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Energiesparen ist das Gebot der Stunde – wegen der Putin-Gaskrise und aus Klimaschutzgründen. Das betrifft auch die Privathaushalte und hier den größten Energieposten, das Heizen. Seit dem 1. September gelten Maßnahmen zur Heizungseinsparung, darunter auch das Absenken von Heiztemperaturen in Wohnräumen. Doch man muss dabei einiges beachten, sonst könnte man sich Schimmel einhandeln – und das ist ungesund, und es kann Möbeln und Mauerwerk schaden.

Jetzt, da die Temperaturen sinken, wird das Thema virulent. Im September steht man noch vor der Entscheidung: Heizung aufdrehen oder Pullover anziehen? Aber jetzt im Oktober geht es meist ohne Heizung nicht mehr, dann beginnt ja auch die offizielle Heizperiode. Die Faustregel: Pro ein Grad niedrigerer Raumtemperatur spart man rund sechs Prozent Heizenergie – und die entsprechenden Kosten.

Die Bundesregierung hat verordnet: In öffentlichen Gebäuden dürfen Arbeitsräume nur noch bis maximal 19 Grad geheizt werden. Mieter:innen werden außerdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten, die im Mietvertrag festgelegt sein kann. Das bedeutet: Sie dürfen weniger heizen, wenn sie Energie und Geld sparen wollen. Einige Wohnungsbaugesellschaften überlegen nun, die Heizung selbst etwas herunterzudrehen.

Allerdings: Die Mieter:innen bleiben weiter in der Pflicht, durch entsprechendes Heizen und Lüften Schimmelschäden zu vermeiden und so die Bausubsubstanz vor Schaden zu bewahren. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale NRW hin.

Daher dürfe vor allem in älteren Gebäuden die Temperatur an den Heizkörpern nicht beliebig weit reduziert werden. "Dies kann zu Schimmelbildung in kritischen Bereichen wie Außenwänden, Außenecken, Fensterlaibungen oder hinter Möbeln führen", erklärt Expertin Rita Maria Jünnemann (siehe Video).

Regelmäßig stoßlüften, Außenwände frei halten

Die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer haben gemeinsam mit weiteren Fachorganisationen Tipps zum Heizenergiesparen unter dem Blickpunkt "Schimmel vermeiden" zusammengestellt. Um sicher zu sein, dass keine Schimmelgefahr droht, kann man die Raumluftfeuchtigkeit mit einem Thermohygrometer überprüfen.

Die Verbraucherschützer erläutern: Je kälter die Außenluft ist, desto niedriger sollte die Raumluftfeuchtigkeit sein. Danach ist bei Temperaturen unter fünf Grad Celsius in älteren, ungedämmten Gebäuden häufig eine Raumluftfeuchtigkeit unter 50 Prozent notwendig, um Schimmelpilzbildung an kälteren Stellen des Mauerwerks zu vermeiden. Solche Hygrometer sind im Baumarkt ab zirka zehn Euro erhältlich.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt als eine der wichtigsten Maßnahmen, die gesamte Wohnung möglichst gleichmäßig zu heizen. "Überall die Temperaturen auf 19 Grad Celsius einzustellen ist besser, als einzelne Räume auf 21 Grad Celsius zu halten und die übrigen gar nicht zu heizen."

Der Zusammenhang dahinter: Strömt warme Luft aus einem gut beheizten Zimmer durch die Tür in kalte Räume, kann sich dort Wasser an den kalten Außenwänden absetzen, da die abgekühlte Luft weniger Feuchtigkeit hält als die warme. Dadurch kann auf Dauer Schimmel entstehen.

Wäsche klug trocknen

Wenn es möglich ist, sollte Wäsche in Trockenkellern oder draußen auf dem Balkon getrocknet werden, auch wenn dies manchmal länger dauert. Sollte das nicht möglich sein, ist es laut Verbraucherzentrale NRW besser, die Wäsche im Wohnzimmer statt im Schlafzimmer oder im Bad zu trocken. Dunstabzugshauben mit Abluftbetrieb sowie Abluftventilatoren im Badezimmer sollten zusätzlich zur Entlüftung genutzt werden.

Zudem sollten alle Räume regelmäßig stoßgelüftet werden, besonders aber Bäder nach dem Duschen oder Baden und Küchen nach dem Kochen. Dazu werden alle Fenster und die Innentüren weit geöffnet, sodass die verbrauchte, feuchte Raumluft schnell nach draußen abzieht.

Vorteil: Dabei geht, anders als beim Lüften mit gekippten Fenstern, kaum Energie verloren, da die in den Wänden und Möbeln gespeicherte Wärme erhalten bleibt. Fürs Bad gilt speziell: Hier sollte nach dem Duschen das Spritzwasser per Abzieher sofort von den Fliesen und den elastischen Fugen entfernt werden.

In allen Räumen gilt: Außenwände und ganz besonders die Außenecken sollten gerade bei älteren Gebäuden ohne nachträgliche Dämmung möglichst frei und gut belüftet sein, also möglichst ohne Möbel oder Vorhänge.

Falls Möbel nicht anders gestellt werden können, ist laut Verbraucherzentrale ein Abstand zur Wand von möglichst zehn Zentimetern einzuhalten. Gedämmte Wände sind weniger kritisch, da deren Oberfläche im Winter dank der verbesserten Isolierung nicht so kalt wird und sich daher weniger Feuchtigkeit niederschlägt.

Mit Schimmel ist übrigens nicht zu spaßen, auch wegen der Gesundheitsgefahr: Schimmelpilze produzieren Giftstoffe, die sich leicht in der Luft ausbreiten und durch Einatmen beim Menschen Vergiftungssymptome hervorrufen können. Erste Anzeichen sind Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen, später kann es zu starker Müdigkeit und Wahrnehmungsstörungen kommen.

Ganz oben: Youtube-Video mit Rita Maria Jünnemann von der Verbraucherzentrale NRW zum Schimmel-Problem. (Heizkörper-Foto: RI/​Pixabay)

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