UN-Flagge
Eigentlich nicht zu verstehen, dass der Schutz der Lebensgrundlagen noch nicht oberstes Völkerrecht ist. (Foto: John Isaak/​UN Photo)

Weltweit geben immer mehr Gerichte Klimaschutzklagen statt. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht durch den Klimawandel die Freiheitsrechte künftiger Generationen gefährdet, sondern auch Gerichte in den Niederlanden, in Belgien oder Australien.

Eine ganze Reihe weiterer Gerichtsverfahren steht in diesem Jahr an – mit guter Aussicht auf Erfolg. Nun stellt sich die Frage, ob im Zuge dieser Entwicklung des Rechts Klimaschutz oberstes Völkerrecht werden kann.

Klima, Frieden und Recht – wie die Freiheitsrechte künftiger Generationen – gehören zusammen. Im Kalten Krieg haben internationale und überprüfbare Abrüstungsverträge Vertrauen geschaffen, sodass am Ende die Konfrontation friedlich beendet werden konnte. Vertrauen ist das wichtigste Zukunftsmedikament.

Vorbilder im Umweltrecht sind das Montreal-Protokoll zum Verbot von FCKW 1987, die Rio‑Konvention zum Erhalt der Biodiversität 1992 und das Paris-Abkommen zum Klimaschutz 2015. Auf diesem rechtlichen Kurs kann Klimaschutz verbindliches Völkerrecht werden.

Im vergangenen Sommer hat in Deutschland ein per Los ausgewählter "Bürgerrat Klima" von 160 Menschen mehrheitlich gefordert, dass sich alle Beschlüsse des Bundestags und der Bundesregierung künftig am 1,5-Grad-Ziel von Paris orientieren sollen.

Bürger wollen Klimaschutz

Die Hauptforderungen der Bürgerinnen und Bürger: rascher Ausbau von erneuerbaren Energien sowie von öffentlichem Verkehr und Radverkehr, rascher Kohleausstieg, Umstieg auf 100 Prozent Ökostrom bis 2035, Tempolimit, Verbot von Verbrennungsmotoren und von Gas- und Ölheizungen, Solardach-Pflicht bei Neubauten, ehrliche Flugticket-Preise. 

Der diesen Diskussionsprozess begleitende frühere Bundespräsident Horst Köhler sagte dazu, eine entschlossene Klimapolitik sei in der deutschen Öffentlichkeit weitaus populärer als angenommen. Das Ergebnis sei "ein Zeichen gegen Resignation".

Deutschland hat für diese Entwicklung mit seiner neuen Bundesregierung gute Voraussetzungen. Denn mit Annalena Baerbock hat unser Land nicht nur eine grüne und engagierte Klimaschützerin an der Spitze des Außenministeriums an entscheidender Stelle, sondern auch eine, die betont hat: "Ich komme vom Völkerrecht." Dann also los, Frau Außenministerin.

Franz Alt

ist Journalist und Buchautor. Er leitete 20 Jahre das politische Magazin "Report" beim Südwest­rundfunk, danach bis 2003 die Zukunfts­redaktion des SWR. Als einer der ersten deutsch­sprachigen Journalisten informierte er über den Klima­wandel und die nötige Energie­wende.

Klima, Frieden und Recht gehören zusammen. Klimaschutz muss oberstes Völkerrecht werden. Auch mithilfe des Völkerrechts können wir uns als globale Gesellschaft und als Weltfamilie begreifen.

Anfangen mit einem bescheideneren Lebensstil müssen die Wohlhabenden. Zehn bis 30 Prozent der Bevölkerung müssen mitmachen, dann entwickeln sich neue gesellschaftliche Normen.

Zehn bis 30 Prozent und die Gerichte: dann kann das bisherige Wirtschaften gegen die Natur kippen.