Fachwerkhäuser an der Rheinstraße in Leutesdorf stehen bis zum Erdgeschoss unter Wasser.
Hochwasser tritt am Mittelrhein jetzt auch im Sommer auf: Eine Versicherungspflicht ist auch ein Anreiz zur Vorsorge. (Foto: Thomas Sondermann/​Pixabay)

Bundeskanzlerin Merkel hat recht, wenn sie sagt, dass die Summe der Extremwetterphänomene darauf hindeutet, "dass das etwas mit dem Klimawandel zu tun hat". Ja, der Klimawandel führt dazu, dass solche extremen Wetterereignisse häufiger und vor allem intensiver auftreten.

Die Kanzlerin hat ebenso recht, wenn sie sagt: "Wir werden uns auch mehr mit Anpassungen beschäftigen müssen an die Gegebenheiten."

Daher müssen wir uns sofort und deutlich stärker mit der technischen und planerischen Anpassung an solche Ereignisse beschäftigen, nicht nur beim Hochwasserschutz, sondern auch in der Landwirtschafts- und Forstpolitik.

Und natürlich braucht es endlich eine ambitionierte Klima- und Energiepolitik, damit die zukünftigen Schäden durch den Klimawandel gemildert werden.

Neben mehr baurechtlicher und technischer Vorsorge sollte endlich eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung von Wohngebäuden gegen Naturgefahren eingeführt werden. Denn eine Versicherung sichert nicht nur im Schadensfalle ab, sondern die Prämien für die Versicherung stellen auch einen steten Anreiz dar, individuelle und gesellschaftliche Vorsorge zu betreiben.

Dafür müssen die Prämien je nach Gefahrenlage und Vorsorge gestaffelt sein. Wenn (Landes-)Regierungen nicht wollen, dass Hausbesitzer in bestimmten Fluss- und Tal-Lagen zu stark belastet werden – es geht bei einer reinen Katastrophenversicherung selbst in extremen Hochwasserlagen um deutlich weniger als 1.000 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus –, können sie ähnlich wie beim Wohngeld die Prämien bezuschussen.

Eine Versicherungspflicht ist auch verfassungsrechtlich zulässig, wie der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen geprüft hat. Ob eine Versicherungspflicht Einzelpersonen in Hochwassergebieten überfordert, wie die Kanzlerin meint, hängt von der gesetzlichen Ausgestaltung ab – es geht ja nicht um einen unregulierten Versicherungsmarkt.

Genauso dringlich, da jahrzehntelang verschleppt, ist ein ambitionierter Klimaschutz. Die Treibhausgasemissionen müssen so schnell wie möglich auf null durch einen Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr Elektromobilität auf Schiene und Straße.

Porträtaufnahme von Gert Georg Wagner.
Foto: DIW

Gert Wagner

Der Ökonom und Sozial­wissen­schaftler ist unter anderem am Max-Planck-Institut für Bildungs­forschung und am Deutschen Institut für Wirtschafts­forschung (DIW) in Berlin tätig. Bis 2018 war er Professor für Volks­wirtschafts­lehre an der TU Berlin. Er ist Mitglied im Sach­verständigen­rat für Verbraucher­fragen

Es geht alles, wenn man will. Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. Klimaschutz ist gelebter Umweltschutz. Kluger Klimaschutz schafft auch soziale Gerechtigkeit.

Klimaanpassung bedeutet neben einem vernünftigen Versicherungsschutz vor allem, mit gezielten Maßnahmen und Vorgaben zu gewährleisten, dass die Risikovorsorge vor extremen Klimaereignissen intensiviert wird, sodass möglichen Schäden durch Überflutungen, aber auch durch extreme Hitze oder andere Extremereignisse vorgebeugt werden kann.

Das betrifft besonders die Infrastruktur-, Stadt- und Bauplanung, aber auch die nachhaltige Landnutzung. Bisherige Bau- und Infrastrukturplanungen berücksichtigen extreme Klima- und Wetterereignisse zu wenig.

Auch der Hochwasserschutz ist bisher unzureichend. Zur Risikovorsorge gehören weniger Bodenversiegelung, weniger Kanalisierung von Flüssen, ausreichende Retentionsflächen und besseren Deichschutz.

Mehr ernsthafte Debatten wären die Folge

Eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ist keineswegs nur ein passives Hinnehmen von Problemen. Denn die Prämien für eine Versicherung gegen Naturgefahren wirken im Ergebnis wie die Bepreisung von Treibhausgasemissionen. Während der CO2-Preis der Umweltschädigung eines Produkts einen Preis gibt, gibt die Versicherungsprämie dem erwartbaren Gebäudeschaden einen Preis.

Und wer langfristig die Ausgaben für den CO2-Ausstoß niedrig halten möchte oder im Falle der Versicherung gegen Naturgefahren günstige Prämien zahlen will, der muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um später einen Vorteil zu haben.

Für den Schutz gegen häufig vorkommende Naturgefahren wie Platzregen sind verhältnismäßig günstige technische Maßnahmen, etwa die Installation von Rückschlagklappen beim Abwasserabfluss, oft schon ausreichend, um schwere Schäden im Keller durch Starkregen zu vermeiden.

Schutz gegen verheerende Naturkatastrophen wie in den zurückliegenden Tagen im Westen Deutschlands ist auch durch eine individuelle Vorsorge kaum oder gar nicht möglich, aber immerhin wäre man dann versichert.

Die Prämien, die ständig gezahlt würden – und vermutlich wegen der Zunahme von Unwetterereignissen permanent steigen würden –, könnten die politische Diskussion über den Klimawandel permanent befeuern. Immer wieder würde ernsthaft diskutiert werden, welche Maßnahmen geeignet sind, den fortschreitenden Klimawandel aufzuhalten und seine katastrophalen Folgen technisch und baulich abzumildern.

Porträtaufnahme von Claudia Kemfert.
Foto: Oliver Betke

Claudia Kemfert

leitet die Energie­abteilung am Deutschen Institut für Wirtschafts­forschung (DIW). Sie ist Professorin für Energie­wirtschaft und Energie­politik an der Universität Lüneburg, außerdem Vize-Vorsitzende des Sach­verständigen­rats für Umwelt­fragen der Bundes­regierung (SRU) und Mitglied im Heraus­geber­rat von Klimareporter°.

Zwar wird zu Recht argumentiert, dass die Gefahren des Klimawandels nicht auf die Menschen abgewälzt werden dürfen – dieser Eindruck könnte bei einer individuellen Versicherung gegen Naturgefahren entstehen. Dieser Einwand muss ernst genommen werden.

Trotzdem ist die Frage berechtigt, ob die Menschen bessergestellt sind, wenn kaum ein Anreiz besteht, individuelle Vorkehrungen gegen Naturgefahren zu treffen und im Katastrophenfall auf das Wohlwollen des Staates angewiesen zu sein.

Wenn die Prämien für eine Elementarschadenversicherung in bestimmten Lagen mehrere hundert Euro im Jahr für ein Einfamilienhaus betragen würden, könnte der Staat die Last durch einen zielgerichteten Transfer – analog zum Wohngeld – mildern.

Denn es ist sinnvoll, dass der Staat die Menschen im Voraus besser schützt als heute. Genauso wirkt auch der aktive Klimaschutz: Er ist Risikovorsorge und mildert hohe Kosten.

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