18,3 Gigawattstunden zu Beginn des Jahres, 19,2 schon im März, zwei weitere Monate darauf 20,2 und heute 21,6 Gigawattstunden Batteriekapazität gibt es in Deutschland. Diesen beeindruckenden Wachstumstrend belegen die Battery Charts der Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Eine Gigawattstunde sind eine Million Kilowattstunden.

Mit 17,7 Gigawattstunden dominieren die Heimspeicher zwar deutlich, aber auch die für das Stromsystem essenziellen Großspeicher – alles jenseits von einer Megawattstunde – ziehen mit. Mit knapp drei Gigawattstunden ist die Kapazität der Großbatterien seit Ende letzten Jahres um rund 50 Prozent gestiegen.

 

Der Wille von Unternehmen und auch die Erlöspotenziale für einen rasanten Hochlauf von Großspeichern seien grundsätzlich vorhanden, erklärt Dirk Uwe Sauer. Der Professor für elektrochemische Energiewandlung und Speichersystemtechnik an der RWTH ist federführend an den Battery Charts beteiligt und hat die Entwicklungen deshalb bestens im Blick.

Zahlreiche Projekte stehen bereits in den Startlöchern. So plant das italienische Unternehmen Aquila Clean Energy Batterieanlagen mit einer gesamten Speicherkapazität von rund 900 Megawattstunden an 14 Standorten in Deutschland. In Alfeld in Niedersachsen will der Münchner Batteriehersteller Kyon Energy einen Großspeicher mit einer Kapazität von 275 Megawattstunden bauen.

Insgesamt soll sich laut einer Marktanalyse des Beratungsunternehmens Enervis im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft die Kapazität von Großbatterien bis Ende 2026 auf 8,6 Gigawattstunden erhöhen.

"In der unmittelbaren Nähe jedes Umspannwerks, das wir uns anschauen, gibt es derzeit irgendeinen Plan für einen Batteriegroßspeicher – manchmal auch zwei oder drei", erklärt Moritz von Daniels vom Hamburger Solar- und Speicherentwickler Greentech. "Hier herrscht zurzeit Glücksritterstimmung."

Großspeicher brauchen nicht viel Platz

Die Realisierung eines Großspeicherprojekts ist auf den ersten Blick auch denkbar einfach. Anders als Wind- und Solarparks ist eine Großbatterie witterungsunabhängig und braucht nicht viel Platz.

Von Daniels: "Auf einen Hektar passen Batterien mit einer Gesamtleistung von rund 100 Megawatt. Das ist dann schon ein wirklich großes Projekt. Auf derselben Fläche lässt sich eine Photovoltaikanlage mit maximal 1,5 Megawatt installierter Leistung umsetzen." Auch mit Windkraftanlagen sind kaum über fünf Megawatt pro Hektar möglich.

Das Geschäftsmodell Großspeicher funktioniert. (Bild: Cor Laffra/​Shutterstock)

Der Bau des Speichers ist ebenfalls unkompliziert. Batterien werden in der Regel ab Werk betriebsfertig in Containern geliefert. Der Betreiber muss lediglich für ein Betonfundament sorgen.

Und doch wird die Glücksritterstimmung zunehmend getrübt – erst kürzlich durch eine Gerichtsentscheidung. Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Baukostenzuschuss für Batterieprojekte zulässig ist. Der Rechtsstreit zwischen Kyon Energy – stellvertretend für die Speicherbranche – und der Bundesnetzagentur zieht sich bereits seit 2021.

Eigentlich haben Großverbraucher einen Baukostenzuschuss für den Ausbau des allgemeinen Netzes zu entrichten. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anschlussleistung und soll Verbraucher dazu anhalten, nicht mehr als tatsächlich benötigt abzurufen. So soll zum einen der Netzausbau mitfinanziert und zum anderen unnötiger Ausbau vermieden werden.

Allerdings sind Großbatterien keine klassischen Großverbraucher. Sie sollen die Schwankungen bei Wind- und Solarstrom ausgleichen und somit für eine stabile Einspeisung sorgen. Bei Überangebot und niedrigen Preisen kaufen Batteriebetreiber Strom ein, bei wenig Angebot und hohen Preisen verkaufen sie ihn wieder.

Diese Sonderrolle erkannte der Bundesgerichtshof zwar an, sah sie aber nicht als ausreichenden Grund, um Batteriespeicher generell von dem Zuschuss zu befreien. Bei Großprojekten kann der Baukostenzuschuss leicht mehrere Millionen Euro betragen.

Eigentümer:innen verlangen hohe Pachten

Ebenso wie der Baukostenzuschuss können auch doppelte Netzentgelte ein Batterieprojekt schnell unwirtschaftlich machen.

Doppelte Netzentgelte – einmal bei Stromentnahme und einmal bei Wiedereinspeisung – hängen wie ein Damoklesschwert über den Projektierern. Denn genau diese will die Bundesnetzagentur ab 2029 einführen, trotz lauter Kritik aus der Branche und darüber hinaus. Auch der Speicherexperte Sauer betont, dass das "wirklich widersinnig" wäre.

"Es scheint noch nicht überall angekommen zu sein, dass der Ausbau von Speichern genauso schnell voranschreiten muss wie der von Erneuerbaren-Anlagen", bemängelt Gerrit Lühring vom Bundesverband Energiespeicher-Systeme (BVES).

Neben diesen großen energiewirtschaftlichen Problemen gestaltet sich auch die Projektentwicklung selbst auf den zweiten Blick nicht mehr ganz so einfach. Eine entscheidende Anforderung an den Standort gibt es nämlich: Großspeicher brauchen einen leistungsstarken Netzanschluss und damit ein Umspannwerk in der Hochspannungs- oder Höchstspannungsebene. Die sind rar.

Entsprechend erlesen sind geeignete Landwirtschafts- und Industrieflächen. Das wissen auch die Eigentümer:innen und verlangen entsprechende Pachten. Der Pachtpreis kann bei über 100.000 Euro pro Hektar und Jahr liegen und damit um ein Vielfaches höher als für Erneuerbaren-Anlagen.

Bis zu sechs Jahre Wartezeit

Die Flächenbeschaffung sei aufgrund der begrenzten Zahl an Umspannwerken ein wirkliches Problem, so Lühring. Hinzu komme, dass viele Netzbetreiber bisher nicht genau wüssten, wie sie mit Großspeichern umgehen sollen.

Bis zu neun Monaten könne es dauern, sagt von Daniels vom Speicherentwickler Greentech, bis eine Netzanfrage beantwortet wird. Die Netzbetreiber könnten Batteriegroßspeicher und ihre Wirkung aufs Netz noch nicht so richtig einschätzen.

Liegt eine Erlaubnis auf Netzanschluss vor, darf die Anlage grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit Strom einspeisen oder beziehen. Mit anderen Worten: Wer einen Speicher betreibt, hat theoretisch die Erlaubnis zum Einspeisen, wenn in dem jeweiligen Netzabschnitt die Sonne scheint oder der Wind weht.

"Das würde ein Großbatteriebetreiber in der Regel allein aus wirtschaftlichem Eigeninteresse natürlich nicht machen", erklärt von Daniels. Der Netzbetreiber aber müsse von dieser Eventualität ausgehen.

Das, so der Experte, verzögere nicht nur die Bearbeitung der Netzanfrage. Die Netzbetreiber hielten aufgrund dieser Eventualität oft "langwierige Netzertüchtigungsmaßnahmen", teilweise bis zu sechs Jahre, vor dem Anschluss für nötig. Dabei brauche es im Idealfall gar keinen zusätzlichen Ausbau der Stromtrassen. Schließlich soll eine Batterie die Einspeisung lediglich verstetigen.

Eine mögliche Lösung für das Problem sieht Moritz von Daniels in flexiblen Netzanschlussverträgen. Darin kann den Betreibern ein netzdienliches Verhalten vorgeschrieben werden. Solche Verträge würden auch zunehmend im Markt diskutiert, sagt er. Bislang gebe es damit jedoch wenig Erfahrung und entsprechend selten fänden sie sich in der Praxis wieder.

 

Auch bei den Behörden können Batterieprojektierer derzeit auf wenig Kulanz hoffen. Noch vor einiger Zeit wurden Großspeicher bei der Planung ebenso privilegiert behandelt wie Erneuerbaren-Anlagen, erinnert sich Gerrit Lühring vom Speicherverband. Das heißt, sie waren von dem formalen Bauleitplanverfahren ausgenommen.

Vor wenigen Jahren habe sich dann "dominoartig" die Verwaltungspraxis in einigen Bundesländern geändert. Mittlerweile sind langwierige Baugenehmigungen deshalb die Regel. Da im Baugesetzbuch Großspeicher nicht als sogenannte privilegierte Vorhaben eingestuft sind, sind die Projekte vom Wohlwollen der Länder abhängig. Diese wiederum richten sich meist nach dem Stimmungsbild in den Kommunen.