Frischer Salat aus Cherrytomaten, Rucola und Öl.
Gemüse aus der Region für kleines Geld, das gibt es nur zur Saison. Oder mit CO2-intensiver Heizung. (Foto: Martin Vorel/Libreshot)

Seit Mitte März liegt einheimischer Spargel im Laden – von Feldern geerntet, die eine "Fußbodenheizung" haben, wie einschlägige Foodportale es euphemistisch umschreiben. Ob das so gezogene "Edelgemüse" von der seit Jahresanfang geltenden nationalen CO2-Bepreisung betroffen ist, dazu hüllt sich die Branche noch in Schweigen.

Aber Tomaten und Gurken aus Gewächshäusern, die vielfach noch mit Öl oder Gas beheizt werden, leiden auf jeden Fall unter dem CO2-Preis, glaubt man Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau.

Mertz' Kritik zielt auf die "Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel", kurz BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung oder noch kürzer BECV. Zu der Verordnung findet am heutigen Montagnachmittag im Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt.

Die BECV soll die Wirtschaft entlasten, wenn sie durch den nationalen CO2-Preis von zurzeit 25 Euro je Tonne Kostensteigerungen hätte, die sie nicht über die Produktpreise abwälzen kann, weil ausländische Wettbewerber keiner vergleichbaren CO2-Bepreisung unterliegen – so erläutert es das federführende Bundesumweltministerium. Denn dann bestehe die Gefahr, dass Produktion ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu höheren CO2-Emissionen führt. Das wäre dann das "Carbon Leakage".

Ob der deutsche Gartenbau in einem "globalen Wettbewerb" steht, wenn die Gewächshäuser praktisch nur fürs Inland Tomaten, Gurken, Salat und Radieschen ernten, ist schon fraglich. In seiner Stellungnahme zur Anhörung argumentiert der Gartenbauverband denn auch anders: Eine Verteuerung der "Unterglaskulturen aus deutscher Produktion" könne wegen des hohen Importanteils nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden.

Anders gesagt: Für "Carbon Leakage" muss die eigentliche Produktion gar nicht ins Ausland verlagert werden, sondern sie ist nach Auffassung der Wirtschaft schon gegeben, wenn die Drohung höherer Importe im Raum steht. So ein Argument ist immer gut gegen Zumutungen durch Klimaschutz.

Ursprünglicher Entwurf deutlich entschärft 

Diese Art zu klagen hält auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der die gewerbliche deutsche Wirtschaft vertritt, vollauf für gerechtfertigt. Für energie- und handelsintensive Branchen wie Industrie, Logistik oder Gartenbau bestehe aufgrund des CO2-Preis-bedingten Wettbewerbsnachteils das Risiko einer Verlagerung von Nachfrage und Produktion in andere Länder, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme zur Anhörung.

Allerdings hat die stete, seit Monaten anhaltende Lobbyarbeit der Wirtschaft den ursprünglichen Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung schon deutlich entschärft. So freuen sich der DIHK und auch die Gartenbaubranche, dass die ursprünglich geplante Anrechnung der EEG-Entlastung in der jetzigen, vom Bundeskabinett beschlossen Fassung nicht mehr enthalten ist.

Dahinter verbirgt sich einer der größten klimapolitischen Lobbyerfolge der Wirtschaft der letzten Zeit. Und das funktioniert, wenn die BECV so beschlossen wird, künftig so: Aus den CO2-Preis-Einnahmen fließen 2021 rund 4,7 Milliarden Euro in die Senkung der EEG-Umlage. Davon profitieren natürlich auch jede Menge Unternehmen, die Strom verbrauchen – und zwar in einem Maße, dass bei vielen die gesamten Kosten der CO2-Bepreisung allein schon durch die Senkung der EEG-Umlage kompensiert werden, wie Carolin Schenuit vom Thinktank Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in ihrer Stellungnahme zum BECV vorrechnet.

Mit der jüngsten EEG-Reform und die Nichtanrechnung der EEG-Entlastung habe die Industrie unterm Strich in diesem Jahr bereits einen finanziellen Vorteil von fast zwei Milliarden Euro, gibt Schenuit an. Damit nicht genug: Allen Unternehmen, die im EU-Sinne als beihilfeberechtigt gelten, werden mit der BECV auch noch 60 Prozent der CO2-Kosten pauschal erlassen – und zwar vom ersten Cent an und ohne weitere Voraussetzungen. Eine im ursprünglichen Verordnungentwurf vorgesehene unternehmensbezogene Mindestschwelle soll es nun erst ab 2023 geben – möglicherweise.

"Auf Kosten aller werden Unternehmen doppelt entlastet"

Dank der Lobbyarbeit der Wirtschaft erhöhte sich gegenüber dem ursprünglichen BECV-Entwurf des Umweltministeriums das in der Verordnung steckende Beihilfevolumen von rund 435 Millionen Euro auf etwas mehr als 600 Millionen, nimmt man 2021 und 2022 zusammen. Im Zusammenspiel von lascher CO2-Bepreisung, abgesenkter EEG-Umlage und entschärfter Carbon-Leakage-Verordnung kommt die Wirtschaft beim Klimaschutz billig davon.

Auf Kosten der Allgemeinheit würden Unternehmen doppelt entlastet, kritisiert auch Swantje Fiedler vom FÖS, einmal eben durch die Senkung der EEG-Umlage und ein weiteres Mal durch Ausnahmen vom CO2-Preis. Die Unternehmen tragen nach Angaben der kritischen Experten lediglich fünf bis 35 Prozent des CO2-Preises selbst. "Damit wird der sowieso schon geringe CO2-Preis weiter ad absurdum geführt und die Lenkungswirkung massiv beeinträchtigt", warnt Ulf Sieberg vom Verein CO2-Abgabe in seiner Stellungnahme zur Anhörung.

Wirtschaftsvertretern genügt all das noch nicht. So weist die auf Energierecht spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Kompensationen beim nationalen CO2-Preis immer noch erheblich hinter denen zurückbleiben, die Unternehmen im europäischen Emissionshandel beanspruchen könnten. Dort gebe es nämlich hundert Prozent Entlastung.

Mit der vorliegenden Leakage-Verordnung ist auch der Gartenbauverband noch immer unzufrieden. Die geplante Entlastung für den Gartenbau sei "weiterhin nicht umfänglich geeignet", Nachteile gegenüber europäischen Wettbewerbern "deutlich zu reduzieren", bemängelte Verbandschef Mertz kürzlich.

Offenbar wird die jetzige Carbon-Leakage-Verordnung aber nicht verhindern, dass sich Spargelbauern auch künftig ihre "Fußbodenheizung" fürs Edelgemüse leisten. Globale Konkurrenz? Fehlanzeige. Die Deutschen wollen deutschen Spargel, jubeln die Agroportale. 80 Prozent des Spargels, den die Bundesbürger essen, stammten aus inländischem Anbau. Und warum sollten die Leute – Klimaschutz hin, Klimaschutz her – bis Ende April, Anfang Mai warten, bis es wirklich regionalen und saisonalen Spargel gibt?

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