Bronzestatue der Justitia mit Waage, Schwert und verbundenen Augen.
Klimaschutz per Gericht ist mühsam, aber immer wieder auch erfolgreich. (Bild: Tim Reckmann/​Flickr, CC BY 2.0)

Ist das peinlich für die Bundesregierung? Es ist peinlich, und wie. Zum zweiten Mal hat ein Gericht der Ampel attestiert, dass ihre Klimapolitik den eigenen Zielen nicht gerecht wird.

Das 2023 von der Scholz-Truppe aufgelegte Klimaschutzprogramm reiche insgesamt nicht aus, um auf den richtigen Pfad für die nötige CO2-Minderung 2030 zu kommen, urteilte das OVG Berlin-Brandenburg. Es gab damit der Klägerin, der Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe, recht.

Doch nicht nur das. Das Gericht erkannte in dem Klimaprogramm sogar "methodische Mängel" und "unrealistische Annahmen". Mit anderen Worten, die Ampel hat ihr Programm schöngerechnet, um vor der Öffentlichkeit besser dazustehen.

Dass so etwas in einem der zentralen Politikfelder möglich ist, hätte man von einer selbsternannten Fortschrittskoalition nicht erwartet.

Zu befürchten ist leider, dass die Ampel sich wegduckt und wie beim ersten Urteil in Revision geht, was ihr Zeit fürs Einfach-Laufenlassen in den besonders kritischen Sektoren Verkehr und Gebäude verschaffen würde.

Dazu passt, dass das neue, von Scholz und Co entschärfte Klimagesetz am Freitag im Bundesrat eine weitere Hürde genommen hat. Sinnvolle Maßnahmen wie ein allgemeines Tempolimit, das schnell wirksam und sogar kostenlos wäre, sind damit auf die lange Bank geschoben.