Symbolbild: Rettungsring am Strand von Langeoog
Am Strand von Langeoog: Konkrete Rettungsringe sind auf der Nordseeinsel durchaus im Angebot. Mit den sinnbildlichen hapert es noch. (Foto/Ausschnitt: Stephanie Albert/​Pixabay)

Maike Recktenwald und ihr Mann betreiben ein Hotel und ein Restaurant auf der Nordseeinsel Langeoog. Seit vier Generationen lebt und arbeitet die Familie auf dem Eiland vor der niedersächsischen Küste. Es ist schön dort, die Touristen sichern ihrer Familie ein Einkommen, und die 45-Jährige will, dass das so bleibt.

Nur: Der Klimawandel droht das zu torpedieren, durch den steigenden Meeresspiegel zum Beispiel. Schon heute seien die Dünen und Strände viel schmaler als noch in ihrer Jugend, berichtet Recktenwald.

Durch vermehrte Sturmfluten drohe die Dünenkette sogar durchzubrechen, und das würde die Süßwasserversorgung der Insel aus eigenen Quellen zerstören. Salzwasser würde in das Süßwasservorkommen einbrechen, aus der die Langeooger und ihre Gäste bisher versorgt werden. Was das für eine Urlaubsinsel bedeutet, kann man sich vorstellen.

Gerne hätte die Hotelchefin vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg dargelegt, "wie wir auf der Insel von der zunehmenden Klimakrise bedroht sind". Konkret, am eigenen Fall, nicht nur mit wissenschaftlichen Studien.

Doch dazu kommt es, zumindest vorerst, nicht. Das Gericht hat die Klage von Recktenwald, 34 weiteren Personen – aus der EU, Kenia und Fidschi – und einer schwedischen Jugendorganisation abgewiesen, die diese wegen zu lascher CO2-Minderungsziele der EU angestrengt hatten.

Die Kläger wollten die EU-Regierungen und das Europaparlament dazu bringen, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 deutlich stärker zu senken als bisher geplant. Das Argument: Die EU-Ziele sind viel zu lasch, um die Grundrechte wie Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum zu schützen.

Joachim Wille ist Chefredakteur des Onlinemagazins Klimareporter°.

Das klingt einleuchtend. Nicht aber für die EuG-Richter. Die befanden nämlich, es fehle am formellen Nachweis, dass die individuellen Grundrechte der Kläger betroffen seien. Die Auswirkungen des Klimawandels könnten verschiedene Menschen zwar in der Tat unterschiedlich treffen. Allein das bedeute aber nicht, dass eine Möglichkeit bestehe, gegen allgemeine (politische) Maßnahmen vorzugehen.

Also: Betroffen sind Recktenwald und Co schon, aber halt nicht so richtig konkret? Ob man das verstehen kann? Oder muss?

Die Kläger jedenfalls tun es nicht und wollen in Berufung gehen. Recktenwald: "Der erste Anlauf hat nicht geklappt. Wir lassen uns nicht entmutigen und werden einen zweiten Anlauf nehmen."

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