AKW Hinkley Point
Das AKW Hinkley Point am Bristolkanal gegenüber von Cardiff: Zwei weitere Reaktoren sollen hinzukommen – und stark subventioniert werden. (Foto: Richard Baker/Wikimedia Commons)

Insgesamt geht es um mehr als 100 Milliarden Euro: Großbritannien darf das AKW Hinkley Point C subventionieren, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Die Europäische Kommission hatte das bewilligt, Österreich klagte mit Unterstützung von Luxemburg dagegen – ohne Erfolg.

Die Entscheidung sei "schwer nachvollziehbar", ließ das österreichische Umweltministerium wissen. Es sei allerdings immer klar gewesen, dass Österreich "vor Gericht in dieser Sache keinen leichten Stand haben würde".

Hinkley Point C soll nach bisherigen Planungen 2023 in Betrieb gehen, die erwartete Lebensdauer liegt bei 60 Jahren. Das Zuwendungspaket der britischen Regierung sieht vor, dass der Betreiber, der französische Staatskonzern EDF, für seinen Strom umgerechnet rund 10,5 Cent erhält – und zwar 35 Jahre lang. Wenn der Marktpreis das nicht hergibt, will der Staat auffüllen. Der Preis soll außerdem an die Inflationsrate angepasst werden, anders gesagt: immer weiter steigen. Insgesamt entsprechen die Fördermaßnahmen nach verschiedenen Berechnungen etwa 108 Milliarden Euro.

Umweltschützer sind enttäuscht. "Der Europäische Gerichtshof hat heute die Gelegenheit verpasst, Atomenergie in die Geschichtsbücher zu verbannen", sagte Adam Pawloff von Greenpeace.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem Euratom-Vertrag von 1957. Der Vertrag müsse, fordert nun etwa die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), dringend reformiert werden, um die "Privilegierung der Atomkraft" zu beenden. Andernfalls sei zu befürchten, dass andere Länder sich Großbritannien zum Vorbild nehmen – und "horrende und völlig absurde" AKW-Beihilfen einführen. "Die heute schon tatsächlich viel günstigeren erneuerbaren Energien geraten durch dieses Urteil ins Hintertreffen", so Kotting-Uhl.

Schon einmal war eine Klage gegen die Subventionen gescheitert, und zwar die des Ökostromers Greenpeace Energy. Damals war es aber gar nicht erst um inhaltliche Fragen gegangen. Die Klage wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Im aktuellen Fall geht es vielleicht noch in die zweite Runde: Österreich teilte mit, über eine Berufung nachzudenken.

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