Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Sieht keine Klagebefugnis im "People's Climate Case": Europäischer Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: EuGH)

Die Klimaklage gegen die Europäische Union ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag  entschieden. Der sogenannte "People's Climate Case" ist damit auch in zweiter Instanz gescheitert und endgültig abgewiesen.

Es handelt sich allerdings nicht um ein Urteil in der Sache. Zehn Familien aus Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Fidschi und Kenia hatten die Klage 2018 eingereicht. Sie argumentierten, die EU-Klimapolitik verletze sie in ihren Grundrechten. Die Familien verdienen ihren Lebensunterhalt mit Landwirtschaft oder Tourismus.

Das genügte bereits dem erstinstanzlichen EU-Gericht nicht, um eine Klagebefugnis anzuerkennen. Dafür müssen Kläger:innen unmittelbar und individuell von dem fraglichen EU-Gesetz betroffen sein. Dass das in diesem Fall nicht gegeben ist, sieht nun in zweiter Instanz auch der Europäische Gerichtshof so.

Die Kläger:innen sind enttäuscht. "Die EU verwehrt uns den Schutz unserer Rechte", beklagt Maike Recktenwald, deren Familie ein Hotel auf der Nordsee-Insel Langeoog betreibt. Auf Langeoog würden Sturmfluten zunehmen, immer öfter seien aufwändige Küstenschutzmaßnahmen notwendig. "Es geht um die Zukunft unserer Kinder", sagt Recktenwald.

"Mutlos" findet Anwalt Gerd Winter die Entscheidung des Gerichtshofs. "Aus Angst vor einer Klageflut nimmt er dabei den Widerspruch in Kauf, dass den Betroffenen umso weniger Rechtsschutz gewährt wird, je dramatischer der Klimawandel ist und je mehr Menschen dementsprechend in ihrer Gesundheit und beruflichen Existenz geschädigt werden", meint Winter, der Juraprofessor an der Uni Bremen ist.

Politisches Ziel der Klage erreicht

Der erhoffte Präzendenzfall bleibt nun aus. Eines ihrer Ziele haben die Kläger:innen dennoch erreicht. Sie hatten konkret das Klimaziel der EU für 2030 kritisiert. Das Ziel aus dem Jahr 2014 gilt offiziell immer noch und sieht vor, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken.

Wenn die EU ihren Verpflichtungen aus dem 2015 geschlossenen Pariser Klimaabkommen nachkommen wolle, müsse sie die Zielmarke auf 50 bis 60 Prozent anheben, forderten die Kläger:innen.

Das sieht mittlerweile auch die EU selbst so, die derzeit an einem Klimaschutzgesetz arbeitet. Es soll den Staatenbund bis 2050 klimaneutral machen, was auch die Anhebung des Zwischenziels für 2030 bedeutet.

Das EU-Parlament will eine Reduktion um 60 Prozent erreichen. Die Regierungen der 27 EU-Staaten, mit denen das Parlament das neue Gesetz jetzt aushandeln muss, wollen die Marke nur bei 55 Prozent ansetzen.

Bereits am morgigen Freitag gehen die Verhandlungen zum Klimagesetz weiter. Der Dissens beim Zwischenziel für 2030 steht allerdings zum wiederholten Mal nicht auf der Tagesordnung, denn die EU-Regierungen blockieren die Gespräche in diesem Punkt.

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