Braunkohlekraftwerk Neurath im rheinischen Kohlerevier
Das Braunkohlekraftwerk Neurath von RWE soll trotz Klimakrise noch 16 Jahre weiterlaufen. (Foto: Johannes Plenio/​Pixabay)

Bei einer Frage winken derzeit Politiker der Ampel-Koalition, aber auch Energieexperten ziemlich genervt ab: Wie geht Deutschland mit den zusätzlichen CO2-Emissionen um, die jetzt durch das Anfahren alter Kohlekraftwerke entstehen? Da drohen Mehremissionen von 20 bis 30 Millionen Tonnen – je nachdem, wie viele Kraftwerke für wie lange zusätzlich laufen, damit es in den beiden kommenden Wintern in Deutschland nicht so kalt wird.

Zum Vergleich: Ein großes Braunkohlekraftwerk kann jährlich um die zehn Millionen Tonnen CO2 verursachen.

Die Mehremissionen müssten woanders wieder gespart werden, machte der renommierte Klimaexperte Niklas Höhne vor einigen Tagen im Magazin Der Spiegel klar. Doch das könne er gerade nicht erkennen.

Mit allem, was Wirtschaftsminister Habeck und andere Bundesminister zu Regierungsbeginn angekündigt hätten, könne Deutschland die Klimaziele für 2030 "ganz knapp schaffen", sagte der Experte. Das gelte allerdings nur, wenn nichts dazwischenkomme.

Nun ist mit Putins Krieg etwas dazwischengekommen und es drohen Millionen Tonnen ungeplante Mehremissionen an CO2.

Aber – und das ist die gute Nachricht – es wäre rechtlich möglich, die Mehremissionen aus der Kohleverstromung genau dort wieder einzusparen, wo sie entstehen werden: in der Energiewirtschaft.

Das wäre durchaus denkbar, erklärt jetzt Francesca Mascha Klein, Juristin bei der Umweltrechtsorganisation Client Earth, auf Nachfrage von Klimareporter°.

Einen rechtlichen Anknüpfungspunkt dazu biete beispielsweise der Paragraf 50j Absatz 3 des geltenden Energiewirtschaftsgesetzes, sagt die Rechtsexpertin. Danach hat das Bundeswirtschaftsministerium ab Ende März 2024 zu prüfen, ob und wie viele zusätzliche Treibhausgasemissionen im Rahmen des Gesetzes ausgestoßen wurden.

Bis Ende Juni 2024 muss das Ministerium dann laut dem Gesetz Vorschläge vorlegen, mit welchen Maßnahmen mögliche zusätzliche Emissionen kompensiert werden können. Dabei ist es auch möglich, Kompensationen zu kombinieren.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Zum Ausgleichen der Mehremissionen müsste nicht der gesamte Kohleausstieg vorverlegt werden. Aber einige besonders emissionsintensive Kohleblöcke könnten früher als bisher geplant vom Netz gehen, so dass die Mehremissionen wettgemacht werden.

Versprochener Kohleausstieg 2030 müsste jetzt eingeleitet werden

Die Mehremissionen drohen die ohnehin verfahrene Lage um den Kohleausstieg weiter zu verkomplizieren. Denn auch von dem "idealerweise" auf 2030 vorzuziehenden Kohleausstieg, wie ihn der Ampel-Koalitionsvertrag verspricht, ist derzeit aus der Politik wenig zu hören.

Um diesen Ausstiegstermin zu halten, müsste die Bundesregierung eigentlich schon jetzt Maßnahmen ergreifen. Das geht aus einer am Montag vorgestellten Kurzstudie hervor, in der Client Earth die rechtlichen Möglichkeiten eines vorgezogenen Ausstiegs geprüft hat.

Wegen der momentan hohen Gas- und Strompreise hält es Studienautorin Francesca Mascha Klein für fahrlässig, sich für den Kohleausstieg bis 2030 allein auf den Markt zu verlassen.

Die Bundesregierung müsse jetzt, fordert die Juristin, die im Ausstiegsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten für die vorzeitige Stilllegung bis 2035 voll ausschöpfen und den Prozess für den Ausstieg bis 2030 einleiten.

Laut der Studie ist dabei ein Vorziehen des Steinkohleausstiegs auf 2030 ohne zusätzliche Kosten für den Staat möglich. Hingegen bestehe bei der Braunkohle das Risiko, dass die Betreiber zusätzliche Entschädigungen erhalten könnten.

Der Grund: Bisher hat sich an der Rechtslage zu dem auf 2038 datierten Braunkohle-Ausstieg nichts geändert. Will die Regierung diesen Ausstieg vorziehen und dafür keine weiteren Entschädigungen zahlen, müsste sie laut den Regelungen mit den Betreibern acht Jahre vor dem bisherigen Stilllegungstermin für einen bestimmen Kohleblock den neuen, früheren Termin beschließen.

Das ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlekraftwerksbetreibern. Darin heißt es, dass über das Vorziehen spätestens fünf Jahre vor dem neuen, vorgezogenen Stilllegungstermin entschieden werden muss. Der wiederum kann drei Jahre vor dem derzeit geltenden Stilllegungstermin liegen.

Würde eine Bundesregierung diese Möglichkeit voll ausschöpfen, ergibt sich laut der Client-Earth-Studie: Die Stilllegung der jetzt noch am Netz befindlichen Braunkohlekraftwerke lässt sich entschädigungslos nur auf die Jahre 2031, 2032 und 2035 vorziehen. "Ein Vorziehen auf 2030 ist im Rahmen dieser Vorschriften nicht vorgesehen", stellt die Studie erneut klar.

Angesichts dessen dürfe die jetzige Bundesregierung das Ziel eines beschleunigten Ausstiegs Deutschlands aus der Kohle nicht aus den Augen verlieren und müsse dafür jetzt schon Rechts- und Planungssicherheit schaffen, mahnt Studienautorin Klein.

Noch höhere Entschädigungen für RWE und Leag?

Aus Sicht der Umweltrechtler stellt sich die Lage wie folgt dar: Die Klimakrise erfordert einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2030. Damit dies rechtssicher erfolgen kann, bedarf es so früh wie möglich einer gesetzlichen Verankerung des Ausstiegs zunächst bis spätestens 2035.

Rechtlich möglich ist es weiter, den Kohleausstieg gesetzlich bis 2030 vorzuziehen. Das würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Neuverhandlungen oder Anpassungen des Vertrags mit den Braunkohlebetreibern zur Folge haben, betont Client Earth.

Wie groß die Risiken sind, dass die Braunkohlekonzerne RWE und Leag bei einem Vorziehen zusätzliche Entschädigungen herausschlagen können, lässt sich zurzeit schwer beurteilen. Dazu gibt es auch aus Sicht von Client Earth noch zu viele Unwägbarkeiten.

So hat die Europäische Kommission noch immer nicht entschieden, ob sie die im Ausstiegsgesetz beschlossenen Entschädigungen von 4,35 Milliarden Euro für die beiden Betreiber RWE und Leag beihilferechtlich gestattet.

Sollte die Summe von der EU nicht in dem Umfang genehmigt werden, würde das vor allem in der Lausitz die Sanierung der noch laufenden vier Braunkohletagebaue gefährden. Denn die der Leag zugedachte Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro ist bereits weitgehend verplant, um die Sanierungskosten der Tagebaue abzudecken.

Aus Sicht von Client-Earth-Expertin Klein könnte die Bundesregierung eine Anpassung des Ausstiegsvertrags gewissermaßen "provozieren", indem sie den Kohleausstieg über die derzeit vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Zeiträume hinaus vorzieht. Ob eventuelle Neuverhandlungen wirklich zu einem besseren Ergebnis führen würden, ist aus Sicht von Klein aber ungewiss.

Manche Beobachter befürchten sogar, dass die Braunkohleunternehmen in der jetzigen Situation, in der sogar eine Stromkrise droht, eine besonders gute Verhandlungsposition haben und Neuverhandlungen nur noch mehr Entschädigungen zur Folge hätten.

Aufheben ließe sich der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Braunkohlekraftwerksbetreibern nur einvernehmlich, eine ordentliche Kündigung sei ausgeschlossen, schildert Klein die Sachlage.

Verglichen mit den Grundsatzfragen, die sich derzeit zu Klimaschutz und Kohleausstieg stellen, ist das Problem der Mehremissionen möglicherweise gering. Auch hier gibt es aber offenbar rechtliche Möglichkeiten, die die Regierung ausschöpfen kann – wenn sie denn will.

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