Klimareporter°: Herr Bsirske, der Benzinpreis in Deutschland schwankt um die Zwei-Euro-Marke. Angesichts dessen fordert der wirtschaftspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Dieter Janecek, den vorgesehenen Tankrabatt besser dafür zu nutzen, um Menschen bei den Heizkosten zu entlasten. Wird das Entlastungspaket noch einmal aufgeschnürt?
Frank Bsirske: Das zweite Entlastungspaket ist im Kabinett beschlossen. Das können wir nicht direkt nachverhandeln. Natürlich wird der Druck auf die Energiepreise nicht weggehen. Sollte es sogar zu einem Energieembargo gegenüber Russland kommen, stehen wir vor einer Krise, die in ihrem Ausmaß weder die alte noch die neue Bundesrepublik kannte.
Aber unabhängig davon: Der Handlungsdruck bei den Preisen wird zunehmen. Ich schließe nicht aus, dass die Rate bei der Preissteigerung zweistellig werden kann. Das trifft Geringverdiener:innen, Bezieher:innen von Transferleistungen, Rentnerinnen und Rentner besonders.
Insofern rechne ich damit, dass in diesem Jahr noch weitere Entlastungen beschlossen werden müssen. Wie die konkret aussehen, wird dann im Einzelnen zu verhandeln sein. Aus grüner Sicht wird darauf zu achten sein, dass die Entlastungen vor allem auf die konzentriert werden, die mit besonderen Härten konfrontiert sind.
Klar ist aber auch: Wir werden nicht alles kompensieren können. Deshalb kommt der Entwicklung der Löhne, dem Tarifsystem und dem Mindestlohn eine ganz wichtige Rolle zu.
Der Bundesfinanzminister warnte jetzt schon, der Staat könne die Bürger:innen vor Wohlstandsverlusten nicht bewahren.
Nicht wenige in unserer Gesellschaft haben schon jetzt Einschränkungen in Kauf zu nehmen, weil zum Beispiel der Hartz-IV-Satz die steigenden Preise nicht kompensiert. Das wird auch durch den beschlossenen Einmalzuschlag von 200 Euro absehbar nicht ausgeglichen.
Die Arbeitsgruppe der Jobcenter-Leitungen in Nordrhein-Westfalen hat jetzt erklärt, der Hartz-IV-Satz ist nicht mehr existenzsichernd. Nach Lage der Rechtsprechung müsste das eigentlich eine unterjährige Anpassung des Regelsatzes nach sich ziehen – also noch vor der turnusmäßigen Anpassung zum Jahreswechsel.
All das macht den Druck deutlich, dem sich viele, viele Menschen ausgesetzt sehen. Sie befinden sich schon jetzt in einer Einkommenslage, wo weitere Einschränkungen gar nicht mehr gehen.
Wird das auch die sogenannten Mittelschichten erreichen?
Frank Bsirske
ist seit 35 Jahren Mitglied der Grünen und seit der Wahl im vergangenen Jahr Bundestagsabgeordneter. Der studierte Politikwissenschaftler war seit 1989 als Funktionär bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und ihrem Vorläufer ÖTV tätig, von 2000 bis 2019 als Vorsitzender. Im Bundestag ist er Sprecher für Arbeit und Soziales seiner Fraktion.
Ja. Da brauchen wir nur aufs Gas zu schauen. Studien rechnen beim Gaspreis mit einem Szenario, wo für einen durchschnittlichen Haushalt die Kosten um 800 Euro im Jahr steigen. Im Extrem könnten auf die Kilowattstunde Gas, die 2021 sieben Cent kostete, dieses Jahr um bis zu 20 Cent aufgeschlagen werden. Dann sind wir bei Mehrbelastungen von 2.500 Euro im Jahr pro Haushalt.
Das ist der Punkt, wo man sagen muss: Das können gering verdienende, aber auch viele durchschnittlich verdienende Haushalte nicht bezahlen. Da kommt absehbar Handlungsbedarf auf die Regierung zu.
Wie gerade diese Belastungen bei Gas abzufedern sind, damit müssen wir uns in der Koalition in den nächsten Monaten auseinandersetzen. Interessant finde ich da den Vorschlag aus dem Konjunkturinstitut der Hans-Böckler-Stiftung, den Gaspreis für einen Grundbedarf zu deckeln.
Das hätte auch eine ökologische Wirkung.
Ja, es reizt die Haushalte an, den Verbrauch im Rahmen dieser Grundbedarfsmenge zu halten. Jenseits davon ginge es sofort auf den Marktpreis hoch.
Was müsste noch in ein drittes Entlastungspaket gehören?
Eine einfache, schnell umsetzbare Möglichkeit wäre, bereits bestehende Entlastungsmaßnahmen, die sich jetzt bewähren, zu verlängern oder auszubauen. Diskutiert werden auch weitere Maßnahmen, die Mobilität für alle bezahlbar machen.
Ein Hebel könnte auch ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Obst und Gemüse sein, bei dem sichergestellt sein muss, dass die Preisreduktion am Ende bei den Verbraucher:innen ankommt. Kurzum: Uns stehen spannende Debatten bevor.
Preisrabatte bei den Kund:innen ankommen zu lassen, ist auch bei Benzin oder beim Wegfall der EEG-Umlage ein Problem. Der Ölmarkt ist schon lange liberalisiert, die Märkte für Strom und Gas wurden vor und nach dem Jahr 2000 geöffnet. Seitdem können die Unternehmen bei Energie weitgehend schalten und walten, wie sie wollen. Ist diese Marktöffnung nicht infrage zu stellen?
Dass die Liberalisierung der Strommärkte die jetzige Preisexplosion erklärt, sehe ich eher nicht. Unverkennbar ist aber, dass wir es derzeit mit Kriegsgewinnlern, mit Profiteuren des Krieges zu tun haben. Unternehmen schlagen Extraprofite aus der Not der Menschen und den Folgen des Krieges.
Wir sollten uns darüber unterhalten, wie diese Extraprofite zumindest zum Teil abgeschöpft werden können, um Maßnahmen finanzieren zu können, die im Interesse der Gesellschaft und der sozialen Stabilisierung liegen. Stichwort: Übergewinnsteuer.
Davon habe ich noch nicht gehört.
Das ist ein Instrument, das in Kriegen und Krisen historisch durchaus schon eingesetzt worden ist, zum Beispiel im Ersten Weltkrieg und im Zweiten Weltkrieg in Frankreich, in den USA, Großbritannien und Kanada. Und jetzt auch in Italien.
Bei der Steuer wurde erst geschaut: Wie haben sich die Profite bestimmter Unternehmen im Krieg im Verhältnis zur Vorkriegszeit entwickelt? Und dann wurden die dadurch identifizierten Extraprofite zu 50 Prozent abgeschöpft oder gar bis zu 95 Prozent – wie in der Roosevelt-Ära in den USA. Für mich geht es da nicht nur um Mineralölkonzerne, sondern auch um Coronagewinnler in der Pandemiezeit.
Früher konnte Energie nicht billig genug sein. Statt über Discount-Methoden wird jetzt offenbar versucht, Gewinne durch Verteuerung und Knappheitspreise zu erzielen. Man hat fast das Gefühl, die Wirtschaft hat das Geschäftsmodell gewechselt.
Mitnahmeeffekte sehen wir auf jeden Fall. Mineralölkonzerne reagieren sehr sensibel, wenn die Spotmarktpreise für Öl nach oben schießen, sind aber sehr, sehr träge, wenn es darum geht, gesunkene Spotpreise an die Kunden weiterzugeben.
Diese Extraprofite sollte man nicht für sakrosankt erklären, sondern in den Blick nehmen. Und da geht es nicht nur um Ölkonzerne, sondern ebenso um Rüstungs- oder auch Handelskonzerne. In der Pandemie haben die deutschen Milliardäre ihr Vermögen um 100 Milliarden Euro vermehrt.
Der Bundeswirtschaftsminister hat das Bundeskartellamt auf die Preispolitik der Ölfirmen angesetzt. Das ist doch eher ein stumpfes Instrument.
Über das Kartellrecht lassen sich zehn Prozent der generierten Extraprofite abschöpfen. Das Instrument kann der Wirtschaftsminister allein auf den Weg bringen – im Unterschied zur Übergewinnsteuer. Die ist ohne eine Verständigung in der Ampelkoalition nicht möglich.
Über die Übergewinnsteuer ist bei den Verhandlungen um das aktuelle Entlastungspaket schon geredet worden. Wir stoßen da im Moment aber auf eine Haltung beim Bundesfinanzministerium, die an zwei Doktrinen festhält: erstens, dass es 2023 zu einer Rückkehr zur Schuldenbremse kommt, und zweitens, dass keine Steuererhöhungen auf den Weg gebracht werden.
Ob diese Haltung durchzuhalten ist bei den Entwicklungen, die auf uns zukommen – da habe ich starke Zweifel. Denn in dem Maße, wie die Belastung für weite Teile der Bevölkerung steigt, wird die Debatte um Hilfen an Schärfe zunehmen und es wird sich über kurz oder lang die Frage stellen, wer das bezahlen soll.
Auch bei ökologischen Themen, denken wir nur ans Tempolimit, drängt sich der Eindruck auf, dass der Koalitionspartner FDP die anderen beiden Parteien und besonders die Grünen am Nasenring durch die politische Arena führt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der ökologische Umbau mit dem Klima- und Transformationsfonds, ausgestattet mit 90 Milliarden Euro, wirksam vorangebracht werden kann.
Abgesehen von der Energiebesteuerung trägt das Entlastungspaket erkennbar auch eine grüne Handschrift, angefangen mit dem Neun-Euro-Nahverkehrsticket über die ganzen Zuschläge für Kinder und bedürftige Familien bis hin zum Energiegeld.
Beim Energiegeld fragt man sich aber, warum Österreich ab Juli mit dem Klimabonus ein Pro-Kopf-Rückzahlungsmodell hinbekommt, Deutschland aber nicht.
Beim jetzt beschlossenen Energiegeld ist das Bundesfinanzministerium beauftragt, ein Auszahlungsmodell über die Steuer-ID vorzubereiten. Dieser Weg kann dazu dienen, das grüne Konzept eines Klimageldes umsetzbar zu machen. Insofern relativiert sich der Eindruck, die FDP würde sich überall durchsetzen.
Es irritiert aber schon, wenn der Bundesfinanzminister Dinge, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, wie den Kindersofortzuschlag, erneut infrage stellt, zugleich aber allgemeine Steuerbefreiungen propagiert, die überhaupt nicht vereinbart worden waren.
Lesen Sie hier Teil 2 und Schluss: "Die Gewerkschaften werden grüner und die Grünen gewerkschaftsnäher"