abgerissenes Gebäude in Berlin-Kreuzberg
Abriss eines Hauses in Berlin-Kreuzberg. (Foto: Carla Constanza)

Meist trifft es Häuser aus der Nachkriegszeit und den 1960er Jahren: Gebäude werden abgerissen, weil sie mit kleinen Zimmern und schlechtem Energiestandard heutigen Wohnstandards nicht mehr genügen oder weil die Grundstücke nicht maximal ausgenutzt sind.

Doch dieser Abriss belastet Klima und Ressourcen, und er zerstört oft dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Gesetzgeber hier nun auf, eine "Genehmigungspflicht für Abrisse" einzuführen, um damit eine ressourcenschonende Sanierung der Gebäude zu fördern.

Die Zahl der Abrisse in Deutschland liegt auf hohem Niveau. Etwa 14.000 Gebäude werden jährlich beseitigt und ersetzt, so die DUH, die sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamts bezieht. Pro Tag sind das fast 40 Gebäude. Hinzu komme eine Dunkelziffer, weil Abrisse nicht angezeigt würden.

Für die Klimabilanz ist das nicht unerheblich. Laut der Umweltorganisation entstehen rund zehn Prozent der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands allein durch die Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden respektive der dafür nötigen Bauprodukte. 

Im vorigen Jahr hat eine breite Koalition aus Architektur, Forschung und Politik Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in einem offenen Brief aufgefordert, Gebäudeabrisse temporär zu stoppen und die derzeit gültigen Vorschriften dazu zu überarbeiten.

Auch die DUH fordert seit Längerem ein Ende der bisherigen Praxis und einen Fokus auf das "Bauen im Bestand". Sie plädiert für eine stärkere Betrachtung von Gebäuden und Baumaterialien, von der Herstellung über Errichtung und Nutzung bis zur Entsorgung, um alle CO2-Einsparpotenziale des Bau- und Gebäudesektors ausschöpfen zu können.

"Eklatante klimapolitische Lücke im Baurecht"

Laut einem von der DUH in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hätte die Bundesregierung durchaus eine Handhabe, die "eklatante klimapolitische Lücke im Baurecht" zu schließen. Danach begünstigt die aktuelle Rechtslage den Abriss von Gebäuden statt einer Sanierung. "Das Gutachten bestätigt, dass eine solche Pflicht umsetzbar sei und zeigt eine Möglichkeit auf, wie diese in den Musterbauordnungen und den Landesbauordnungen verankert werden kann", so der Verband.

Zudem sei es möglich, eine Abrissgenehmigung an eine Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen zu knüpfen, in der per Ökobilanz Abriss und Neubau mit den Optionen Sanierung oder Umbau verglichen werden. Die Bundesländer könnten mit der Verankerung einer solchen Genehmigung in den Landesbauordnungen einen unmittelbaren Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz leisten, meint man bei der DUH.

"Das Rechtsgutachten stärkt uns darin, dass ein Ende des Abrisswahnsinns möglich und notwendig ist", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Angesichts der enormen Belastung von Ressourcen und Klima sowie dem hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sei es abstrus, dass die Bauministerien der Länder Gebäudeabrisse nicht an ökologische Kriterien koppelten.

Es brauche ein grundsätzliches Umdenken "weg von Abreißen und Neubau hin zu Sanieren, Umbauen, Umnutzen und Erweitern", so Metz. Rechtsanwalt Remo Klinger, Hauptautor des Gutachtens, argumentierte, die große Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu senken, entkräfte die Bedenken eines zu starken Eingriffs in die Eigentumsrechte durch die vorgeschlagene Genehmigungspflicht.

Wichtige Gesetze werden 2023 novelliert

Laut DUH gibt es gerade in diesem Jahr die Möglichkeit, in der Gebäudepolitik entsprechend umzusteuern, da wichtige rechtliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz, die Musterbauordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz novelliert werden.

Um das Bauen im Bestand zum Standard zu machen, müssten Genehmigungen hierfür vereinfacht und beschleunigt und die finanzielle Förderung für die Sanierung des Gebäudebestands auf 25 Milliarden Euro im Jahr angehoben werden.

Die DUH hat kürzlich eine Liste mit einer Auswahl von Negativbeispielen vollzogener und drohender Abrisse veröffentlicht. Auf der Liste finden sich zum Beispiel das Haus Johannisbollwerk 10 in Hamburg, ein 100 Jahre altes Kontorhaus, das trotz stadt­bild­prägender Wirkung an der Hafenkante abgebrochen wurde, und der Potsdamer "Staudenhof" mit rund 180 Wohneinheiten, der auch überregional Schlagzeilen gemacht hat.

Weitere Beispiele sind der Abriss eines Siemens-Bürokomplexes in Köln sowie ein drohender Abriss im Berliner Mettmannkiez. Die Organisation erhielt daraufhin nach eigenen Angaben zahlreiche Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu Abrissvorhaben in der Nähe. Sie ruft dazu auf, weitere Informationen zu kürzlich vollzogenen oder bevorstehenden Abrissen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einzureichen. 

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