Mieterstrom
Mieterstromprojekte, hier von Naturstrom in München, werden es weiterhin extrem schwer haben. (Foto: Naturstrom AG)

Ein ganz schön prall gefülltes Osterpaket präsentiert die Bundesregierung der Energie-Community. So viel Ambition und Tempo war lange nicht.

Endlich wird die Energiewende als Chance begriffen, endlich wechselt eine Regierung beim Klimaschutz vom Brems- aufs Gaspedal. Der aktuelle Gesetzentwurf für das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht weniger als eine energiepolitische Zeitenwende.

Die große Linie bei der EEG-Novelle ist klar: Klotzen, nicht kleckern – und das möglichst aufwandsarm. Bei allem Ehrgeiz kommt allerdings die Frage, wie der Ökostrom vor Ort energiewirtschaftlich sinnvoll und möglichst akzeptanzsteigernd genutzt werden kann, unter die Räder. Zu kurz kommen die Belange der Bürgerenergie und die dezentralen Versorgungsmodelle.

Dabei ist es angesichts der zahlreichen Klagen gegen Wind-, aber auch Solarprojekte wichtiger denn je, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an der Energiewende zu beteiligen. Und das nicht nur monetär. Es geht vielmehr darum, ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, eine saubere, enkeltaugliche Energieversorgung in ihrer Kommune oder Region kreativ mitzugestalten.

Ansätze hierfür gibt es genug. Etwa das sogenannte Energy Sharing, bei dem sich Bürgerinnen und Bürger zu einer lokalen Erzeugungs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenschließen. Das Modell steht im Koalitionsvertrag der Ampel, schaffte es nun aber nicht ins EEG.

Dabei hat die EU längst eine Steilvorlage geliefert, indem sie in ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie "RED II" Energy Sharing als Modell für eine bürgernahe, soziale Energiewende eingeführt hat.

Porträtaufnahme von Oliver Hummel.
Foto: Naturstrom AG

Oliver Hummel

ist seit 2011 Vorstand der Naturstrom AG. Bei dem Öko-Energie­versorger verantwortet er den Bereich Energie­belieferung, der rund 300.000 Haushalts- und Gewerbe­kunden mit Ökostrom und Biogas versorgt. Hummel wechselte 2001 von der Unternehmens­beratung Roland Berger zu Naturstrom, seit 2004 ist der studierte Betriebswirt Geschäftsführer.

Auch zur gemeinschaftlichen Eigenversorgung schweigt sich der EEG-Kabinettsbeschluss aus. Hierbei geht es um die Möglichkeit, Solarstrom in kleineren Mehrfamilienhäusern gemeinsam nutzen zu können, ohne dass der Anlagenbetreiber wie bisher rechtlich zum Energieversorger mutiert – mit allen Melde-, Datenverarbeitungs- und Abrechnungspflichten.

Eine dritte Lücke klafft beim Mieterstrom. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel angekündigt, Mieterstrom stärken zu wollen.

De facto passiert nun allerdings das Gegenteil. Grund dafür ist die Kluft, die sich auftut zwischen der Einspeisevergütung bei Volleinspeisung des Solarstroms und der Vergütung der Überschussmengen beim Eigenverbrauch oder bei Direktbelieferungsmodellen wie Mieterstrom. Die geplante massive Besserstellung der Volleinspeisung führt dazu, dass Mieterstrom und andere Konzepte der Direktbelieferung enorm an Attraktivität verlieren.

Strom, Wärme und Mobilität vor Ort bereitstellen und nutzen

Zugleich ist vieles richtig und wichtig, was die Bundesregierung im Osterpaket und speziell mit der EEG-Novelle sonst noch anpackt. Mit den höheren Ausbauzielen für Photovoltaik und Windenergie an Land gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf setzt der Kabinettsbeschluss ein Ausrufezeichen: 215.000 Megawatt Photovoltaik und 115.000 Megawatt Windkraft bis 2030 sind ebenso nötig wie sportlich.

 

Nötig, damit uns die Klimaziele nicht entgleiten und wir in Deutschland schneller unabhängig werden von Importen fossiler Energieträger.

Und sportlich, weil längst nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass Genehmigungsverfahren deutlich schneller zum Abschluss kommen. Wer heute mit den Planungen für einen Windpark beginnt, kann auf eine Inbetriebnahme im Jahr 2029 hoffen.

Klagen gegen Wind- und Solarprojekte sowie Unwille und mangelnde Ausstattung der beteiligten Behörden sind ganz massive Hemmnisse. Wenn sich daran nicht substanziell etwas ändert, wird es nicht möglich sein, die Ziele zu erreichen.

Mit dem nun im EEG verankerten wichtigen Grundsatz, dass "die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient", ist die Arbeit noch nicht getan.

Richtig ist auch, dass mit der EEG-Novelle der erzeugte Solarstrom wieder auskömmlich vergütet wird. Angesichts der seit letztem Jahr steigenden Kosten für Komponenten und Vorprodukte ist dies eine nötige Kurskorrektur, die hoffentlich nicht nur den Einbruch des jüngsten Ausbauniveaus vermeidet, sondern darüber hinaus einen deutlichen Impuls für noch mehr Tempo setzt.

Tacheles!

In unserer Kolumne "Tacheles!" kommentieren Mitglieder unseres Herausgeberrates in loser Folge aktuelle politische Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist noch Gelegenheit, die bestehenden Lücken auszubessern und dezentrale Lösungen besser zu berücksichtigen.

Über solche Einzelmaßnahmen hinaus muss sich aber auch das energiepolitische Denken ändern: Die Erneuerbaren sind wie gemacht für subsidiär organisierte Energiesysteme. Also für kleinteilige, lokale Strukturen, in denen Strom, Wärme und Mobilität vor Ort bereitgestellt und genutzt werden.

Das kommende Sommerpaket und auch die von der Bundesregierung geplante Plattform klimaneutrales Stromsystem bieten die Gelegenheit, diesem Denken mehr Raum zu geben. Ich bin gespannt, wie dies gelingt!

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