Immer wieder sonntags: Die Mitglieder unseres Herausgeberrats erzählen im Wechsel, was in der vergangenen Woche wichtig für sie war. Heute: Carolin Dähling von der Energiegenossenschaft Green Planet Energy, wo sie den Bereich Politik und Kommunikation leitet.
Klimareporter°: Frau Dähling, zur Gasplattform von One-Dyas vor Borkum darf vorerst kein Stromkabel gelegt werden. Das erreichte die Deutsche Umwelthilfe diese Woche mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht wegen drohender Schäden an geschützten Meeres-Biotopen. Die Gasförderung könnte nun um ein Jahr verzögert werden. Bringt so ein Aufschub wirklich etwas?
Caroline Dähling: Es ist schon absurd, dass die Bundesregierung ausgerechnet am heißesten Tag des Jahres neue Gasbohrungen vor Borkum beschlossen hat.
Umso mehr freue ich mich, dass die Verlegung des Kabels zur Gasplattform jetzt gestoppt wurde, zumal dort das letzte große Steinriff Deutschlands bedroht ist. Der Gerichtsbeschluss ist ein großer Erfolg.
Den Aufschub, der dadurch entsteht, kann die Klimabewegung nutzen, um die Debatte über neue Gasbohrungen weiter anzuschieben, sodass hoffentlich auch die Bohrung selbst auf Eis gelegt wird. Denn je mehr Zeit vergeht, desto klarer wird sein: Die Zukunft ist erneuerbar.
Auch die geplanten Gasbohrungen in Reichling in Oberbayern sind falsch. Die bayerische Regierung riskiert dort Natur und Klimaziele – und das für eine Gasmenge, die gerade mal zwei Wochen reicht.
Das zeigt, dass bislang der politische Wille fehlt, konsequent umzusteuern. Es ist widersinnig, mitten im Umbau unseres Energiesystems neue fossile Projekte zu starten. So gefährden wir unsere Klimaziele und blockieren die notwendige Transformation. Weder bei uns noch anderswo sollten neue Projekte zur Förderung fossiler Rohstoffe beginnen.
Im Bundestag sucht die demokratische Opposition nach Wegen, die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds noch zu verhindern. Im Gespräch sind Rechtsgutachten oder parlamentarische Anträge. Von gemeinsamen Protesten mit der Klimabewegung oder auch der Erneuerbaren-Branche ist aber nichts zu sehen. Warum gibt es keinen starken Widerstand gegen den klimapolitischen Kurswechsel unter Rot-Schwarz?
Für die Bundesregierung gilt zwar in den ersten 100 Tagen eine gewisse Schonfrist. Was wir aber jetzt erleben, ist ein enormer Rückschritt hinter eigene Wahlversprechen und den Koalitionsvertrag – und das mit einer demokratiegefährdenden Geschwindigkeit.
Unbedingt brauchen wir weiter zivilgesellschaftlichen Druck, damit der Klimafonds nicht zur Subventionierung fossiler Projekte und für billiges Erdgas zweckentfremdet wird. Die Finanzierung der Gasspeicherumlage widerspricht ganz klar dem Zweck des Klimafonds und steht auch europarechtlich auf wackligen Füßen. Wird Erdgas günstiger, während die zugesagte Stromsteuersenkung für alle Haushalte ausbleibt, sendet das ein völlig falsches Signal.
Wir haben das an einem Beispiel durchgerechnet. Hausbesitzer:innen, die mit Erdgas heizen, würden mit der Umfinanzierung der Gasumlage ab 2026 jährlich um 51 Euro vom Staat entlastet werden.
Wer eine Wärmepumpe nutzt, hätte dagegen durch die ausbleibende Senkung der Stromsteuer 90 Euro weniger Entlastung pro Jahr. Über 20 Jahre summiert sich diese Benachteiligung auf 17 Prozent der Investitionskosten für eine Wärmepumpe nach Abzug der Förderung.
Dabei ist doch allen klar: Die jährlich zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen reichen längst nicht für alle nötigen Klimaschutzinvestitionen. Deshalb muss jeder Euro gezielt in wirksame, zusätzliche Maßnahmen fließen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass fossile Subventionen nicht in einen Klimafonds gehören. Sie fördern kein Wachstum von Zukunftstechnologien und schwächen echten Klimaschutz.
Gemeinsam mit dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft haben wir dazu eine neue Kurzstudie vorgelegt mit der Schlussfolgerung: Die Bundesregierung muss Klimaschutzkriterien zur Bedingung für Fördergelder machen.
Öffentliche Investitionen sollten wirksam CO2 reduzieren, effizient eingesetzt werden, sozial gerecht sein, Innovation fördern und privates Kapital anziehen. Genau das Gegenteil davon geschieht, wenn der Staat neue Erdgaskraftwerke fördert.
Ohne verbindliche Umrüstpflicht auf grünen Wasserstoff droht auch hier eine massive Fehlsteuerung öffentlicher Gelder, die für den Klimaschutz bestimmt sind.
Die EU-Kommission schlägt als Klimaziel für 2040 zwar eine CO2-Reduktion um 90 Prozent vor, erntete aber auch viel Kritik, weil Schlupflöcher und Rechentricks eingebaut sind. Nun hat sich eine rechtsextreme Fraktion im EU-Parlament den Berichterstatterposten für das entsprechende Klimagesetz gesichert und könnte das Klimaziel weiter verwässern. Verlieren wir Europa als Akteur in der Klimapolitik?
Der Rechtsruck in Europa ist äußerst besorgniserregend und hat schon jetzt spürbare Auswirkungen auf die Klimapolitik. Der Emissionshandel für Wärme und Mobilität – das Herzstück der europäischen Klimastrategie – steht gerade massiv unter Druck.
Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung sich geschlossen hinter die Einführung dieses neuen Emissionshandels ETS 2 stellt und dabei von Anfang an auch für einen sozialen Ausgleich sorgt.
Denn ohne Maßnahmen wie das Klimageld oder ähnliche Entlastungen für die Bürger:innen laufen wir Gefahr, gesellschaftliche Spaltung und sozialen Unfrieden weiter zu befeuern – und das spielt den Rechtspopulisten in die Hände.
Gleichzeitig sehe ich aber auch viel Positives aus Brüssel. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt zum Beispiel als klares Ziel vor, ab 2040 keine fossilen Heizkessel mehr zuzulassen. Deutschland hat bisher das Jahr 2045 als Ziel gesetzt.
Ein faktisches Verbot fossiler Heizungen im Gebäudebestand ist damit so gut wie unumgänglich. Die Bundesregierung sollte die EU-Richtlinie im kommenden Jahr pünktlich und ehrgeizig umsetzen. Gerade im Bestand muss mehr passieren.
Und was war Ihre Überraschung der Woche?
Der Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz hat viele überrascht. Leider weniger durch innovative Lösungen als durch die vielen Leerstellen bei aktuellen Herausforderungen.
Eine große Lücke gibt es im Bereich Mieterstrom und Energy Sharing. Nach dem Mitte Mai ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs herrscht hier große Rechtsunsicherheit, viele Mieterstromprojekte finden sich im Graubereich wieder. Ohne klare und verlässliche Definitionen für Kundenanlagen steht die urbane Energiewende für Millionen Mieterinnen und Mieter auf der Kippe.
Werden Mieterstromprojekte künftig – wie das Urteil bestimmt – als reguläre Stromnetze eingestuft, drohen höhere Kosten, mehr Bürokratie und erhebliche Verzögerungen. Die Novelle muss deshalb dringend Rechtssicherheit für Mieterstrom bringen und im Bundestag korrigiert werden.
Auch das Potenzial für mehr Flexibilität im Energiesystem bleibt im bisherigen Gesetzentwurf weitgehend ungenutzt.
Die Bundesregierung redet permanent über neue fossile Großkraftwerke, statt mit dieser wichtigen Novelle endlich Flexibilität als Leitinstrument zu stärken, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und den Strommarkt fit für 100 Prozent erneuerbare Energien zu machen.
Das ist weder effizient noch zukunftsweisend. Die Devise muss klar sein: Flexibilität zuerst, Gaskraftwerke nur als letzte Reserve.
Und auch die Einbindung von Batteriespeichern – ein absolutes Kernthema für die Energiewende – wird im Gesetzentwurf nur am Rande oder gar nicht behandelt.
Dass das Energy Sharing nun endlich geregelt werden soll, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Aber meine Befürchtung ist, dass es in dieser Form ein Papiertiger bleibt.
Die finanziellen Hürden sind weiter zu hoch. Wenn wir es wirklich ernst meinen mit der Energiewende in Bürger:innenhand, braucht es dafür Anreize, etwa durch geringere Netzentgelte.
Diese Fragen sollten wir daher auch in der Debatte um die Netzentgeltreform mitdenken. Wer dazu beiträgt, das Stromnetz zu entlasten, Netzengpässe zu vermeiden und Flexibilität zu bieten, sollte auch belohnt werden.
Fragen: Jörg Staude
