Rind in Massentierhaltung
Die Massentierhaltung heizt die Klimakrise an – und verursacht enormes Tierleid. (Foto: Sascha Grosser/​Wikimedia Commons)

"Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz." Aber zum wirtschaftlichen Nutzen darf man Tiere quälen, weil Geld eine ernste Angelegenheit ist?

Ernst scheint es auch der Verfassungsgeber mit dem Tierschutz gemeint zu haben, als er Artikel 20a des Grundgesetzes neu fasste: "Der Staat schützt ... die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Diese Staatszielbestimmung ist kein frommer Kalenderspruch, sondern bindendes Verfassungsrecht im gleichen Rang wie die Grundrechte. Als Ausdruck der Schutzpflicht aus Artikel 20a verbietet das Tierschutzgesetz, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das Gesetz verpflichtet jeden Tierhalter zur angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung und verbietet Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Tieren, soweit sie zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Trotz dieser klaren Vorgaben erlaubt eben dieses Tierschutzgesetz, betäubungslos zu kastrieren und Schwänze oder Zehen zu amputieren. Jagdhunden dürfen die Ruten "gekürzt" und Fohlen dürfen "gebrannt" werden. Gesetzliche Ausnahmen vom Amputationsverbot und Betäubungsgebot werden mit "vernünftigen" Gründen gerechtfertigt.

Bis in die 1980er Jahre galt es noch als "vernünftig", Befreiungen vom Betäubungsgebot damit zu rechtfertigen, dass Neugeborene – auch Menschen – Schmerzen kaum spüren. Heute reichen die Begründungen für die Zulassung dieses prinzipiell strafbaren Verhaltens von Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit über die Gefahr einer Verlagerung von Tierquälerei ins Ausland und die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Ernährung der Bevölkerung bis zum Wert des "Fohlenbrennens" als sozialem Event.

Wenn schon Tierleid, dann wenigstens bei uns?

Das sind Argumente, die nicht überzeugen. Die "Sicherung von Arbeitsplätzen" entbindet nicht von der Verantwortung für unternehmerisches Handeln. Wer sich hier auf die Formel "sozial ist, wer Arbeit schafft" (Alfred Hugenberg) beruft, verweigert sich dem Diskurs über Nutzen und Schaden der modernen (Agrar-)Industrie.

Porträtaufnahme von Jens Bülte.

Jens Bülte

ist Wirtschaftsstrafrechtler und hat einen Lehrstuhl an der Universität Mannheim. (Foto: privat)

Welchen Wert an sich hat die Tätigkeit der deutschen Fleischindustrie, die vom Tierleid profitiert? Sie trägt zur Ernährung der Bevölkerung bei; doch mit welchen gesamtgesellschaftlichen Folgen, wenn der durchschnittliche Fleischkonsum der Deutschen weit über der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation liegt?

Ohne Zweifel sichert die Fleischindustrie ein gewohntes Konsumverhalten. Das mag ein berechtigtes Interesse sein. Doch Verfassungsrang haben – im Gegensatz zum Tierschutz – weder diese Essgewohnheiten noch ein Recht auf billiges Fleisch.

Auch der Hinweis, bestimmte Tierquälereien müssten zugelassen werden, um Tierhaltung nicht in Länder ohne Tierschutzstandards und Kontrollen zu verdrängen, ist kaum plausibel. Denn die Prämissen sind zweifelhaft: Deutschland ist weder Vorreiter in Sachen Tierschutz noch finden hierzulande effektive Kontrollen statt.

Zudem liegt hier eine fragwürdige Logik zugrunde: Nur ein Staat mit einem Tierschutzrecht, das Agrarunternehmer wirtschaftlich nicht belastet, habe die Chance, sie im Land zu halten und effektiv zu kontrollieren. Dass ein solches Tierschutzrecht Tiere schutzlos stellt und seinen Namen nicht verdient, ist offenkundig.

Fleisch und Milch sind klimaschädlich

Klima geht durch den Magen: Bei Produktion, Transport und Lagerung von Lebensmitteln werden Kohlendioxid und andere Treibhausgase wie Lachgas und Methan frei. Das gilt besonders für tierische Produkte. Sie sind deutlich ineffizienter als pflanzliche Nahrungsmittel: Von den Pflanzen, die die Tiere fressen, könnte man mehr Menschen ernähren als letztendlich von dem produzierten Fleisch.

 
Hinzu kommt im Fall von Kühen, dass ihre Verdauung Methan freisetzt. Rindfleisch ist schon deshalb schädlicher fürs Klima als etwa Hühnchen. Auch Milchprodukte sind deswegen vergleichsweise klimaschädlich. Geht es rein um den Klimaeffekt, also nicht um den Tierschutz, muss man bei einer vegetarischen Ernährung also genau hinschauen: Wer viel Käse, Milch und Sahne zu sich nimmt, könnte eine schlechtere Bilanz haben als jemand, der Hühnerfleisch isst. (scz)

Die Argumentation ist so durchsichtig, dass sie den Gedanken im Hintergrund kaum kaschieren kann: Wenn schon Tiere gequält werden, sollen deutsche Unternehmen wenigstens mitverdienen dürfen.

Staatsrechtliches Missverständnis

Dazu passt auch die These, wenn eine bestimmte Haltungsform ohne grundsätzlich strafbare Tierquälerei nicht wirtschaftlich möglich ist, sei nicht diese Haltungsform falsch, sondern das Tierschutzrecht unzumutbar. Unter dieser Prämisse könnten von keinem Unternehmer kostenintensive Arbeitsschutzmaßnahmen, die Zahlung von Mindestlöhnen, Einhaltung von Abgaswerten oder aufwendige Deklaration von Lebensmitteln verlangt werden.

Wenn Wirtschaftsvertreter den kategorischen Vorrang der unternehmerischen Freiheit vor wichtigen Verfassungsgütern wie dem Tierschutz postulieren, überrascht das nicht. Bedenklich ist allerdings, dass auch mancher Parlamentarier diesem Dogma folgt und den unbedingten Schutz etablierter Geschäftsmodelle vor verfassungsrechtlichen Beschränkungen durchsetzt.

Das ist nicht nur ein ethisches Problem, sondern offenbart zudem ein staatsrechtliches Missverständnis. Auch wenn das Grundgesetz die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterwirft, bleiben sie bei ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung an die Verfassung gebunden.

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