Ein Luftbild der Nordseeinsel Pellworm
Eine der Familien, die die Bundesregierung verklagt hat, lebt auf der Nordseeinsel Pellworm. Dort ist immer öfter Land unter. (Foto: Raboe/​Wikimedia Commons)

Es wäre zu schön gewesen: Ein Gericht zwingt die Bundesregierung, das zu tun, was sie selbst beschlossen hat, um der Menschheitsaufgabe Klimaschutz gerecht zu werden. Aber so kam es nicht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von Greenpeace und drei Biobauernfamilien abgebügelt. Unzulässig. Punkt.

Rein nach den Buchstaben des Gesetzes mag das korrekt sein. Trotzdem klingt die Argumentation in den Ohren von Nichtjuristen mehr als kurios.

Die Regierung sei nicht gebunden an die Ziele, die sie sich selbst gegeben habe. Und die Abweichung von 20 Prozent bei der CO2-Einsparung bis 2020 sei nur gering.

Dabei liegt das Versagen der Merkel-Regierungen in den letzten 14 Jahren auf der Hand – und mit ihrem "Klimapaket" hat die aktuelle Koalition ja gerade einen Fahrplan zum Verfehlen auch des 2030er Ziels aufgestellt. Auch das ist juristisch nicht angreifbar, darf man vermuten.

Aber vielleicht sieht die nächste Instanz das ja anders. Immerhin: Das Berliner Gericht hat eine Berufung für zulässig erklärt.

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