Klimareporter°: Frau Rostek, seit Monaten verschärft sich in der Biogasbranche ein Vorgang, der unter dem Kürzel "EWE‑Netzproblem" die Runde macht. Der Energiekonzern EWE versorgt Teile Norddeutschlands. Aber was gibt es dort für ein Problem?

Sandra Rostek: Im Netzgebiet der EWE hat sich eine juristische Auslegung einer Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im EEG, durchgesetzt, die für Biogasanlagen stark nachteilig ist. Das betrifft Anlagen, die sich nach Ablauf der ersten Förderzeit bei der Bundesnetzagentur um eine Anschlussvergütung beworben und in einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben. Damit verbunden ist die Zusage auf Zahlung einer EEG-Vergütung.

 

Derzeit sind das um die 19 Cent pro Kilowattstunde. Ein Teil der Biogasanlagen ist aber in der sogenannten Direktvermarktung, verkauft ihren Strom also erst einmal selbst. Dieser Erlös nennt sich Marktwert und wird den Anlagen von der gesetzlichen EEG-Vergütung abgezogen.

Die verbleibende Summe erhalten diese Anlagen von den Netzbetreibern dann als sogenannte Marktprämie. So kommen die Anlagen in der Direktvermarktung dann insgesamt auf die volle Vergütung.

Im EWE‑Netzgebiet ist nun eine aus unserer Sicht nicht sachgerechte und der Intention des entsprechenden EEG‑Paragrafen 39g diametral entgegenstehende Rechtsmeinung aufgetreten, wonach den Biogasanlagen letztlich nur die Marktprämie zusteht. Daher wurde den im dortigen Netzgebiet angesiedelten Biogasanlagen plötzlich nur noch die Marktprämie ausgezahlt.

Viele Biogasanlagen erhalten deswegen seit Monaten deutlich weniger als die einst zugesagte EEG-Vergütung. Es sollen Insolvenzen drohen. Ist die Lage wirklich so schlimm?

Für die betroffenen Anlagen ist dies tatsächlich ein sehr großes wirtschaftliches Problem. Hinzu kommt, dass das Beispiel offenbar bereits Schule macht und nun auch in anderen Netzgebieten auf diese für uns widersinnige Auslegung des Paragrafen 39g zurückgegriffen wird. Breitet sich das aus, wird die Lage brenzlig. 

Bild: BEE

Sandra Rostek

leitet seit 2015 den Verbände-Verbund "Hauptstadt­büro Bioenergie". Sie hat Politik- sowie Geistes- und Kommunikations­wissenschaften studiert. Nach Stationen bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) leitet sie seit 2014 das Berliner Büro des Fach­verbands Biogas und ist seit 2022 Politik­chefin im Bundes­verband Erneuerbare Energie (BEE).

Die Formulierung, auf die sich die Netzbetreiber berufen, steht seit 2017 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Warum fand sich bisher keine Bundesregierung – in welcher Konstellation auch immer –, die die offensichtlich unklare Bestimmung reparierte?

Erst in jüngerer Zeit ist das zunächst nur theoretisch bestehende rechtliche Risiko zu einer akuten praktischen Gefahr geworden. Als Branche haben wir von Beginn an auf die unsaubere Formulierung hingewiesen und seit 2017 stets auf eine Klarstellung gedrängt.

In den letzten Jahren waren allerdings auch so viele andere politische Fragen dringlich zu lösen, dass dieses – lange Zeit eher virtuelle – Thema immer wieder zurückgestellt werden musste.

Immer wieder wird leider in der Energiepolitik die Biomasse gern erstmal vergessen – um dann in aller Eile die allernötigsten Regelungen zu treffen. Da bleibt selten Zeit, sich inzwischen auch sehr komplexer Regeln ausreichend anzunehmen.

Europarechtlich ist Deutschland gezwungen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu überarbeiten. Ein neues EEG wird aber nicht vor Anfang 2027 in Kraft treten. Kann die Bioenergie so lange warten?

Bei vielen Aspekten des EEG haben wir einen sehr dringenden Regelungsbedarf in vielen Aspekten. Das im Februar noch vom alten Bundestag beschlossene Biomassepaket ist keineswegs rund.

Seitdem sind auch schon wieder neun Monate ins Land gegangen. So lange hat die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets durch die EU-Kommission gedauert.

Schaut man sich diese Abläufe an, bräuchten wir eigentlich schon jetzt den Referentenentwurf für das neue EEG, um dann 2027 überhaupt Planungssicherheit zu haben.

Was fehlt Ihrer Branche am Biomassepaket?

Es ist noch unausgegoren. Für die Jahre ab 2027 gibt es noch keine Festlegung, wie viel Biomasse zur EEG-Vergütung ausgeschrieben wird.

Dazu kommen sehr praxisferne Auflagen. Ein Beispiel: Gemäß dem Paket sollen sich die geförderten Biogasanlagen in maximal dreieinhalb Jahren vollständig auf einen flexiblen Betrieb umstellen.

Um flexibel reagieren zu können, benötigen die Anlagen unter anderem ein zusätzliches Blockheizkraftwerk mit einem Netzzugang.

Wer so einen Zugang aktuell etwa in Schleswig-Holstein beantragt, erhält die Auskunft, damit könne man 2032 rechnen.

So kann die geforderte Flexibilisierung nicht funktionieren. Bei Nichterfüllung der Auflagen drohen dem Betreiber aber herbe Strafen.

Biogasanlage mit mehreren Substrat-Behältern, an einem ist ein rotes Banner befestigt mit der Aufschrift: Diese Biogasanlage liefert Energie und schützt das Klima!
Bioenergie macht im gesamten Energiemix rund die Hälfte aller Erneuerbaren aus, was viele Klimaschützer nicht so gern in den Vordergrund rücken. (Bild: Fachverband Biogas)

Für Anfang Oktober hatte die Bundesnetzagentur 813 Megawatt Biogas zur EEG-Vergütung ausgeschrieben. Hat das die Lage entspannt?

Die Bundesnetzagentur hat noch kein Ergebnis verkündet. Wir rechnen aber damit, dass die Ausschreibung stark überzeichnet ist.

Viele Bestandsanlagen fallen sehr bald aus der EEG-Vergütung heraus. Wir schätzen, dass derzeit fast 1.000 Megawatt Biogasanlagen auf der Suche nach einer wirtschaftlichen Anschlussperspektive sind.

Manche in der Branche malen schon eine "Sterbekurve", nach der bis Anfang der 2030er Jahre mehrere tausend Megawatt Biogasanlagen stillgelegt werden könnten. Ist das zu pessimistisch?

Dies ist leider ein durchaus realistisches Szenario, sofern sich die Bedingungen nicht spürbar verbessern und vor allem auch Planungssicherheit einzieht.

So eine Entwicklung wäre um so bitterer, wenn man bedenkt, dass gesicherte erneuerbare Leistung vom Netz geht und gleichzeitig fossile Gaskraftwerke gebaut werden sollen.

Auch liefern die Biogasanlagen neben Strom auch erneuerbare Wärme, die ebenfalls dringend benötigt wird.

Bei den Gaskraftwerken darf die Bundeswirtschaftsministerin erstmal nur 8.000 Megawatt bauen, die bis 2031 in Betrieb gehen. Der Koalitionsausschuss beschloss zudem letzte Woche, die Ausschreibungsmengen im EEG "auf unverändert ambitioniertem Niveau fortzuschreiben". Viele feiern das als klares Bekenntnis von Schwarz-Rot zu den Erneuerbaren. Sie auch?

Aus der Perspektive der Biomasse bleibt festzustellen, dass die Ausschreibungsmengen aktuell keineswegs auf ambitioniertem Niveau sind. Vielmehr wurden im Biomassepaket die Mengen eben nur für 2025 und 2026 angehoben. Die folgenden Jahre müssen erst noch geregelt werden.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stimmt uns da grundsätzlich zuversichtlich, denn er will die Biomasse stärken. Allerdings drängt die Zeit.

Und die Kraftwerksstrategie?

Bei der begrüßen wir, dass wenigstens vorerst nur 8.000 Megawatt an Gaskraftwerken ausgeschrieben werden sollen. Wenn das Bundeswirtschaftsministerium an den ursprünglichen 20.000 Megawatt festhalten will, können wir gern mit Biomasse die fehlenden 12.000 Megawatt stemmen. Mit der Flexibilisierung der Anlagen könnten wir das bis 2030 gut schaffen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Unter der Ampel-Regierung wurde Biogas zur Stromerzeugung als Konkurrent von Wind und Sonne gesehen und kurzgehalten. Unter Schwarz-Rot gilt die Branche nun als eher lästiger Konkurrent der geplanten Gaskraftwerke. Sitzen Sie immer zwischen den Stühlen? 

Zumindest leiden wir darunter, dass immer Äpfel mit Birnen verglichen werden. Der volle Wert der Biogasanlagen erschließt sich durch einen ganzheitlichen Blick: Sie sind erneuerbare Kraftwerke, aber auch wesentlicher Teil der Landwirtschaft sowie der
regionalen Kreislaufwirtschaft.

Blickt man, wie es die Politik leider häufig tut, nur eindimensional auf ein Thema, wird man ihm nicht gerecht.