Der Branchenverband BWE hat es schon vor mehr als einem Jahr getan, die SPD vor gut einem halben Jahr – der Bundeswirtschaftsminister aber, der tat es noch nicht: eine direkte finanzielle Beteiligung von Kommunen oder Bürgern an Windkraftanlagen fordern.
Schon im Oktober 2018 war's, da schlug der BWE gewissermaßen eine finanzielle 10-H-Regelung vor: Bürger und Gemeinden in einem Umkreis der zehnfachen Höhe der jeweiligen Windenergieanlage sollten ein bis zwei Prozent des Umsatzes aus der Stromerzeugung erhalten.
30 Prozent davon sollten an die Umkreisgemeinden und 70 Prozent in "anderweitige Maßnahmen" fließen: vergünstigte Strompreise, Bürger- oder Gemeindebeteiligungen, Mitfinanzierung kommunaler Einrichtungen oder Spenden und Sponsoring für Vereine oder Bürgerstiftungen.
Die SPD schlug ihrerseits im Juni 2019 in ihrem Präsidiumsbeschluss zu Klimaschutz und Energiewende die Schaffung von Bürgerwindparks sowie die "finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Kommunen" vor, um vor Ort die Akzeptanz für Windkraft zu erhöhen.
So gesehen ist das "Windbürgergeld", das SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch jetzt ins Gespräch brachte, ein alter Hut. Eine solche Prämie würde, argumentiert Miersch, dazu beitragen, den Widerstand gegen Windräder vor der Haustür zu überwinden und den Ausbau der erneuerbaren Energien wieder voranzubringen.
Miersch musste die Idee erneut auf den Tisch legen, weil die Regierungskoalition bisher offiziell eine andere Lösung für mehr Windkraft-Akzeptanz verfolgt: Sie will den Kommunen die Möglichkeit einräumen, den Hebesatz für die Grundsteuer zu erhöhen, wenn in ihrem Gebiet eine Windkraftanlage gebaut werden soll.
Für die Branche nur ein erster Schritt
Der Grundsteuer-Vorschlag ist einer von 18 Punkten des Windkraft-Arbeitsplans, den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Oktober vorgelegt hat – besser gesagt: war einer von 18 Punkten. Im Zuge der Verhandlungen um das Klimapaket im Vermittlungsausschuss kassierten die Länder die Grundsteuer ein. Zugleich setzen sie einen (Erneuerbaren-)Energiegipfel bei der Kanzlerin durch, mit dessen Vorbereitung jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst ist.
Dass die Windbranche den SPD-Vorstoß jetzt begrüßt, überrascht wenig. Die Idee gehe "in die richtige Richtung", sagt BWE-Präsident Hermann Albers gegenüber Klimareporter°. Die Akzeptanzmaßnahme reicht dem Verband aber als Signal zum Aufbruch nicht aus. Dazu müsste die Koalition aus Sicht von Albers "ab nächster Woche die wirklichen Probleme wie zügige Genehmigungen, straffe Planungsverfahren und rechtssichere Flächenausweisungen anpacken und noch im ersten Quartal Lösungen verabschieden".
Miersch verknüpft das neue Bürgergeld ebenfalls damit, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und auch die Klagemöglichkeiten der Bürger einzuschränken. Die bisherigen "langatmigen Planungsprozesse" werde sich Deutschland nicht mehr erlauben können, wenn die "enorme Transformation" der Energieversorgung bewältigt werden solle, sagte der SPD-Politiker.
Die Grünen verlangen neben der finanziellen Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern auch, dass die "unsäglichen Pläne" über bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelungen vom Tisch kommen, wie Fraktionsvize Oliver Krischer betont. Da an den Plänen die SPD "nicht ganz unschuldig" sei, fordert Krischer die Koalitionspartei auf, Druck zu machen, dass diese Abstandsregelungen in die Tonne kommen.
Länder wollen sichere Regelungen
Skeptisch gegenüber dem "Windbürgergeld" zeigt sich der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Statt der Zahlung brauche man "echte Bürgerbeteiligung", sagte er der Thüringer Allgemeinen. Er wolle Windkraftanlagen als Bürgergenossenschaften oder Gemeindewerke direkt in den Regionen zügig genehmigen und fördern. Ihm sei wichtig, dass die Eigentümer "in den Orten leben und nicht nur die Grundstücke besitzen".
Die Energieökonomin Claudia Kemfert hält das Windbürgergeld für sinnvoll. "Finanzielle Beteiligungsmodelle – auch von Kommunen oder Städten – sind generell der richtige Weg, um die Akzeptanz zu erhöhen", so die DIW-Expertin gegenüber Klimareporter°.
Kemfert verweist darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern mit finanziellen Beteiligungsmodellen schon gute Erfahrungen gemacht hat. "Allerdings gibt es dafür keine juristisch einheitliche Regelung. Daher ist es sinnvoll, diese nun bundesweit einzuführen", betont sie.
Tatsächlich äußerte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) vor Monatsfrist die Befürchtung, das Windkraft-Beteiligungsgesetz des Landes könne wegen einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung noch gerichtlich gekippt werden. Das Gesetz verpflichtet dazu, für neue Windparks eine Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten.
Hintergrund der Befürchtungen Schwesigs ist eine Klage eines der großen Windkraftprojektierer, der UKA-Gruppe, gegen das seit 2016 geltende Beteiligungsgesetz. Das Unternehmen sieht seine Eigentumsrechte und auch die Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt. Die Klage soll jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegen.
"Abstandsregeln vertiefen eher die Gräben"
Wenn es finanzielle Beteiligungsmodelle gibt, könnten aus der Sicht von Claudia Kemfert die Abstandsregelungen überall abgeschafft werden. "Es sollte gar keine generellen Abstandsregelungen geben, diese vermindern die Akzeptanz und erweitern die Gräben eher, als sie zu schließen", betont sie.
Auch für Kemfert entscheidet besonders die Windkraft über die Energiewende. "Wenn es nicht gelingt, den Ausbau der Windenergie voranzubringen, werden wir nicht nur für die Volkswirtschaft sehr wichtige Industriearbeitsplätze verlieren und unsere Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel setzten – schlimmer noch, wir laufen sehenden Auges in eine Versorgungslücke", erklärt Kemfert. Mit dieser Ökostromlücke ließen sich weder die Energiewende- noch die Klimaziele erreichen.
Redaktioneller Hinweis: Claudia Kemfert gehört dem Herausgeberrat von Klimareporter° an.