Stecker-Solargeräte für Balkon, Garten und Garage sind eine einfache Möglichkeit für Haushalte, selbst erneuerbaren Strom für den eigenen Verbrauch zu erzeugen. Die zeitweise sehr komplizierten Regeln, um die Photovoltaik-Module ans eigene Stromnetz anzuschließen, sind in den vergangenen Jahren dafür auch vereinfacht worden.
Weiteren Fortschritt kann nun die weltweit erste Produktnorm für die kleinen Stromerzeuger bringen, die auch als Balkonkraftwerke bekannt sind. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Anwender.
Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 wurde vom zuständigen Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) am 1. Dezember veröffentlicht. Die Produktnorm definiere erstmalig, welche technischen Anforderungen für Stecker-Solargeräte als Gesamtsystem gelten sollen, teilte der VDE mit.
Die Norm ist vor allem für Hersteller und Händler wichtig. Auch Anwendern und Vermietern soll sie mehr Klarheit und Vertrauen in die Technik bringen. Der VDE rechnet außerdem damit, dass das deutsche Regelwerk als Grundlage für eine internationale Norm dienen kann.
Einstige Streitpunkte: Leistung und Schukostecker
An der neuen Norm hatten der VDE sowie mehrere Interessengruppen seit vielen Jahren intensiv gearbeitet. Zu den schwierigsten Themen gehörte dabei, welche Leistung die Balkonkraftwerke haben dürfen, damit sie die vorhandenen Stromleitungen nicht überlasten.
Auch die elektrische Sicherheit beim Anschluss der kleinen Solargeräte ans Haushaltsnetz spielte eine große Rolle: Der VDE und die mit ihm verbundenen Stromnetz-Betreiber wollten lange nur eine Kombination von Spezialstecker und ‑steckdose erlauben, die zudem von einem Elektriker montiert werden sollte. Das machte die Sache kompliziert und teuer.
Solar- und Verbraucherverbände setzten sich hingegen dafür ein, dass die Balkonkraftwerke auch mit einem haushaltsüblichen Schukostecker angeschlossen werden können. Das erlaubt es auch technisch Ungeübten, die kleinen Stromerzeuger in Betrieb zu nehmen – sofern eine passende Steckdose in der Nähe ist.
Bei der Erstellung der Produktnorm hat sich der VDE allmählich für die Forderungen der Solar- und Verbraucherverbände geöffnet. So dürfen die Solarmodule nun eine Leistung von bis zu 960 Watt haben. Dem Wechselrichter, der den solar erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, ist eine Anschlussleistung von maximal 800 Watt erlaubt.
Der Grund für diese unterschiedlichen Leistungswerte ist, dass Solarmodule ihre volle Spitzenleistung nur bei idealer Sonneneinstrahlung erreichen. Bei trübem Wetter liefern sie weniger Strom. Deshalb wird hier gegenüber dem Wechselrichter eine Leistungsreserve zugelassen.
Für bereits installierte Geräte ändert sich nichts
Vorab wichtig: Sind Stecker-Solargeräte bereits jetzt mit einem Schukostecker an eine Steckdose angeschlossen, muss bei diesen Anschlüssen auch nach Veröffentlichung der Norm nach Stand der Dinge nichts verändert werden. Für sie gab es ja bisher keine Produktnorm, und der VDE duldet diese Anschlüsse per Schukostecker seit Januar 2023.
Gleiches gilt für vorhandene Solargeräte mit dem handelsüblichen Schukostecker, die neu an eine Steckdose angeschlossen werden. Sie entsprechen dann nur noch nicht der neuen VDE‑Produktnorm.
Denn diese neu erstellte Norm verlangt nun von dem Schukostecker, dass er eine zusätzliche Funktion für die elektrische Sicherheit gewährleistet. Wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie erläutert, soll damit insbesondere die Spannung an den Steckerkontakten schnell abgeschaltet werden, wenn der mit dem Solargerät verbundene Stecker aus der Steckdose gezogen wird.
Wenn jetzt ein Hersteller ein normgerechtes Stecker-Solargerät mit Schukostecker anbieten will, hat er nach den bisher vorliegenden Informationen drei Möglichkeiten:
Erstens kann der Hersteller den Schukostecker um einen internen Trennschalter ergänzen, der die Spannung an den Steckerkontakt-Stiften abschaltet, bevor der Stecker aus der Steckdose gezogen wird. Das gibt zusätzliche Sicherheit, die verhindern soll, dass jemand einen elektrischen Schlag bekommen kann, wenn er die Steckerkontakte berührt und dort durch eine Fehlfunktion im Wechselrichter noch Spannung anliegen sollte.
Der Hersteller kann den Schukostecker zweitens auch um eine mechanische Funktion ergänzen, die dafür sorgt, dass die Steckerkontakt-Stifte in Schutzhüllen verschwinden, wenn der Stecker aus der Steckdose gezogen wird. Dann können sie auch nicht unabsichtlich berührt werden, sodass es hier gleichfalls eine zusätzliche Sicherheit gegen einen elektrischen Schlag gibt.
Drittens kann der Hersteller eine sichere Trennschaltung im Wechselrichter einbauen, die ebenfalls die Spannung besonders schnell abschaltet, wenn der Schukostecker aus der Steckdose gezogen wird.
Mehr Leistung mit Spezialstecker möglich
Die Norm eröffnet außerdem eine Möglichkeit, die Stecker-Solargeräte auch mit einer deutlich größeren Solarmodul-Leistung von derzeit bis zu 2.000 Watt auszustatten. Die Sicherheitsauflage dafür ist, dass sie mit der erwähnten Kombination von Spezialstecker und ‑steckdose ausgerüstet sind.
Der Vorteil einer solchen großen Solarmodul-Leistung ist, dass sie auch unter ungünstigen Lichtverhältnissen noch relativ viel Solarstrom liefern kann.
Die Hersteller haben nun die Möglichkeit, die technischen Vorgaben der Norm bei ihren Stecker-Solargeräten umzusetzen und diese dann als normgerechte Produkte zu vermarkten. Wann es so weit sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Damit wird es künftig auch für die Anwenderinnen und Anwender einfacher, ein sicheres Produkt auszuwählen. Besonders wichtig ist das für Mieter, die sich mit ihren Vermietern über den Einbau eines Balkonkraftwerks verständigen wollen.
Stecker-Solargeräte mit Energiespeicher werden von der Norm zunächst noch nicht erfasst. Das soll später nachgeholt werden.
Die Produktnorm wird sicher dazu beitragen, dass sich die kleinen Anlagen weiter verbreiten. Dabei waren die technischen und administrativen Hindernisse für die Stecker-Solargeräte noch vor einigen Jahren sehr hoch.
Für Anwender, die sich an alle Regeln halten wollten, schienen sie lange nahezu unüberwindbar zu sein. Viele Solarpioniere verzichteten deshalb darauf, ihre Stromerzeuger anzumelden, und betrieben sie als sogenannte "Guerilla-Solaranlagen".
In der vergangenen Energiekrise erlebten die Balkonkraftwerke dann einen starken Aufschwung. Sie galten als ein Mittel, um die hohen Strompreise durch selbst erzeugten Strom etwas auszugleichen. Viele Städte und Bundesländer legten deshalb Förderprogramme für die kleinen Anlagen auf.
Die Bundespolitik änderte auch mehrere Gesetze, um ihren Einsatz zu erleichtern. Das hat offenbar einiges bewirkt: Der Bundesverband Solarwirtschaft hat ermittelt, dass in Deutschland aktuell 1,15 Millionen Stecker-Solargeräte mit einer Spitzenleistung von insgesamt gut 1.100 Megawatt gemeldet sind.
Dennoch berichten Mieterinnen und Mieter immer noch über hohe Hürden bei manchen Vermietern und Hausverwaltungen, wenn sie eigenen Solarstrom auf dem Balkon erzeugen wollen.
