Klimaschutz beruht auf Freiwilligkeit, heißt es immer wieder. Die Länder entscheiden selbst, was sie beitragen wollen und können, um eine gefährliche Destabilisierung des Klimasystems zu verhindern, auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Diese Sichtweise galt bislang. Sie ist einer der Gründe, warum es beim Klimaschutz viel zu langsam vorangeht. Doch seit dieser Woche gilt sie nicht mehr.

 

Am Mittwochnachmittag hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine rechtliche Klarstellung vorgelegt, die es in sich hat. In dem Gebäude mit dem schönen Namen "Vredespaleis" (Friedenspalast) verlas Gerichtspräsident Yuji Iwasawa zwei Stunden lang die Kernaussagen des Gutachtens zu den Pflichten der Staaten bei der Bewältigung der Erderwärmung.

Die Staaten haben demnach umfassende völkerrechtliche Verpflichtungen zum Schutz des Klimas – und zwar alle Staaten. Verstoßen sie dagegen, können sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Fachleute und NGOs sprechen von einem Durchbruch und einem "Big Win" für den Klimaschutz, einem großen Sieg. "Das Gutachten stellt einen historischen Schritt für die internationale Klimapolitik dar", sagt der Klimaforscher Carl-Friedrich Schleußner. "Es ist vielleicht das wichtigste Dokument zum globalen Klimaschutz seit Jahren."

Strenge und weitreichende Auslegung

Das Gutachten war mit Spannung erwartet worden. Es ist das erste Mal, dass sich das höchste UN-Gericht mit der Klimafrage beschäftigt. Den Anstoß dafür gaben 27 Studierende der Rechtswissenschaften von Inseln im Südpazifik. Sie forderten 2019 die Regierungen kleiner Inselstaaten auf, vor den IGH zu ziehen.

Zuerst folgte Vanuatu dem Aufruf und schließlich eine ganze Reihe von Ländern. Auch Deutschland beteiligte sich an der Initiative. Die Länder brachten eine entsprechende Resolution in die UN-Generalversammlung ein, die im März 2023 ohne Gegenstimme angenommen wurde.

Damit erging an den Internationalen Gerichtshof der Auftrag, ein Rechtsgutachten zu erstellen, das zwei zentrale Fragen klärt: Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben die Staaten zum Schutz des Klimas? Und welche Rechtsfolgen ergeben sich für Staaten, die durch ihre Handlungen und Unterlassungen dem Klimasystem und der Umwelt erheblichen Schaden zufügen?

Im Dezember 2024 führte der IGH über zwei Wochen die wohl größte Gerichtsanhörung der Geschichte durch. 96 Staaten und elf übernationale Organisationen, darunter die Europäische Union und die Organisation erdölexportierender Länder Opec, traten vor den Gerichtshof und gaben Stellungnahmen ab.

In dem nun vorliegenden Gutachten gibt das Gericht auf beide Fragen strenge und weitreichende Antworten.

Schutz von Umwelt und Klima ist ein Menschenrecht

Zunächst: Das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt ist untrennbar mit der Bewahrung der Menschenrechte für heutige und zukünftige Generationen verbunden. Die Umwelt, zu der auch das Klimasystem gehört, ist die Basis menschlichen Lebens und muss geschützt werden.

Dies ist völkerrechtlich verpflichtend – Klimaschutz ist somit ein Menschenrecht. Das heißt, auch Länder wie die USA, die aus dem Paris-Abkommen austreten, sind weiterhin zum Klimaschutz verpflichtet.

Die 15 Richterinnen und Richter des Internationalen Gerichtshofs sitzen im Saal vor großem Publikum.
Die Richter:innen des Internationalen Gerichtshofs verlesen ihr Gutachten zu den Klimaverpflichtungen der Staaten. (Bild: Frank van Beek/​ICJ‑CIJ/​UN Photo)

Zudem stellt das Gutachten klar, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius völkerrechtlich verpflichtend ist. Staaten müssen ihre Klimaschutzmaßnahmen auf dieses Ziel ausrichten – und dabei höchstmögliche Ambition an den Tag legen und ihr Bestes geben.

Länder mit hohen historischen Emissionen, zu denen auch Deutschland gehört, haben dabei eine besondere Verantwortung und müssen mehr tun ("take the lead").

Diese Klimaschutzverpflichtungen gelten auch für die Regulierung des Privatsektors. Wenn Länder Lizenzen für die Förderung fossiler Energien erteilen oder Subventionen für fossile Brennstoffe gewähren, kann dies eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen.

Gleichzeitig können Staaten für die Unterlassung von Klimaschutzmaßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden.

"Das eröffnet die Möglichkeit, dass Staaten für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch das Versagen bei der Erfüllung ihrer Klimapflichten entstanden sind", erläutert Klimaforscher Schleußner. Ob und welche Ansprüche auf Entschädigung zustehen, muss aber von Fall zu Fall konkret geprüft werden.

"Klimagerechtigkeit ist nicht länger optional"

Als einen "Meilenstein für ambitionierten Klimaschutz weltweit" wertet die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch das IGH-Gutachten. Ihr politischer Geschäftsführer Christoph Bals fordert von der Bundesregierung, das Gutachten nun zum Maßstab ihrer Klimapolitik zu machen.

Bals: "Es geht dabei um ernsthafte und zügige Emissionsminderung zu Hause, regelmäßige Aufstockung der Finanzierung für Klimaschutz und -anpassung sowie für Verluste und Schäden in den besonders betroffenen Regionen des globalen Südens."

Auch Fridays for Future sieht die deutsche Regierung nun in der "Pflicht, Emissionen zu senken, fossile Projekte sofort zu beenden und sozial gerechten Klimaschutz als oberste Priorität zu behandeln".

Allerdings hat das Gutachten keine rechtliche Verbindlichkeit. Es ist lediglich eine advisory opinion, eine beratende Meinung. Dennoch kann es großen Einfluss entfalten.

Bei aktuellen und künftigen Klimaklagen können sich Gerichte in ihren Entscheidungen auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs berufen. Derzeit laufen weltweit über 2.000 Klimaverfahren gegen Staaten und Unternehmen.

 

Auch bei den internationalen Verhandlungen zu Klimaschutz, Anpassung und Klimafinanzierung dürfte die IGH-Stellungnahme eine wichtige Rolle spielen.

"Das Gutachten hat – ähnlich wie ein Urteil – eine Art Orientierungs- oder Warnungsfunktion für Staaten", sagt der Rechtswissenschaftler Giacomo Sebis vom Wuppertal-Institut. "Das sorgt für eine gewisse Verhaltenssteuerung und kann dementsprechend Akteure wie Staaten und Unternehmen dazu bringen, ihr Verhalten anzupassen."

Die Jugendorganisationen World's Youth for Climate Justice und Pacific Islands Students Fighting Climate Change, die vor sechs Jahren den Stein ins Rollen gebracht und damit das bahnbrechende IGH-Gutachten ermöglicht haben, sind sich jedenfalls sicher: "Klimagerechtigkeit ist nicht länger optional."

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Klimaschutz ist Völkerrecht