Die Installation von "Balkon-Kraftwerken" boomt hierzulande wie nie zuvor. Die Gründe: Die Photovoltaik-Module sind extrem billig geworden, zudem wurden Anmeldung und Inbetriebnahme stark vereinfacht.
Die Stecker-Solaranlagen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, helfen aber auch beim Geldsparen, wie eine neue Analyse des privaten Vergleichsportals Verivox zeigt. Sie rentieren sich demnach für die Haushalte in günstigen Fällen bereits nach drei bis vier Jahren.
Nach den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur sind hierzulande über 560.000 der Mini-Solaranlagen in Betrieb, in diesem Jahr wurden allein bis Mitte Juli rund 200.000 neue Geräte registriert. Fachleute schätzen, dass die tatsächliche Zahl weitaus höher liegt, weil viele Anlagen wegen der komplizierten Prozeduren früher nicht angemeldet wurden.
Die meisten Mini-Anlagen gibt es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (rund 114.000) und Bayern (86.000), am beliebtesten sind sie jedoch in Norddeutschland. In Niedersachsen haben 1,9 Prozent aller Haushalte eine, in Schleswig-Holstein sind es 1,8 Prozent. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, wo besonders viele zur Miete wohnen, ist der Anteil mit 0,5 und 0,4 Prozent der Haushalte am niedrigsten.
Waschmaschine bei Mittagssonne anstellen
Eine Mini-Solaranlage mit 800 Watt Maximalleistung für Balkon, Garten, Terrasse oder Flachdach kostet derzeit laut Verivox zwischen 500 und 700 Euro. Unter optimalen Bedingungen, also bei Süd-Ausrichtung und ohne Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume, kann sie jährlich rund 552 Kilowattstunden Strom liefern.
Am meisten zahlt sich das aus, wenn der Großteil des Ertrags im Haushalt selbst verbraucht wird, etwa indem Haushaltsgeräte mittags bei guter Sonneneinstrahlung angestellt werden.
Schafft man es, 80 Prozent des Ertrags (442 Kilowattstunden) selbst zu nutzen, entspricht das durch die Einsparung von sonst aus dem Netz bezogenen Strom einer Einsparung von 159 Euro im Jahr. Zugrunde gelegt wurde hierbei ein Strompreis von 35,91 Cent für die Kilowattstunde.
In dieser Verivox-Beispielrechnung rentiert sich das Balkonkraftwerk bereits nach drei bis vier Jahren. Läuft die Anlage 20 Jahre lang, summiert sich das auf eine Ersparnis von rund 3.174 Euro.
Der Preisrutsch bei den Anlagen hat mehrere Ursachen: einerseits die Massenproduktion chinesischer Hersteller, die inzwischen über 90 Prozent des Weltmarkts bedienen, andererseits der Wegfall der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, den die Ampel-Bundesregierung Anfang 2023 einführte.
Hinzu kommt, dass viele Kommunen und einzelne Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Berlin den Kauf mit Zuschüssen fördern. Verivox-Experte Thorsten Storck betont, dass sich die Mini-Anlagen oft auch dann rechneten, wenn keine Idealbedingungen erreicht werden, etwa weil die Ausrichtung nicht optimal ist. "Es dauert dann nur etwas länger", sagt er.
Weitere Erleichterungen stecken noch im Parlament fest
Die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb der Balkon-Anlagen sind von der Ampel deutlich vereinfacht worden. Erlaubt sind inzwischen eine Leistung von bis zu 800 Watt (früher 600 Watt) und der Anschluss an eine normale Steckdose.
Übergangsweise darf man die Anlage auch mit einem herkömmlichen analogen Stromzähler betreiben, der sich bei Einspeisung von überschüssigem Strom rückwärts dreht, was die finanzielle Bilanz weiter verbessert. Das funktioniert aber nur maximal einige Monate, nämlich bis der Netzbetreiber einen digitalen Zweirichtungs-Zähler eingebaut hat, der auch die eingespeiste Energie erfasst.
Anders als bei größeren Solaranlagen gibt es grundsätzlich keine Vergütung für eingespeisten Strom. Des Weiteren gilt: Die Anlagen müssen wie früher bei der Bundesnetzagentur – im Marktstammdatenregister – angemeldet werden, die Anmeldung ist jedoch deutlich vereinfacht worden.
Allerdings sind noch nicht alle Hürden weggeräumt, die dem Einbau der Minisolaranlagen entgegenstehen. Anfang Juli hat der Bundestag zwar einen Gesetzentwurf aus dem vergangenen Jahr beschlossen, um den Einsatz von Steckersolargeräten weiter zu erleichtern, diesem muss aber der Bundesrat noch zustimmen. Dessen nächste Sitzung ist erst Ende September.
Wird die Regelung verabschiedet, gehören Steckersolargeräte künftig zu den privilegierten baulichen Veränderungen an Gebäuden, auf die Mieterinnen und Mieter einen Anspruch gegenüber den Vermietern haben.
Dies betrifft allerdings nur die Frage, ob ein Gerät ein- oder angebaut werden darf. Wie die Installation dann konkret realisiert werden kann, regelt das Gesetz nicht näher.
Vermieter können so den Einbau künftig verweigern, wenn zum Beispiel das Stromnetz des Hauses nicht geeignet oder der Balkon nicht tragfähig genug ist. Wie geklärt wird, ob diese Gründe wirklich stimmen, und was Mieter dann tun können, sind weitere ungeklärte Fragen.