Das Kohlekraftwerk Ostrołęka B
Das Kohlekraftwerk Ostrołęka B im Nordosten Polens. (Foto: Sylwester Górski/​Wikimedia Commons)

Ein polnisches Gericht hat den Beschluss der Gesellschafter des Energiekonzerns Enea, das Kohlekraftwerk Ostrołęka C zu bauen, für unwirksam erklärt. Damit ist unsicher, ob das Kraftwerk überhaupt noch gebaut wird.

Neben den zwei bereits bestehenden Kraftwerken Ostrołęka A und B soll in der Kleinstadt östlich von Warschau das "letzte Kohlekraftwerk" Polens mit einer Kapazität von 1.000 Megawatt entstehen. Die Energiekonzerne Enea und Energa wollen es gemeinsam errichten.

Das Projekt ist seit Jahren umstritten – die Zweifel an der Finanzierbarkeit sind groß. So hat die Ratingagentur Fitch gewarnt, dass es sich negativ auf die Bewertung von Enea auswirken könne, wenn es keine Finanzierung durch Dritte gebe. 

Die Umweltrechtsorganisation Client Earth hatte als Aktionärin von Enea rechtliche Mittel gegen den Beschluss der Gesellschafter auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im vergangenen Herbst eingeleitet, dem Baubeginn des Kraftwerks Ende vergangenen Jahres zuzustimmen. Der polnische Staat hält mehr als die Hälfte der Enea-Aktien.

Client Earth begründete seinen Widerspruch einerseits damit, dass der Beschluss eine unzulässige Anweisung an den Vorstand der Gesellschaft gewesen sei und daher rechtsunwirksam. Andererseits könne er den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens schaden, denn aus den sinkenden Preisen für erneuerbare Energien und den steigenden Preisen im europäischen Emissionshandel ergäben sich Risiken.

Seit Ende 2016, als die Pläne für den Bau der Anlage wiederaufgenommen wurden, hat sich der CO2-Preis von unter sechs Euro auf knapp 30 Euro pro Tonne emittiertes Kohlendioxid fast verfünffacht.

Aktienkurs von Enea stieg nach Entscheidung

Laut Client Earth ist es das erste Mal, dass sich ein Unternehmen vor Gericht dafür verantworten muss, bei einer Investitionsentscheidung die Klimarisiken nicht berücksichtigt zu haben. "Dies ist ein hervorragendes Ergebnis für die Aktionäre von Enea und für das Klima", sagt Peter Barnett, Anwalt von Client Earth.

Die Anlage sei ein "gestrandeter Vermögenswert", der mit gut dokumentierten finanziellen Risiken konfrontiert sei. "Unternehmen und ihre Leitung sind rechtlich für das Management klimarelevanter Risiken verantwortlich und haften möglicherweise, wenn sie dies nicht tun", so Barnett.

"Dieses Projekt weiterzuverfolgen ist eine unnötige Belastung für den Staat und die Steuerzahler", sagte Marcin Stoczkiewicz, Leiter von Client Earth Polen. Es sei für die nationale Energiesicherheit nicht erforderlich. "Enea und Energa müssen untersuchen, wie die Zukunft der Energie in Polen aussieht", so Stoczkiewicz. Es gebe ein enormes Potenzial für billige erneuerbare Energien.

Zwar erklärte das Bezirksgericht Posen den Beschluss schon aus dem ersten Grund – der unzulässigen Anweisung an den Vorstand – für rechtsunwirksam, sodass nicht mehr geprüft wurde, ob er aus Klimaschutzgründen den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft schaden könnte.

Doch der Markt reagierte positiv auf die Gerichtsentscheidung. Wie polnische Medien berichteten, stiegen die Aktienkurse von Enea am Donnerstagmorgen um vier Prozent, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war.

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