Detailaufnahme eines Strommastes.
Mit fortschreitender Dekarbonisierung im Stromsektor zeigen sich Probleme, die bislang übergangen werden konnten. (Foto: Kai Gentle/​Pixabay)

Das EEG, so sagt sein Titel, ist ein "Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien". Sollte der Gesetzestitel allerdings wirklich zutreffen, müsste er lauten: "Gesetz für den Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen".

Das EEG ist aber noch mehr, es ist ein Gesetz, das das Stromsystem ummodelt. Das ist sein Zweck. Wichtig ist es dabei, die Transformation auch vom Ende her zu denken. Der Zustand, auf den das EEG hinsteuern soll, ist in jeder Fassung des Gesetzes im Langfristziel in Paragraf 1, Absatz 2 angegeben.

Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000 beschlossen, seitdem gab es etliche Revisionen. Unter diesen ist, was das Langfristziel betrifft, auf die Fassung von 2012 zu schauen. Die 2012er Novelle wurde im Sommer 2011 formuliert, nach dem Unfall von Fukushima und dem Kernenergie-Ausstiegsbeschluss.

Zu der Zeit schrieb man noch für jedes Jahrzehnt ein Extra-Ziel ins EEG, welchen Anteil der erneuerbare Strom am Markt jeweils haben sollte: Spätestens 2050 war, so hieß es 2012, der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.

Seitdem fragen sich die Auguren – oder auch die Bürger, die Politikziele ernst nehmen und nicht nur für Schall und Rauch halten: Was ist mit dem Rest? Aus welchen Quellen sollen die undefinierten 20 Prozentpunkte kommen?

Die Lücke entspricht ungefähr dem Kernkraftanteil

Zu verstehen ist das Offenlassen dieses Fünftels aus der Entstehungsgeschichte des EEG 2012. Das Strom-Mengengerüst stammte noch aus dem Energiekonzept 2010 der Bundesregierung, in das der Deal mit den Kernkraftwerksbetreibern über die Verlängerung der Laufzeit bestehender Kernkraftwerke eingeordnet worden war.

20 Prozentpunkte entsprechen in etwa dem Kernkraftanteil. Also musste das Erneuerbaren-Langfristziel auf 80 Prozent beschränkt werden. Das war logisch.

Diese offenhaltende Formulierung des Langfristziels fand sich jedoch – ungeachtet des Abschieds von der Kernenergie – unverändert in den EEG-Fassungen von 2014 und 2017. Das war nicht mehr logisch.

Ein Erklärversuch läuft darauf hinaus, dass sich nunmehr die Betreiber fossiler Kraftwerke an diese offen gehaltene Spanne klammerten.

Richtig daran war: Ein Stromsystem, das hundertprozentig auf Photovoltaik und Windkraft umgestellt wird, wäre allein mit diesen Anlagen nicht stabil zu halten. Nötig sind jederzeit flexibel einsetzbare Anlagen als Komplement. Welche das sein sollten, sollte aber erst entschieden werden, wenn von den vielen damals noch laufenden thermischen Kraftwerken mit fossiler Befeuerung in hinreichendem Umfang Abschied genommen sein würde. Vielleicht war das 2014 und 2017 die Logik.

Dreifacher Paukenschlag im EEG 2021

Die aktuelle Novelle des EEG, die 2021 in Kraft treten soll, wartet mit einem Paukenschlag beim Langfristziel auf. Es lautet nun, "dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im ... Bundesgebiet erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird".

Damit wird dreierlei geändert – und alle drei Aussagen verdienen es, gehört zu werden. Es geht nicht nur um hehre Worte, es geht um wirklich Grundlegendes, das die Politik in Zukunft prägen wird.

Porträtaufnahme von Hans-Jochen Luhmann.
Foto: Wuppertal Institut

Jochen Luhmann

studierte Mathematik, Volks­wirtschafts­lehre und Philosophie und promovierte in Gebäude­energie­ökonomie. Er war zehn Jahre als Chef­ökonom eines Ingenieur­unternehmens und 20 Jahre am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie tätig. Er ist Heraus­geber der Zeit­schrift Gaia und Vorstands­mitglied der Vereinigung Deutscher Wissen­schaftler.

Erstens: Deutschland hat sich für ein 100-Prozent-Ziel für 2050 – genau genommen sogar für eher! – entschieden. Das klimapolitisch Unausweichliche wird endlich ausgesprochen. Chapeau!

Zweitens: Deutschland tut etwas Revolutionäres: Nach den Regeln der Klimarahmenkonvention von Rio aus dem Jahr 1992 ist Deutschland für die Emissionen von seinem Staatsgebiet aus verantwortlich, also für die Effekte von dem, was hierzulande produziert wird. Nun aber fügt man im Langfristziel des EEG die Worte "oder verbraucht wird" ein.

Damit geht Deutschland in Verantwortung auch für die Emissionen aus der Herstellung eines Gutes, das nach Deutschland importiert und hier verbraucht wird. Deutschland schließt eine Verantwortungslücke, geht in die handelspolitische Konfliktkonstellation. Wiederum: Chapeau!

Drittens: Das 2050er Ziel wird auch kategorial geändert. Es soll nicht etwa "der gesamte Strom aus erneuerbaren Quellen" kommen – nein, sämtlicher Strom soll "treibhausgasneutral" sein.

Diese Verschiebung der tragenden Kategorie des Langfristziels hat bei keiner Fraktion des Deutschen Bundestages und bei keinem der vielen befragten Verbände und Sachverständigen Aufmerksamkeit gefunden. Dabei geht es wirklich um etwas.

Fingerhakeln mit dem Bundesrat

Der Bundesrat, konkret dessen Umweltausschuss, aber hatte den Vorgang bemerkt. Er formulierte einen klugen Ergänzungsvorschlag, der vom Plenum des Bundesrates auch übernommen wurde. Der Vorschlag lautete, beim Strom-Langfristziel nach "verbraucht wird" einzufügen: "auf Basis erneuerbarer Energien".

Der Bundesrat begründet das im Kern so: Der Begriff "Treibhausgasneutralität" lasse auch andere Technologien als erneuerbare zu, beispielsweise solche zur Abscheidung und Einlagerung von Treibhausgasemissionen. Eine Nutzung dieser Technologien, um zum Beispiel aus Erdgas sogenannten blauen Wasserstoff zu gewinnen, könne jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung sein und dürfe die erneuerbaren Energien nicht ersetzen.

Mit der Einfügung geht es dem Bundesrat also um den langfristigen Ausschluss der Dekarbonisierungstechnologie CCS.  Den "Elefanten im Raum", die Dekarbonisierungstechnologie Kernkraft, spricht er nicht an.

Dafür gibt es einen realen Hintergrund, und zwar auf EU-Ebene. In der "Folgenabschätzung" der EU, die der Durchsetzung der verschärften Klimaziele für 2030 dient, wird zwischen 2020 und 2050 ein Anstieg der Atomstromproduktion von etwa 3.000 bis 4.000 Megawatt pro Jahr angenommen. Das entspricht dem Neubau von ungefähr 100 Kernreaktoren.

Die Bundesregierung hat das Ergänzungsverlangen des Bundesrates beim Langfristziel abgelehnt. Ihre Begründung: Ein "Mehrwert" durch die Übernahme der vorgeschlagenen Formulierung sei "nicht erkennbar".

Übersetzt: Die Konflikte, die man sich damit auf EU-Ebene einhandeln würde, wären kaum lösbar. Die Zeit zum klimapolitischen Handeln aber drängt.

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