Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde hinter dem gleichnamigen Tagebau.
Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg zerstört nicht nur das Klima, sondern auch den Wasserhaushalt. (Foto: GuenterHH/​Flickr)

Anfang 2022 müssen sich die Belegschaften der Lausitzer Braunkohletagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd an Neues gewöhnen. Ihr Arbeitgeber, der Kohlekonzern Leag, will für die beiden Tagebaue ab dem 1. Januar eine gemeinsame Belegschaft in einen sogenannten Wechselbetrieb schicken, wie eine Pressesprecherin des Unternehmens gegenüber Klimareporter° bestätigte.

Das biete die Möglichkeit, Personal und Material flexibel in beiden Tagebauen einsetzen zu können, erläuterte die Sprecherin. Ein Personalabbau bei den Belegschaften sei aber bis zum geplanten Ende der Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde im Jahr 2023 nicht vorgesehen.

Ruht bei einem Wechselbetrieb die Förderung in einem der beiden Tagebaue, kann die Leag die Braunkohle für die Kraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe problemlos über ihre Kohleverbindungsbahn aus dem anderen Tagebau heranschaffen.

Dank der in weiten Teilen zweigleisig ausgebauten Bahn kann die Leag die Kohle für das Brandenburger Kraftwerk Jänschwalde sogar vom mehr als 70 Kilometer entfernten sächsischen Leag-Tagebau Reichwalde herankarren, sagen Beobachter. Die letzten Blöcke in Jänschwalde sollen schließlich erst 2028 vom Netz geben.

Der kraftwerksnahe Tagebau Jänschwalde soll seinen Betrieb dagegen 2023 einstellen. Dazu läuft derzeit ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren. Das war nötig geworden, weil die Leag 2017 verkündet hatte, nach dem Auslaufen des Tagebaus statt dem dort bislang vorgesehenen "Taubendorfer See" aus hydrologischen Gründen drei getrennte kleinere Seen zu schaffen.

Einen Plan B gibt es offenbar nicht

2020 begann das Verfahren, um vom Braunkohlenplan abweichen zu können. Nach dessen Stand erkundigte sich letzte Woche im brandenburgischen Landtag die Abgeordnete Isabell Hiekel von den Grünen.

Die lapidare Antwort der Landesregierung: Es handle sich um ein noch laufendes Verwaltungsverfahren. Es lägen noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor. Nach wie vor werde die Erteilung des Bescheids im Jahr 2022 angestrebt.

Hiekel interessiert sich für den Stand des Verfahrens besonders aus einem Grund: Beim Betrieb des Tagebaus Jänschwalde hatte die Leag in den letzten Jahren vermutlich hunderte Millionen Kubikmeter Wasser mehr aus dem Untergrund gepumpt als genehmigt.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte dazu kürzlich zusammen mit der Grünen Liga einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht, um den Hauptbetriebsplan für den Tagebau außer Kraft setzen zu lassen. Mit einer Entscheidung des Gerichts über den Antrag wird aber erst für das neue Jahr gerechnet.

Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, könnte der Zeitplan in Wanken geraten, den Tagebau Jänschwalde bis Ende 2023 auslaufen zu lassen, meint Hiekel. "Falls die Klage Erfolg haben sollte und es zu einer früheren Schließung des Tagebaus kommt, müssen trotzdem die entsprechenden Planwerke für einen 'geordneten Rückzug' erstellt werden", meint die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion.

Mit Stand von heute gibt es diese Planungsunterlagen nicht. Selbst wenn das Zielabweichungsverfahren bald abgeschlossen würde, müsste erst noch ein neuer Hauptbetriebsplan für den Tagebau aufgestellt und genehmigt werden. Erst in dessen Rahmen würde dann auch geregelt sein, wie es mit dem Abpumpen des Grundwassers weitergeht.

Legal, illegal, ganz egal?

Vorläufiges Fazit: Selbst wenn das Gericht der Umwelt-Klage stattgibt und den Hauptbetriebsplan für Jänschwalde aussetzt – das würde einen Förderstopp bedeuten – dürfte sich an der abzupumpenden Wassermenge zunächst nicht viel ändern. Die Leag kann den Tagebau ja nicht einfach "absaufen" lassen – das würde auch den im laufenden Zielabweichungsverfahren festgelegten Sanierungsweg verunmöglichen.

Gerichte können so oder anders entscheiden, der Tagebau stellt vielleicht die Förderung ein – na und? Die Kohle fürs Kraftwerk kommt von woanders, das Wasser wird weiter abgepumpt. Der gesamte Vorgang zeigt einmal mehr, wie rechtlich unangreifbar die Braunkohlewirtschaft in Deutschland immer noch agieren kann.

Auch dem Land Brandenburg sind offenbar die Hände gebunden. Nach Auffassung von Hiekel könnte Brandenburg – unabhängig von einem Gerichtsentscheid – den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde nur dann aufheben, wenn die von den Umweltverbänden erhobenen Vorwürfe "einwandfrei rechtlich" geklärt sind, um Entschädigungszahlungen gegenüber dem Land auszuschließen.

Isabell Hiekel sieht aber auch einen Zusammenhang zwischen dem ungenehmigten Abpumpen von Grundwasser durch die Leag und den Problemen, die Gewässer in der Region um Jänschwalde haben. Hier lägen neben dem Pastlingsee und dem Pinnower See weitere sehr wertvolle Moore und Seen, die durch die Grundwasserabsenkung beeinträchtigt würden, bemerkte die Grünen-Abgeordnete kürzlich.

"Obwohl die Leag seit einigen Jahren Wasser in die Seen und Feuchtgebiete einleitet, konnten die Wasserstände nicht ausreichend stabilisiert beziehungsweise auf das Zielniveau erhöht werden", betonte Hiekel. "Neben dem Klimawandel rückt nun auch die übermäßige Grundwasserförderung um das Dreifache der genehmigten Wassermenge wieder ins Blickfeld der Ursachen."

Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass weder die Landesregierung noch die Leag bisher einen belastbaren Zusammenhang zwischen den Wasserentnahmen in Jänschwalde und dem Trockenfallen umliegender Regionen sehen.

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