harmonisierte Preis- oder Kosteninformation an Tankstellen halte die Mehrheit der Verbraucher für angeraten, so der Bericht.

55 Prozent der Befragten hätten außerdem angegeben, dass diese Zusatzinformation den Energiekosten einen höheren Stellenwert im Vergleich zu anderen Faktoren geben und ihre nächste Fahrzeugwahl beeinflussen werde.

Anzeige